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ATLAS Follow Up Zollamt


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Zollamt Geschrieben am 24 April 2023



Dabei seit
13 September 2022
13 Beiträge
Hallo,

ich habe eine Frage:

Wir haben einen Follow-UP Fall beim Zollamt. Bisher hat sich das Zollamt immer mit einem alternativen Nachweis per Email zufrieden gegeben, ohne das wir im Atlas Programm etwas eingetragen haben. Jetzt hat das Zollamt uns folgende Email geschrieben:

In ihrem Fall müssen sie folgenden Eintrag wählen :

Ausgang erfolgt, Alternativnachweis liegt vor

In der Antwortnachricht sind die tatsächliche Ausgangszollstelle und der tatsächliche Zeitpunkt des Ausgangs mitzuteilen.

Dies können sie auch in der Verfahrensanweisung zu Atlas 4.9.5 nachlesen.
**************************************************************
für die vorgesehene/ tatsächliche Ausgangszollstelle in
einem anderen Mitgliedstaat mittels Statusanfrage. Sollte
der Ausgang erfolgt sein, wird durch die Statusanfrage die
Ausgangsbestätigung des anderen Mitgliedstaates
ausgelöst. Bei Eingang der Ausgangsbestätigung wird das
Nachforschungsersuchen beendet.
**************************************************************

Unser Kunde hat selber die Abholung organisiert, wir haben aber das ABD erstellt. Ist die tatsäche Ausgangszollstelle dann unser Zollamt und der Tag, an dem der Kunde die Ware hat abholen lassen oder muss ich vom Kunden das Ausgangszollamt und Datum genannt bekommen?

Danke für eure Hilfe.

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 24 April 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Letzteres ist korrekt.

Ihr benötigt einen zollseitig anerkannten Nachweis vom Kunden bzw. Spediteur des Kunden. Eine Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke ist da das beste. Sollte jeglicher Spediteur ausstellen können. MRN muss enthalten sein. Im Idealfall auch die tatsächliche Ausgangszollstelle.

Andere Nachweise für den Zoll sind z. B. ein Frachtbrief (unterschrieben) mit MRN. Oder Importverzollungsbelege mit Referenz, um eine Verbindung zum Ausfuhrvorgang herstellen zu können.

Zollamt Geschrieben am 24 April 2023



Dabei seit
13 September 2022
13 Beiträge
Hallo,

danke für deine Antwort.

Was wir für Alternativbelege schicken müssen, das ist uns schon klar. Das hat bisher ja auch immer geklappt.

Meine eigentliche Frage war ja die nachfolgende Frage in dem Zusammenhang...

Unser Kunde hat selber die Abholung organisiert, wir haben aber das ABD erstellt. Ist die tatsäche Ausgangszollstelle dann unser Zollamt und der Tag, an dem der Kunde die Ware hat abholen lassen oder muss ich vom Kunden das Ausgangszollamt und Datum genannt bekommen?

Chev Geschrieben am 24 April 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ihr benötigt wie gesagt einen anerkannten Nachweis vom Spediteur des Kunden.

Die tatsächliche Ausgangszollstelle ist diejenige, über welche die Ware das Zollgebiet der EU verlassen hat. Unabhängig davon, wer nun abholt bzw. Incoterm.

Zollamt Geschrieben am 24 April 2023



Dabei seit
13 September 2022
13 Beiträge
Danke Dir, dann schauen wir mal, dass wir die Daten vom Spediteur des Kunden bekommen.

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