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Lieferung in den Irak


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Zollamt Geschrieben am 07 Oktober 2022



Dabei seit
13 September 2022
13 Beiträge
Guten Morgen,

unser Vertrieb hat einen Auftrag für Irak angenommen.
Leider hat der Vertrieb im Vorfeld nicht geprüft, ob es hier irgendwelche Beschränkungen etc. gibt und nun ist der Auftrag produziert worden und ich soll den verschicken.

Wir haben für unsere Debitoren eine im System integrierte Sanktionslistenprüfung.
Hier gibt es offensichtlich keine Probleme mit den Namen, Adresse etc.
Meine Frage:
Wenn ich unsere statistische Warennummer im EZT Online für die Ausfuhr überprüfe (Stat.Warennummer: 84439199
finde ich lediglich, dass dieser Artikel nicht nach Nordkorea geliefert werden darf, ansonsten finde ich keine Beschränkungen für den Handel. Ich hoffe, ich sehe das richtig...
Hat jemand Erfahrung mit Irak?
Ich habe im Export-Nachschlagewerk K und M die Vorschriften für die Papiere gesehen und auch die Informationen zur Legalisierung der Dokumente etc.
Hier ist ja wirklich einiges zu beachten. Puh...

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Chev Geschrieben am 08 Oktober 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Da gegen den Irak ein Waffenembargo herrscht, wäre noch die Frage der Dual-Use-Prüfung (wie eigentlich bei jedem Export).
Das muss definitiv ausgeschlossen werden, da nicht nur genehmigungspflichtig - sondern hier sogar die Ausfuhr verboten.

Sanktionslistenprüfung:
Letztendlich ist auch nicht nur gegen den Auftraggeber zu prüfen, sondern auch z. B. gegen den Warenempfänger (falls abweichend), Rechnungsempfänger, Regulierer, etc.

Verwendungszweck:
Stichwort "Red Flags", z. B. militärische Endverwendung irgendwo sichtbar? (auf Bestellung, etc.).
Eine militärische Endverwendung (auch normaler Waren) in einem Waffenembargoland kann genehmigungspflichtig oder verboten sein - dies ist mit dem BAFA zu klären.

Unter Umständen führt der Zoll eine Beschau durch, ggf. bereits bei euch - wenn ihr nicht die Bewilligung zur SDE-Ausfuhr habt bzw. das Land nicht Teil der "zugelassenen" Länder eurer SDE-Bewilligung ist.

Handelt es sich um Waren mit US-Ursprung, dann US-seitige Re-Exportkontrollbestimmungen beachten.

Zollamt Geschrieben am 17 Oktober 2022



Dabei seit
13 September 2022
13 Beiträge
Vielen Dank für die Antwort.

Unser Produkt ist kein Dual Use Produkt und Sanktionen liegen keine vor (das wurde geprüft, ebenso ist die Lieferanschrift entsprechend der Rechnungsanschrift)

Woher weiß ich denn, ob die Dokumente wirklich legalisiert werden müssen oder nicht. Lt. Nachschlagewerk muss die Rechnung von der Handelskammer bescheinigt werden und konsularisch legalisiert werden.

Da der Kundenkontakt nur über einen Vertreter läuft, sagt dieser jetzt, dass sein Kunde gesagt hätte, es bräuchten keine Dokumente legalisiert werden. Er bekommt angeblich das gleiche Produkt von einem anderen deutschen Lieferanten und hier würde das auch nicht gemacht werden...

Chev Geschrieben am 17 Oktober 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Bzgl. Dokumente ist immer entscheidend, was der Kunde benötigt. Die K&M sind eine Hilfestellung und eine Art Maximalanforderung, ggf. können Kunden aber Vereinfachungen nutzen und/oder haben Beziehungen, etc. Dann hat die Aussage des Kunden Vorrang.

Zollamt Geschrieben am 17 Oktober 2022



Dabei seit
13 September 2022
13 Beiträge
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich hatte auch noch mit der IHK telefoniert, die mir das Gleiche gesagt haben. Allerdings hat die IHK noch hinzugefügt, dass man das dann schriftlich zwischen dem Kunden und uns festhalten soll, dass wir keine Legalisierung durchführen sollen (was eigentlich für den Irak standard wäre).

Sollte es dann zu Problemen beim Zoll führen, können wir wenigstens die Kosten bei ihm geltend machen, ansonsten sähe es schlecht aus.

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