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Ausfuhrbescheinigung bei Lieferung China nach USA


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Pirmi Geschrieben am 16 Februar 2023



Dabei seit
16 Februar 2023
1 Beiträge
Hallo zusammen,

wie im Titel angegeben, unser chinesicher Lieferant hat eine Lieferung direkt an unseren Kunden in USA gemacht. Diese lief über einen Kurierdienstleister. Nun möchte unsere Buchhaltung unbedingt eine Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke haben.

Ich frage mich ehrlich gesagt zwar, warum, weil bei sonstigen Sendungen direkt durch uns auch nicht danach gefragt wird, aber in diesem Falle wollen die unbedingt irgendwas haben.

Gibt es so etwas dann überhaupt? Ein ABD habe ich dafür nicht erstellt, sonst hätte ich ja den Ausgangsvermerk vorliegen. Laut unserer Buchhaltung müsste ein B/L vorliegen, aber bei Kurier? Tracking-Protokoll und Zustellnachweis reicht denen nicht. Vielleicht hat hier jemand eine Idee, was ich besorgen muss und ob ich sowas überhaupt bekommen kann.

Ist für mich ganz neu, dass sowas gefordert wird.

Danke vorab!

Gruß Pirmi

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Stuttgarter Geschrieben am 17 Februar 2023



Dabei seit
05 September 2019
46 Beiträge
Hallo,

Du benötigst hier keinen Ausfuhrnachweis. Es handelt sich hierbei um einen in Deutschland nicht steuerbaren Umsatz...
Allerdings müsst Ihr den Zahlungsverkehr (Transithandel) bei der Bundesbank melden...

Brooktor Geschrieben am 17 Februar 2023



Dabei seit
13 August 2013
41 Beiträge
Den Sachverhalt verstehe ich so, dass Sie an an den Kunden USA Ware verkauften und dann den Chinesen beauftragten zu liefern. Der Chinese ist Ihnen zur Lieferung verpflichtet = Subunternehmer.
Ob ein Ausfuhrverfahren durchzuführen ist hängt nun davon ab, von wo der Chinese die Ware versendet.
Liefert der Chinese direkt aus der EU, liegt ein Verbringen von Ware vor = Ausfuhrverfahren.
Liefert der Chinese aus einem Drittland, liegt zollrechtlich keine Ausfuhr vor = kein Ausfuhrverfahren.

Chev Geschrieben am 17 Februar 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Liefert der Chinese aus einem Drittland, liegt zollrechtlich keine Ausfuhr vor = kein Ausfuhrverfahren.

Korrekt, da bei einer Ausfuhr / Einfuhr - zollrechtlich gesehen, immer eine Ware über eine Außengrenze der EU gebracht werden muss, was definitiv nicht der Fall ist, wenn ein Chinese (direkt) in die USA liefert.

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