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Spanngurte


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


DanielNoetzel Geschrieben am 06 März 2007



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05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage - naja sagen wir eher ich bin mir ein bischen unsicher. Folgendes Problem:
Wir verladen sehr viele Produkte für die Spanngurte erforderlich sind. Für die Ladungssicherung ist ja der Fuhrunternehmer zuständig (wenn ich das noch richtig aus meiner Schulzeit weiß). Wir weißen in unseren Aufträgen explizit darauf hin, dass geeigenetes Verzurrmaterial zur Verfügung stehen muss.
Wenn nun ein Fahrer kommt und keine Spanngurte hat, ich diese ihm leihe und er diese allerdings nicht wieder zurückbringt kann ich diese berechnen oder fallen diese eher unter 'Verpackung' und somit habe ich Pech?

Ich würde diese gerne in Zukunft in Rechnung stellen, da diese ja nicht gerade wenig im Einkauf kosten.

Besten Dank schon jetzt!

Gruß
Daniel

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Stefan1531 Geschrieben am 06 März 2007



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495 Beiträge
Ich würde es so machen:
vom Fahrer quittieren lassen, daß X Spanngurte vom Verlader zur Verfügung gestellt wurden. Diese sind innerhalb (z.B.) 7 Tage gegen Quittung zurückzugeben. Andernfalls werden ohne weitere Anmahnung XX EUR je Spanngurt in Rechnung gestellt.

Das gegenzeichnen lassen und am Besten nach der Übernahme von Spanngurten per Fax zum Spediteur in die Dispo schicken.

An den Spanngurten könnt Ihr auch ein bißchen was verdienen (habt ja auch den Aufwand), solltet aber nicht zu sehr zuschlagen, um nicht dem Vorwurf des Ausnutzens gegenüber zu stehen.

MagNet-99 Geschrieben am 06 März 2007



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Genauso und nicht anders. Kommt einer permanent ohne, dann mal auflaufen lassen und ohne Ladung wegschicken. So hart es klingt, anders funktioniert es leider nicht.

Sobald der Frachtführer nicht aus DE ist würde ich gar keine Gurte für lau rausgeben !

kobold Geschrieben am 06 März 2007



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53 Beiträge
Wir haben seit Anfang der Woche auch Zurrmaterial,Antirutschmatten und sogar Klemmbretter und-Stangen eingekauft die wir für den Fall der Fälle dem Frachtführebei Bedarf verkaufen,allerdings nur gegen Cash,denn das anschließende Theater, falls die Rechnung nicht gezahlt wird,ist viel zu teuer und nervend.

Und für die Ladungssicherung ist der Frachtführer niemals alleine zuständig, den der Verlader und auch der Absender sind da mit im Boot (siehe Ladungssicherung)

Bis dann.

DanielNoetzel Geschrieben am 07 März 2007



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MagNet-99 wrote:
Genauso und nicht anders. Kommt einer permanent ohne, dann mal auflaufen lassen und ohne Ladung wegschicken. So hart es klingt, anders funktioniert es leider nicht.

Sobald der Frachtführer nicht aus DE ist würde ich gar keine Gurte für lau rausgeben !

Ist bei uns halt ein riesen Problem, unsere Transporte sind zumeist Genehmigungspflichtig, wenn ich da mal einen leer vom Hof schicke, will ich nicht wissen was mein Chef mit meinem Kopf anstellt.

Werde die Gurte in Zukunft einfach in Rechnung stellen wenn sie nach ner gewissen Zeit nicht wieder gebracht werden. Ist zwar bürokratischer Aufwand aber ich glaube das einzigst machbare.

MagNet-99 Geschrieben am 07 März 2007



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
oder erstmal ganz feist von der Frachtführerrechnung kürzen.....

Was Du hast das hast Du.
Ob eine Rechnung bezahlt wird steht in den Sternen ;-)

DanielNoetzel Geschrieben am 07 März 2007



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459 Beiträge
Das ist natürlich auch eine Alternative :D
Am Geld merkens die meisten :-P

Gonzo Geschrieben am 13 April 2007



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13 April 2007
11 Beiträge
Hi Daniel,

HGB 412
Nicht der Fuhrunternehmer muss Gurten sondern ihr.
SSS = Stauen Stapeln Sichern.
>für die beförderungssicherer Verladung habt ihr zu sorgen.
>für die betriebsicher beladung muss der Frachtführer sorgen.

Ihr müsst im Frachvertrag darauf aufmerksam machen vieviel Gurte
der FF mitbringen muss, tut er dies nicht dann würde ich ihn darauf aufmerksam machen das er bei euch welche Kaufen kann.

Gruß

Gonzo

MagNet-99 Geschrieben am 14 April 2007



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2708 Beiträge
Gonzo wrote:
Ihr müsst im Frachvertrag darauf aufmerksam machen vieviel Gurte der FF mitbringen muss, tut er dies nicht dann würde ich ihn darauf aufmerksam machen das er bei euch welche Kaufen kann.
Hallo Gonzo,
Du hast oben nicht richtig gelesen, genau das ist ja das Problem. Der Frachtführer steht da, hat nicht genug Gurte aber die Ware muss natürlich zum Kunde, also verladen werden.........
In dem Moment bringt Dich das HGB und ein Trucker der kein Bares dabei hat nicht weiter........

Gruss
MagNet-99


Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 14 Apr 2007 - 09:44, insgesamt einmal bearbeitet

Gonzo Geschrieben am 14 April 2007



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11 Beiträge
Welchen Tod wilst du sterben?

michaelm Geschrieben am 14 April 2007



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904 Beiträge
:?

Gonzo Geschrieben am 14 April 2007



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13 April 2007
11 Beiträge
Ich wolte damit eigentich ausdrücken was wichtiger ist, einen Frachtführer ungesichert abfahren zu lassen und ggf. saftige strafen riskieren oder eine Ladung nicht Pünktlich zu versenden.
Ich würde dazu tendieren mir einen Spediteur meines vertrauens zu suchen und ihn mittels Rundschreiben zum Einsatz ausgerüsteter Fahrzeuge zwingen. Kein Spediteur kann es sich leisten einen Kunden zu verlieren.

Dies kann z.B über ein Runschreiben passieren.
z.B.
Das Thema Ladungssicherung und auch die Folgen, mit denen die Speditionen und Verlader konfrontiert werden, gewinnt eine immer größere Bedeutung .

Grundlage sind nachfolgenden Vorschriften und Gesetze:
§ 22 StVO hier ist vorgeschrieben, dass die Ladung zu sichern ist. Das bedeutet auch, dass der Verlader die Kontrolle der verkehrssicheren Verstauung durchzuführen hat.
§ 23 StVO sagt aus dass der Fahrer dafür Verantwortung trägt.
§ 30 StVZO bescheibt die Pflicht des Halters ein geeignetes Fahrzeug einzusetzen und dieses auszurüsten
§ 31 StVZO hat der Halter dafür zu sorgen, dass diese Ausrüstung für den jeweiligen Transport ausreichend ist.

Werden die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht erfüllt, können für den Frachtführer, den Verlader & den Fahrzeughalter folgende Rechtsfolgen eintreten:
Routinemäßige Verkehrskontrolle:
Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung.
Verkehrsordnungswidrigkeiten die zur Anzeige oder mit einen Bußgeld und bis zu drei Punkten in Flensburg.
Verkehrsunfälle aufgrund mangelhaft gesicherter Ladung:
Wurde lediglich Sachschaden verursacht: Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und drei Punkten in Flensburg.
Wurden Personen verletzt oder getötet: Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe.
Haftungsansprüche:
Bei Fremdschäden: Haftung im Rahmen des § 823 BGB nach der Rechtsgut -verletzung Schadenersatz ggf. in voller Höhe.
Bei Eigenschäden: Es kann der § 254 BGB (Mitwirkendes Verschulden) greifen, wodurch die eigenen Ansprüche an die Versicherung gemindert werden können.
Bei Ladungsschäden: Haftung bei Beschädigung der Ladung gemäß HGB 412.

Da die Risiken hier für keinen Beteiligten kalkulierbar sind, werden wir von unserer Seite in verstärktem Maße unserer Verpflichtung nachkommen und Kontrollen der beförderungssicheren Verladung der Güter durchführen und auch in diesem Zusammenhang die mitgeführten bzw. verwendeten Ladungssicherungsmittel auf Zustand und Menge prüfen.

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