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Offener Ausfuhrvorgang - wie abschließen?
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Zanna91 |
Geschrieben am 09 Mai 2023
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Dabei seit 18 November 2014 149 Beiträge
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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt.
Wir versenden wöchentlich Sendungen, wo wir immer eine Ausfuhranmeldung erstellen, zu einer Spedition. Die Spedition befördert wiederum die Waren bis zum Endkunde. (FCA)
Jetzt ist es so, dass sie mit einem ABD 2 verschiedenen Sendungen exportiert haben und wir haben nun das Problem, dass wir einen Ausfuhrvorgang (ABD) nicht abschließen können, da die Spedition uns keinen Alternativnachweis zur Verfügung stellen kann?
Wäre es in dem Fall möglich, eine rückwirkende Ausfuhranmeldung abzugeben?
Zitieren:: |
Aus dem ATLAS Verfahrensanweisung:
rückwirkende Ausfuhranmeldung nach Ungültigerklärung im
Rahmen des Follow Up-Verfahrens gemäß Artikel 337 Absatz
1 UZK-IA (analog), siehe Kapitel 4.9.5.
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Vielen Dank.
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Chev |
Geschrieben am 09 Mai 2023
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Dabei seit 10 April 2009 1442 Beiträge
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Soweit ich weiß, ist das tatsächlich möglich mittels:
- Duplizieren der vorhandenen / ungültigen Ausfuhranmeldung
- Verwender der Anmeldeart nA+a (nachträgliche Ausfuhranmeldung)
So gesehen, wird das elektronische Verfahren dann noch einmal angestoßen - obwohl der Vorgang eigentlich technisch bereits erledigt ist.
Ob eine neue MRN vergeben wird (ich denke schon) und ob die alte MRN in der neuen Ausfuhranmeldung codiert werden muss, kann ich jedoch nicht genau sagen.
Hierzu würde ich vorschlagen, auf jeden Fall mit dem zuständigen Ausfuhrzollamt Rücksprache zu halten.
Auch bei diesem Verfahren muss die Ausfuhr belegt werden können - im Rahmen gültiger Alternativnachweise.
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Zanna91 |
Geschrieben am 09 Mai 2023
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Dabei seit 18 November 2014 149 Beiträge
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Hi Chev,
Ich hatte gerade eben Kontakt mit dem Zollamt.
Deine Idee war auch korrekt.
Die Antwort vom Zollamt:
Es genügt ein Vermerk mit Angabe der MRN Nr. auf der Rechnung, dass der Kunde die Ware erhalten hat.
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