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Luftfracht Incoterm FCA, wer trägt Kosten zum Sichermachen?


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


misc2020 Geschrieben am 20 Januar 2023



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10 März 2020
5 Beiträge
Ich habe eine Luftfrachtsendung nach Japan. Incoterm FCA (Ladeort).
Der Luftfrachtspediteur möchte eine generelle Enthaftungserklärung, um die Sendung zur Durchführung einer Kontrolle öffnen zu können. Die Kosten für Öffnung, Kontrolle und neue Verpackung soll zu Lasten des Verkäufers gehen. Es handelt sich um einen großen Karton mit 24 Joysticks, die anscheinend beim Röntgen nicht erkennbar sind. Bei FCA ist das Thema doch beim Käufer. Also bestätigen der Erklärung und Übernahme der Kosten?

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Erzi4 Geschrieben am 25 Januar 2023



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488 Beiträge
Hallo misc2020,

hier kommt es auch darauf an, wer den Transport tatsächlich beauftragt hat. Bei FCA hat der Verkäufer zwar grundsätzlich keine Verpflichtung, einen Beförderungsvertrag abzuschließen, aber er darf das natürlich auf Kosten des Käufers dennoch gerne tun. Wenn Ihr also die Luftfracht beauftragt habt, ist Deine Firma auch der Ansprechpartner für den Spediteur im Hinblick auf die Kosten der Kontrolle am Abgangsflughafen. Die Weiterbelastung dieser Kosten ist dann eine interne Sache zwischen Verkäufer und Käufer. Habt Ihr die Sendung aber tatsächlich vor Ort an den vom Käufer beauftragten Spediteur übergeben, fallen alle weiteren transportbezogenen Kosten und Pflichten in die Verantwortung des Käufers.

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 25 Januar 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Sehe ich auch so, dass im Falle von FCA die Enthaftungserklärung und Kosten auf dem Empfänger fallen.

Was jedoch die Luftfrachtsicherheit an sich angeht, eventuelle Rückfragen oder warenbezogene Klärungen - ggf. auch Fehler in der nicht konformen Verpackung etc., sehe ich immer den Versender als den Hauptansprechpartner, egal welcher Incoterm.

misc2020 Geschrieben am 26 Januar 2023



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10 März 2020
5 Beiträge
Danke Chev und Erzi4 für Eure Antworten - das hilft mir auf jeden Fall weiter ;-)

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