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Ausfuhrbescheinigung


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Trets Geschrieben am 06 März 2007



Dabei seit
10 Dezember 2005
68 Beiträge
Hi,

hätte da mal ne Frage!

Also wir als Spediteur stellen dem Verlader eine Ausfuhrbescheinigung (AB)aus. Dies geschieht bei uns meist bei Rechnungstellung, ohne dass wir einen vom Empfänger gestempelten CMR, oder gar eine gestempelte AE (EU Außengrenze) in der Hand halten.
Jetzt gefährliches Halbwissen:
Somit ist ja der Verlader Umsatzsteuertechnisch raus, weil er ja einen Ausfuhrnachweis von uns hat!
Frage:
- Kommt das FA dann auf uns zu und will einen Nachweis haben ? Meistens verschwinden die AE's ja im Nirwana und der CMR kommt als Fotokopie mit der ER !
-Reicht diese Kopie aus, oder müssen wir Originale in der Akte haben ?
-Meist wollen die Kunden die abgestempelte AE (sofern vorhanden) zurückhaben - bekommen die dann trotzdem eine AB, obwohl wir ja dann kein Orginal mehr haben ?
- zur ersten Frage: müssen wir gar die Umsatzsteuer zahlen, weil wir die Ausfuhr nicht nachweisen können ?

Ich weiß - ist mehr als ein Frage :-)

Da bin ich gespannt wie ein Bogen !

Grüße
Trets

CARGOFORUM PARTNER

Trixie Geschrieben am 09 März 2007



Dabei seit
07 Dezember 2005
14 Beiträge
Hallo Trets,

das ist eine echt gute Frage die mich auch interessiert. Ich bin Verlader und würde mir so manches Mal auch die abgefertigte AE zurück wünschen. Für uns Verlader reicht definitiv die weiße Spediteurbescheinigung / Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke aus. Aber wie das jetzt für den Spediteur läuft... ?

Nach Auskunft meiner Spediteure reicht der Verbringungsnachweis, also der quittierte CMR. Alternativ gibt es auch eine Einfuhrverzollung anhand der Warenrechnung, die könnte der Verlader dir dann aber sicherlich besorgen. Somit kann sich der Spediteur dann entlasten.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Viele Grüße

Trets Geschrieben am 12 März 2007



Dabei seit
10 Dezember 2005
68 Beiträge
Hi Trixie,

es ist gut zu wissen, dass Du Dir schonmal die Arbeit machen würdest um deinem Spediteur aus der 'Patsche' helfen würdest. Ich fürchte nur, dass es zu Problemen kommen könnte wenn ich als Spedi die Einfuhrverzollungsrechnung von Dir verlange, die Du dann in Almaty anfordern müsstest :roll:

Hoffentlich werde ich nie mal in solchen Zugzwand kommen, da wir manchmal Warenwerte i.H.v 180tsd auf des Autos haben - davon 19 % eieiei - gute Nacht Marie

Lg
Trets

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