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Präferenznachweis Schweiz 6000 Euro Grenze


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


BENE Geschrieben am 04 Dezember 2022



Dabei seit
04 Dezember 2022
1 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage zur Wertgrenze (6000,-€) bei Importen in die Schweiz.

Der deutsche Zoll sagt: "Die Erklärung darf ausgefertigt werden, wenn der Wert der in einer Sendung enthaltenen Ursprungserzeugnisse 6.000 Euro nicht überschreitet"

Ich verstehe das so, das der Ursprungssatz auf einer Rechnung für Präferenzbegünstige Waren bis 6000,-€ gilt,
auch wenn die eigentliche Rechnung höher ist (Bsp. REchnungswert 10.000,-€ und darauf enthaltene präferenzfähige Ware 5500,-€).

Soweit Korrekt ?

Nun fertigt mir mein Agent an der Schweizer Grenze die Ware ohne Präferenz ab, mit der Aussage dass die Rechnung höher ausfällt als die Wertgrenze 6000,-€.
Auf Nachfrage und Hinweis auf die o.a. deutsche Gesetzgebung verneint er erneut.

Habe ich da etwas falsch verstanden ?
Oder wird das in der Schweiz anders gehandhabt ?

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Erzi4 Geschrieben am 05 Dezember 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
BENE wrote:

Der deutsche Zoll sagt: "Die Erklärung darf ausgefertigt werden, wenn der Wert der in einer Sendung enthaltenen Ursprungserzeugnisse 6.000 Euro nicht überschreitet"
Das sagt nicht nur der deutsche Zoll, das steht so ganz konkret im Artikel 21 des Ursprungsprotokolls zum PEM-Übereinkommen, das für die Schweiz genauso gilt wie für die EU. Dort heißt es:
"(1) Die in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c genannte Ursprungserklärung oder die Ursprungserklärung EUR-MED kann ausgefertigt werden
a. von einem ermächtigten Ausführer im Sinne des Artikels 22 oder
b. von jedem Ausführer für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6 000 EUR je Sendung nicht überschreitet.
"


BENE wrote:

Ich verstehe das so, das der Ursprungssatz auf einer Rechnung für Präferenzbegünstige Waren bis 6000,-€ gilt,
auch wenn die eigentliche Rechnung höher ist (Bsp. REchnungswert 10.000,-€ und darauf enthaltene präferenzfähige Ware 5500,-€).
Soweit Korrekt ?
Das ist eigentlich korrekt, siehe oben.

BENE wrote:

Nun fertigt mir mein Agent an der Schweizer Grenze die Ware ohne Präferenz ab, mit der Aussage dass die Rechnung höher ausfällt als die Wertgrenze 6000,-€.
Auf Nachfrage und Hinweis auf die o.a. deutsche Gesetzgebung verneint er erneut.

Habe ich da etwas falsch verstanden ?
Oder wird das in der Schweiz anders gehandhabt ?
Es wird wohl tatsächlich in der Schweiz anders verstanden. Es gibt nämlich auf der Seite der Schweizer Zollverwaltung, dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, hier ein Merkblatt, in dem Folgendes steht:
"Waren ohne Ursprungseigenschaft dürfen in der UE nicht aufgeführt sein"

Das entspricht m.E. nicht dem Sinn des Ursprungsprotokolls, denn dann würde ja auch die Formulierung in der UE "..., soweit nicht anders angegeben, ..." keinen Sinn ergeben. Aber ich weiß, dass auch andere Länder in solchen Fällen getrennte Rechnungen fordern. Das wäre auch in Deinem Fall die pragmatische Lösung. Die Rechnung splitten in eine nur mit Ursprungswaren und eine nur ohne Ursprungswaren.

Saludos
Erzi4

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