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Import nach Bearbeitung in CN
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Lerner |
Geschrieben am 27 Oktober 2022
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Dabei seit 20 November 2019 39 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir möchten Bauteile nach China schicken, diese dort bearbeiten und anschließend wieder nach Deutschland importieren.
Angenommen die Bauteile haben einen Zeitwert von 5 € und für die Bearbeitung in China wird uns vom Chinesen 1 € in Rechnung gestellt. Wie sollte die Zoll/Importrechnung aussehen damit wir keine Probleme bekommen? Ich hätte gedacht eine Commercial invoice mit 1 € und eine Proforma invoice über 5 € soll der Sendung vom Chinesen beigelegt werden. Ist das korrekt?
Wir wollen die Ware nicht im Veredelungsverkehr einführen da die Zölle bei 0% liegen und der Aufwand dsshalb zu groß ist, bzw. bei 0% soll man es glaub ich sowieso nicht dieses Verzollungsverfahren wählen soll. Daher freier Verkehr.
Was meint ihr?
Vielen Dank!
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chichi2701 |
Geschrieben am 01 November 2022
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Dabei seit 20 Januar 2017 76 Beiträge
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Hallo Lerner,
da der Zollsatz sowieso 0% ist solltet ihr den Aufwand so gering wie möglich halten.
Mein Vorschlag. Der Chinese soll nur eine Proformarechnung der Sendung beilegen. Diese sollte 2 Positionen enthalten.
1. Bauteile 5 Euro / St. (kostenlos beigestellt durch Versende DE)
2. Bearbeitungskosten 1 Euro / St.
Gesamtrechnungswert - 6 Euro / Stück
--- Invoice only for customs ---
Da kein Veredelungsverfahren vorliegt, haben die Waren beim Import nach Deutschland einen Wert von 6 Euro. Diese sind dann (inkl. ggf. Transportkosten abhängig vom Incoterm) zu Verzollen und zu versteuern.
MfG
Jan
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Lerner |
Geschrieben am 02 November 2022
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Dabei seit 20 November 2019 39 Beiträge
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Hallo Jan,
vielen Dank für Deine Rückmeldung. Die Handelsrechnung vom Chinesen über die Bearbeitungskosten welche wir dann bezahlen müssen schickt er mir dann einfach per Mail, richtig?
Danke!
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chichi2701 |
Geschrieben am 02 November 2022
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Dabei seit 20 Januar 2017 76 Beiträge
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Hallo Lerner,
ja, so würde ich es machen.
Bestenfalls bezieht sich der Chinese in der Proformarechnung, bei den Bearbeitungskosten, auf seine Handelsrechnung.
Ich denke dann wäre es Zoll- und Steuerrechtlich, für den Fall einer Prüfung, einigermaßen rund.
!!! Wichtig ist nur, das du bei der Importverzollung den jetzigen Warenwert 5+1 / Stück ansetzt.
Da 0% Zoll überhaupt kein Problem!!!
Grüße
Jan
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