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LCL Seefracht als CFR von CN nach DEHAM gebucht


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


FSGC Geschrieben am 25 November 2022



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25 November 2022
12 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bin neu in dem Forum und bitte um Nachsicht, falls ich mich falsch oder unmissverständlich hier äußere.

Folgendes Anliegen habe ich:

Habe ein Stückgut/LCL über einen chinesischen Carrier bis Hamburg auf Basis CFR vereinbart. Der Carrier verweist mich kurz vor Eintreffen des Schiffs auf einen Hamburger Spediteur zur Abholung, Verzollung und Weitertransport.

Dieser hat mir nun - erst auf Nachfrage - die für seine Leistung anfallenden Kosten mitgeteilt und diese fallen unfassbar hoch aus. Ich habe bereits schon von möglichen Betrugsmaschen hier im Forum und anderswo gelesen. Aber meine Frage wäre, ob ich tatsächlich verpflichtet bin, die Abholung, die Verzollung sowie den Weitertransport mit dem deutschen Spediteur durchzuführen oder ob ich die Verzollung und Abholung selbst vornehmen kann?

Wie ist das rechtlich? Hat der deutsche Spediteur ggf. einen Anspruch gegen mich?

Über Eure Antwort würde ich mich freuen.

FSGC

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Chev Geschrieben am 25 November 2022



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1477 Beiträge
Ein aktueller Beitrag zu diesem Thema existiert gerade hier im Forum.

Abholung und Verzollung sind natürlich dir selbst überlassen. Das wird die Rechnung des Empfangsspediteurs aber nur bedingt verkürzen. Denn die hohen teils erfundenen Zuschläge und seine eigenen Hafenkosten (Kaigebühren / LCL Gebühren) wird er dennoch abrechnen. Letztendlich hat er deine Ware und kann diese einbehalten.

FSGC Geschrieben am 25 November 2022



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25 November 2022
12 Beiträge
Chev, Danke für die Info.

Ich hätte folgende Rückfrage:

Das Schiff ist noch nicht da. Welche Nebenkosten (Kai-Gebühren,
LCL-Kosten) kann er mir in Abrechnung stellen? Wäre es nicht möglich, dass ich die Verzollung vornehme und die vom Zoll frei gegebene Ware direkt am Schuppen im Hafen, wo die LCL-Ware gestripped wird, abhole? Als Konsignee bin ich im B/L (TELEX) eingetragen und könnte doch durch Ausweis die Herausgabe direkt im Hafen am CFS verlangen.

Ich verstehe nicht, welche Ansprüche der Spediteur gegen mich haben könnte?

FSGC Geschrieben am 25 November 2022



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25 November 2022
12 Beiträge
Noch eine Nachfrage: der chinesische Carrier hat offensichtlich nur dem deutschen Spediteur die ESumA und ATB-Nummer mitgeteilt. Wie kann ich diese für die Verzollung erhalten, wenn der Spediteur diese nicht mitteilt?

Danke nochmals für Eure Unterstützung und Hilfe!

Chev Geschrieben am 25 November 2022



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10 April 2009
1477 Beiträge
Ein 100% Experte bin ich auf diesem Gebiet nicht.

Aber wie gesagt, die Abholung ist dir überlassen. Allerdings wirst du die Abholung der Ware am Schuppen nur mit Freigabe des Spediteur und ggf. Abholreferenz durchführen können. Auch die ATB-Nummer hält er ggf. zurück. Da bei LCL ein Verwahrerwechsel stattfindet, bist du wahrscheinlich auch hier vom Sped. abhängig und kannst mit der Verzollung noch nicht beginnen.

Thema Kosten: Wie hoch die Hafenkosten ausfallen, ist Gewichts-abhängig. Frag den Spediteur nach seinem Tarif / Kostensatz für Umfuhr des Containers und Entladung/Handling. Die THC wiederum ist Reederei-abhängig. Diese Hafenkosten sind unumgänglich. Das Problem sind nicht diese Kosten, sondern die zusätzlich anfallenden, frei erfundenen Gebühren, z. B. CISF/ISF. Bitte dazu den anderen Beitrag (="Mein erster Import LCL Seefracht") mal lesen, dann muss es hier nicht wiederholt werden.

FSGC Geschrieben am 25 November 2022



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25 November 2022
12 Beiträge
Nochmals herzlichen Dank, Chev! Das ist sehr hilfreich.

Vielleicht darf ich nochmal ein paar grundsätzliche Fragen zur direkten Abholung am Schuppen stellen:

Angenommen, dem Spediteur sei es gleichgültig und er willigt ein, dass
ich die Ladung aus dem Sammelcontainer direkt im Hafen abholen kann. Könnt Ihr mir sagen,

a) wie, von wem und wann ich zur Abholung (nach Freigabe durch den Zoll) zum Hafen kommen kann, insbesondere um nicht Gefahr unnötiger Lager- oder Verwahrentgelte zu laufen. Gelten im Hafen besondere Regeln (persönliche Schutzausrüstung)?

b) wie erfahre ich, wohin ich im Hafen fahren muss?

c) wer nimmt die Teilentladung vor (die Hafengesellschaft ?), um die Ware auszuhändigen? Sind die Kosten direkt an die Hafengesellschaft zu entrichten?

Sorry für die möglicherweise dummen Fragen.

FSGC

Chev Geschrieben am 25 November 2022



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10 April 2009
1477 Beiträge
Das wird alles vom Empfangsspediteur geregelt. Der gesamte Container wird vom Terminal durch den Spediteur übernommen. Dies wird zwischen Reederei, Spediteur und Terminal abgestimmt. Dabei entstehen Kosten (THC, Umfuhr). Der Container ist dann zwar noch in Hafennähe, aber nicht mehr direkt am Terminal. Somit für jeden zugänglich, allerdings in der Verwahrung des Spediteurs, auch zollseitig. Beim Entladen und Handling der einzelnen LCL-Sendungen entstehen weitere Kosten. Im Idealfall wird der Empfänger einer LCL Sendung vom Spediteur benachrichtigt. Alles Weitere wird dann organisiert/ abgestimmt, Kosten, Abholung, Verzollung etc.

FSGC Geschrieben am 28 November 2022



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25 November 2022
12 Beiträge
Danke nochmals Chev.

Ich habe mich nunmehr mit dem Empfangsspediteur komplett überworfen,
so dass ich nach Lösungen suche, die Abholung direkt (einschließlich des Entpacken und Verladens auf einen Trailer) am Schuppen suche. Brauche ich tatsächlich den Empfangs-Spediteur?

Kann das Umfrachten bis zum CFS/Schuppen auch durch die Hafengesellschaft erledigt werden? Ich nehme an, dass der Empfangs-Spediteur den Container ohnehin zum Schuppen bringt, da es ja nur eine LCL-Ladung ist. Wie kann ich erfahren, zu welchem Schuppen der Container umgefrachtet wird? Kann ich dort das Handling, genauso wie die Hafengebühren entrichten?

Habt Ihr einen Vorschlag, wie ich bestmöglich vorgehe?

Vielen Dank vorab,
FSGC

Chev Geschrieben am 28 November 2022



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10 April 2009
1477 Beiträge
Ihr seid leider für alle o. g. Prozesse an den Empfangsspediteur gebunden. Den Empfangsspediteur gebt nicht ihr vor sondern der chinesische Versandspediteur - da hier der Incoterm CFR in Kombination mit LCL lautet. Darum ist genau auch das die Kombination, welche Gefahren bei Importen aus Asien/China birgt.

An den Vollcontainer am Terminal kommt ihr gar nicht dran, da dieser ebenfalls nur mit einer Referenz herausgelöst werden kann. Diese liegt in dem Fall nur dem Empfangsspediteur vor, außerdem befinden sich ja noch weitere Sendungen anderer Kunden im Container.

Es bleibt dabei:
Lediglich Abholung (beim Empfangsspediteur) und Verzollung liegt in eurem Handlungsbereich, allerdings ebenfalls von o. g. Faktoren / Freigaben abhängig. Es wird nicht möglich sein, einfach dort hinzufahren und sich die Ware herausgeben zu lassen. Es werden Abholreferenzen verlangt, der Spediteur verfügt über die Ware (bei Nichtzahlung) und die Waren befinden sich in der zollseitigen Überwachung (Verwahrung).

Mehr kann ich leider auch nicht sagen.

FSGC Geschrieben am 30 November 2022



Dabei seit
25 November 2022
12 Beiträge
Danke, Chev! Ich weiß Deine Hilfe zu wertschätzen!

Also ich habe jetzt die Auskünfte zum CFS/Schuppen einschließlich eines Auslieferungsscheins von dem Empfangsspediteur erhalten, nachdem ich zähneknirschend eine unfassbar hohe Rechnung bezahlt habe.

Der Empfangsspediteur teilt mir mit, dass ich dort zudem einen A18 Verpflichtungsschein abgeben müsse, um die Übernahme etwaiger Kosten zu erklären. Der Empfangsspediteur will mir das nicht automatisiert erstellen. Jetzt habe ich diverse Blanko-Formulare bei verschiedenen Logistikern gefunden. Könnt ihr mir sagen, welche Mindestangaben ich ausfüllen muss und welche Stolperfallen es zu beachten gilt? Gibt es ggf. eine nicht kostenpflichtige Software, die das automatisiert erstellen kann?

Zu beachten gilt, dass ich die LCL-Services Charges bereits an den Empfangsspediteur gezahlt habe. Er hat mir gedroht, dass ich bei Nichtzahlung keinen Lieferschein erhalte. Ich möchte vermeiden, dass ich bei Abgabe des A18-Scheins ggf. Kosten im Schuppen doppelt zahle. Wie sollte ich am besten vorgehen?

Ich bin für jeden Hinweis außerordentlich dankbar!

Importsachbearbeiter Geschrieben am 01 Dezember 2022



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01 Dezember 2022
7 Beiträge
Moin

ein A18 ist ein Verpflichtugnsschein für Lagergeld. Den kann eigentlich nicht jeder ausfüllen, aber ohne gibt es die Ware nicht.
Am besten von dem Ausfüllen lassen, der auch die Zollabwicklung übernimmt.
Der Aussteller verpflichtet sich zur Zahlung von Lagergeld... das wird Ihnen keiner schenken also am besten vorab an den A18 Aussteller zahlen

vielen Dank

Gerne helfen wir weiter
ciao
Jessica

FSGC Geschrieben am 01 Dezember 2022



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