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Abgabe von Ausfuhranmeldungen beim dt. Zoll


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Chev Geschrieben am 18 Mai 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

in größeren Unternehmen/Konzernen werden ja gerne mal Verwaltungstätigkeiten zentralisiert und/oder "outgesourct".

Folgendes Beispiel:
Der Kundenservice für mehrere deutsche Werke findet im Europäischen Ausland statt, z. B. Rumänien, Ungarn, etc.
Ist es in diesem Zusammenhang zulässig, dass jemand in Rumänien, Ungarn direkt in unserem System Ausfuhranmeldungen beim für das Werk zuständigem Ausfuhrzollamt in DE abgibt? Die Abgabe erfolgt quasi so, als hätte diese jemand direkt im jeweiligen Werk durchgeführt. Man erkennt an der Ausfuhr-anmeldung nicht, dass der Abgebende in einem anderen EU-Land sitzt. Es steht zwar der Name des Sachbearbeiters in der Ausfuhranmeldung, aber ohne Adresse und wenn ich es richtig sehe, auch ohne Kontaktdaten. Wir sind zugelassener Ausführer (SDE).
Wie seht ihr das, dass jemand in einem anderen EU-Land Ansässiger eine Ausfuhranmeldung in unserem deutschen ATLAS-System durch entsprechenden Zugriff beim deutschen Staat abgibt?
Wichtiger Hinweis: Bevor der im Ausland Ansässige die Ausfuhranmeldung abgibt, erfolgt ein 4-Augen Prinzip über DE.

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Erzi4 Geschrieben am 19 Mai 2023



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Chev,

solange die Auflagen und Bedingungen der SDE-Bewilligung (und auch ggf. AEO-Bewilligung) eingehalten werden, spielt es keine Rolle, von welchem Standort aus der Sachbearbeiter die Ausfuhranmeldung abgibt. Das ist insoweit ausschließlich Sache der firmeninternen Organisation und Delegation. Wichtig ist hier nur, dass es einen Ansprechpartner für Rückfragen gibt, der sich natürlich in deutscher Sprache mit dem Zoll verständigen können muss und dass es jemanden vor Ort gibt, der im Fall einer Zollkontrolle verfügbar ist.

Bei einer Außenwirtschaftsprüfung ist gemäß der Bedingungen der SDE-Bewilligung dem Zoll ein Zugang zur Buchführung des Ausführers zu gewähren. Auch hier ist es letztlich egal, wo in der Welt die Dateien liegen, Hauptsache der Zoll hat zugriff darauf.

Bei einer AEO-Bewilligung wäre noch das Thema "fachliche/berufliche Befähigung" zu berücksichtigen. Solange es hier jemanden vor Ort gibt, der die Kriterien erfüllt, sehe ich aber auch in diesem Punkt keine Probleme.

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 19 Mai 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

es existieren zumindest zentrale Ansprechpartner, welche in DE ansässig sind. Ob die Auflagen dadurch eingehalten sind, kann ich nicht beurteilen - da ich auch nicht weiß, was mit dem zuständigen Zollamt / Hauptzollamt abgestimmt ist.

Nichtsdestotrotz sehe ich es als kritisch, wenn eine Zollanmeldung im deutschen System ATLAS, welche von einem unbekannten Dritten - ansässig im europäischen Ausland, der ggf. über die Gesetzmäßigkeiten und die deutsche Sprache nicht verfügt - abgegeben wird.
Aber es scheint dem auch keine Vorschrift entgegenzustehen, wo man letztendlich ansässig sein muss.

Ein Punkt aber noch: Die Leute, die die Ausfuhranmeldungen abgeben, gehören nicht zur deutschen GmbH. Ich finde, wenn Zollanmeldungen von einer GmbH mit entsprechenden Bewilligungen abgegeben werden, dann sollte das auch von Mitarbeitern dieser GmbH getan werden und nicht von einer "fremden" Firma, die zwar Teil des Konzerns ist, aber eben im Ausland ansässig und registriert ist und in welcher Servicetätigkeiten gebündelt werden (Kundenservice sehe ich noch als OK, aber im Bereich Zoll und Ausfuhr entsprechend kritisch).

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