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Versandpalette in Präferenzkalkulation


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Wessi2018 Geschrieben am 20 April 2023



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31 Oktober 2018
43 Beiträge
Hallo,

unsere Stücklisten pro Artikel beinhalten auch immer die anteilige Palette, d.h. wenn 50 Stck eines Artikels auf Palette gepackt werden und die Palette 25,- EUR kostet, fließen 0,50 EUR mit in die Präferenzkalkulation pro Artikel.

Ist dies so korrekt? Teilweise zerlegt mir dieser Wert die positive Kalkulation.

Vllt. hat jemand eine ähnliche "Konstellation" !

Danke und Gruß

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 01 Mai 2023



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Artikel 7 des "Regionalen Übereinkommens" sagt, z. B.:

(2) Werden Verpackungen nach der Allgemeinen Vorschrift 5 des Harmonisierten Systems gemeinsam mit dem darin enthaltenen Erzeugnis eingereiht, so werden sie auch für die Bestimmung des Ursprungs gemeinsam mit dem Erzeugnis behandelt.

Heißt für mich übersetzt:
Wenn das Erzeugnis präferenziell ist, so gelten auch die Verpackungen/Umschließungen als präferenziell, wenn sie denn nach der AV 5 wie das Erzeugnis eingereiht und nicht extra tarifiert wurden.
Somit müssen meiner Meinung nach Verpackungen nicht zwangsläufig in der Stückliste enthalten sein, da diese ja auch letztendlich nicht Teil des Erzeugnisses sind sondern eben nur Verpackung, bzw. wenn wir hier über Paletten sprechen, dann nur ein Transportmittel / Lademittel darstellen.

Dem entsprechend stellen sie meiner Meinung nach auch keine Materialkosten für das Erzeugnis dar.
Sprich:
Ich stelle eine Maschine mit einem EXW-Preis von 1.000 EUR her. Die Materialkosten betragen 300 EUR und die Palette kostet mich 15 EUR. Dann kalkuliere ich nicht 315 EUR Materialkosten, sondern nur 300 EUR und lasse die Palette außen vor.

Wenn die Palette allerdings tatsächlich in der Stückliste enthalten ist bzw. in eurer Firma sein muss, und ihr diese Stückliste als Präferenzunterlage nutzt, dann ist das meiner Meinung nach nicht falsch. Allerdings verschlechtert es dann die Chancen, dass das Erzeugnis präferenziell wird - wie im Beispiel mit den 315 EUR - es sei denn, ich habe für die Palette eine LLE, dann laufen die 15 EUR für die Palette als VmU und ich käme dann wieder bei den 300 EUR raus. Für eine Maschine des Kapitels 84 genügt das dann schon. Die 300 EUR können VoU sein, da in Spalte 4 des Regionalen Übereinkommens ein 30% Drittlandanteil im Erzeugnis zugelassen ist - gerechnet vom EXW-Preis (1.000 EUR).

Mich würde ebenfalls interessieren, wie andere das handhaben.

Erzi4 Geschrieben am 03 Mai 2023



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488 Beiträge
Chev wrote:

Mich würde ebenfalls interessieren, wie andere das handhaben.

In der Dienstvorschrift des Zolls Z4213 (Ausfertigung von Präferenznachweisen), die der deutsche Zoll stets beachten muss, steht in Absatz 13 Folgendes:
"Umschließungen im Sinne der AV 5 zum Harmonisierten System sind als Bestandteil der in Ihnen verpackten Erzeugnisse anzusehen und müssen wie jedes andere Vormaterial die Ursprungsregeln erfüllen.

Umschließungen, die lediglich zum Schutz der Ware während der Lagerung und des Transports dienen, sind nicht als Bestandteil der in ihnen verpackten Erzeugnisse anzusehen, gelten auch nicht als Vormaterial und bleiben deshalb unberücksichtigt."

Die unmittelbare Verpackung, z.B. der Karton, die Flasche, die Faltschachtel etc. ist also Teil der Ware und gehört entsprechend mit in die Präferenzkalkulation. Liegen für solche AV5-Behältnisse keine Nachweise vor (i.d.R. eine LE/LLE des Vorlieferanten der Verpackung), gelten sie als Vormaterialien ohne Ursprungsnachweis. Andere Verpackungen, also der Karton um den Karton oder die Schrumpffolie, werden präferenzrechtlich ignoriert.

Paletten sind genau genommen Beförderungsmittel und keine Umschließungen. Wenn aber die Transportverpackung schon kein Vormaterial i.S.d. Ursprungsregeln ist und daher nicht in die Ursprungskalkulation hineingehört, muss dies für Paletten erst recht gelten, da sie ja nie Bestandteil der eigentlichen Ware werden. "Unberücksichtigt" heißt dann aber auch (und so handhaben wir das auch), dass der Wert von Paletten und Umschließungen, die keine AV5-Verpackungen sind, nicht zum präferenzrechtlichen ab-Werk-Preis gehören. Auch dann nicht, wenn es sich um EU-Vormaterialien handelt. Denn es ist nur logisch, dass mir eine deutsche Palette nicht den Bezugswert der Ware aufbessern darf, wenn ich im Gegenzug chinesische Paletten auch nicht berücksichtigen muss.

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 03 Mai 2023



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Hallo Erzi,

Danke für die Klarstellung - aber was heißt das jetzt genau für meine Palette bzw. die Palette des Fragestellers?
Am Beispiel der 1.000 EUR - Maschine mit 300 EUR Materialkosten + 15 EUR für die Palette.
Der Preis der Palette (insofern es keine Tauschpalette ist) ist ja in den 1.000 EUR Verkaufspreis (EXW-Preis) enthalten bzw. einkalkuliert. Darf/muss die Palette mit den 15 EUR auch in der Stückliste erscheinen - sprich Materialkosten = 315 EUR?
Oder dürfte/müsste ich die Stückliste ohne die Palette ausgegeben = 300 EUR?
Das war ja letztendlich die Frage, ob die Palette aus der Stückliste quasi entfernt werden kann bzw. unberücksichtigt bleiben darf. Letzteres handhaben wir so. Sprich, die Palette erscheint im Regelfall nicht in der Stückliste und somit auch nicht in der Kalkulation der Materialkosten. Sie bleibt im Prinzip völlig unberücksichtigt. Der Kunde erhält die Palette von uns, kostentechnisch ist diese jedoch nirgends erwähnt.

Chev Geschrieben am 03 Mai 2023



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1477 Beiträge
Ergänzung:

Was die Tarifierung angeht, Paletten tarifieren wir nicht einzeln. So wie ich es verstehe, gehören Paletten in der Praxis ebenfalls zur AV5 - sprich: Diese werden nicht in einem ABD extra tarifiert, sondern lediglich die darauf befindliche Ware. So kenne ich es zumindest.

Erzi4 Geschrieben am 04 Mai 2023



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02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo zusammen,

Zur Präferenzkalkulation:
Wir haben ja schon festgestellt, dass Paletten unbeschadet ihres Ursprungs bei der Kalkulation unberücksichtigt bleiben. D.h. definitiv, dass die Palette nicht Bestandteil der Stückliste ist, denn die Palette ist kein Vormaterial i.S.d. Ursprungsregeln. Nach meinem Verständnis heißt das auch, dass der Wert der Palette nicht zum ab-Werk-Preis gehört. Hierüber könnte man aber durchaus streiten, da der Begriff "ab-Werk-Preis" in den Ursprungsprotokollen recht oberflächlich definiert ist und dadurch Raum für Interpretation bietet. Hier kann ich nur dazu raten, in den Fällen vorsichtig zu sein, in denen die Präferenzursprungseigenschaft nur dadurch erreich wird, indem man die Kosten der Palette in den ab-Werk-Preis einbezieht. Das wäre für mich ein Fall, bei dem ich ernsthaft in Erwägung ziehen würde, eine verbindliche Ursprungsauskunft zu beantragen.

Zur Nichterfassung von Paletten in der Zollanmeldung:
Paletten gehören nicht in den Anwendungsbereich der AV5. Es handelt sich nicht um Verpackungen, sondern sie werden - wie schon erwähnt - als Beförderungsmittel behandelt, wenn Waren auf ihnen transportiert werden.

Paletten, die nicht selbst die Ware sind, dürfen bei der Ausfuhr sowohl mündlich als auch konkludent angemeldet werden (Art. 137, 140 und 141 UZK-DA; auch Dienstvorschrift A0610 Absatz 339 Nr. 21). Daher müssen sie nicht als eigene Position in der Ausfuhranmeldung genannt werden.

Paletten, die nicht selbst die Ware sind, dürfen bei der Einfuhr mündlich oder konkludent zum freien Verkehr angemeldet werden, wenn es sich um Rückwaren handelt. Sie dürfen außerdem mündlich/konkludent zur vorübergehenden Verwendung angemeldet werden, wenn sie wiederausgeführt werden sollen, z.B. im Tauschverfahren
(Art. 135, 136, 138, 139, 141 UZK-DA; siehe zu aktuellen Änderungen auch den Beitrag auf zoll.de).

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 04 Mai 2023



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

Danke für deine Rückmeldung.

Hinsichtlich Ab-Werk-Preis: Dies ist bei uns immer der finale Verkaufspreis der Ware, den der Kunde - ohne Fracht - bei uns zahlt. Logischer Weise sind in dem Verkaufspreis alle Kosten, die im Unternehmen anfallen eingerechnet, so in irgendeiner Form auch die Palette. Nichtsdestotrotz ist die Palette weder Bestandteil der Stückliste, noch erscheint diese (außer in den Packdaten) irgendwo anders. Aber präferenziell gehen wir dann ja korrekt vor, indem wir die Palette nicht in der Stückliste und somit nicht in den Materialkosten berücksichtigen (=o. g. Beispiel mit den 300 EUR).

Bzgl. Zollanmeldungen: Heißt ja in der Praxis, dass Paletten im Prinzip nicht extra angemeldet werden. Eine mündliche Anmeldung wird doch da nicht groß erfolgen, vor allem durch wen? Der Spediteur gestellt die Ware laut ABD am Ausgang, aber meldet doch nicht extra noch Paletten mündlich bei der Ausgangszollstelle an?

Erzi4 Geschrieben am 04 Mai 2023



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02 Dezember 2008
488 Beiträge
Chev wrote:

Bzgl. Zollanmeldungen: Heißt ja in der Praxis, dass Paletten im Prinzip nicht extra angemeldet werden.

Doch, werden sie. Zollrechtlich ist eine konkludente Zollanmeldung, also eine Anmeldung durch andere Form der Willensäußerung, eine Zollanmeldung. Hier muss man sich noch einmal vergegenwärtigen, dass eine Zollanmeldung grundsätzlich in elektronischer Form abgegeben werden muss. Das EU-Zollrecht erlaubt, dass in genau definierten Fällen stattdessen als Vereinfachung eine mündliche Zollanmeldung abgegeben werden darf. Und nur für solche Fälle, in denen der Zollkodex eine mündliche Zollanmeldung erlaubt, gibt es wieder für bestimmte Fälle eine weitere Vereinfachungsmöglichkeit, nämlich die konkludente Anmeldung. In dem umfangreichen Katalog dieser Fälle sind Paletten, Behälter und Container enthalten. Der Zollanmelder muss dabei aber stets darauf achten, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vereinfachung eingehalten sind und muss dieses im Fall von Kontrollen auch nachweisen können.

Letztlich gibt es für Paletten, die z.B. als Rückware abgabenfrei zum freien Verkehr abgefertigt werden sollen, drei Möglichkeiten: man kann sie elektronisch anmelden (mit allem drum und dran), man kann sie an der Grenze mündlich anmelden oder man kann sie konkludent anmelden durch einfaches Überschreiten der Grenze. Da Letzteres die einfachste Möglichkeit ist, wird das in der Praxis auch meistens gemacht. Dasselbe gilt natürlich auch bei Ausfuhren.

Bei Zollprozessen, die kraft Gesetzes ohne spürbare Aktionen ablaufen, besteht dann in der Praxis allerdings häufig der Irrglaube, dass man nichts anmelden muss. So wissen z.B. wahrscheinlich die meisten Reisenden, die auf einem Flughafen den grünen Ausgang benutzen, nicht, dass sie mit dem Durchschreiten des Ausgangs eine (konkludente) Zollanmeldung abgeben...

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 05 Mai 2023



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

alles schön und gut.
Aber Fakt ist, um das in der Praxis einzuordnen, dass bei Ausfuhren weder wir noch meines Wissens der Spediteur in irgendeiner Art und Weise Paletten gesondert, sei es nun elektronisch, schriftlich oder mündlich aktiv anmeldet.
Wenn mit konkludent dies hier gemeint ist...

Zitieren::

oder man kann sie konkludent anmelden durch einfaches Überschreiten der Grenze

...dann ist das vielleicht im Rechtssinne als "Anmeldung" zu werten. Aber worauf ich hinaus will: Dass in der Praxis aktiv niemand etwas anmeldet. Mir geht es also darum, ob irgendjemand aktiv etwas anmeldet oder nicht. In der Praxis kenne ich keine Fälle, in denen der Zollanmelder in irgendeiner Form eine Anmeldung von Paletten aktiv durchführt - aber das würde sich dann ja damit decken, dass eine "konkludente Anmeldung" auch als Anmeldung gesehen wird, obwohl lediglich Waren gestellt, bzw. über die Grenze gebracht werden.

Wessi2018 Geschrieben am 11 Mai 2023



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31 Oktober 2018
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Danke für eure Rückmeldungen - ich werde die Paletten auch aus den Stücklisten ausklammern bzw. in der Kalkulation auf "nicht berücksichtigen" setzen

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