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Verjährung / Fristen


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Trixie Geschrieben am 09 März 2007



Dabei seit
07 Dezember 2005
14 Beiträge
Hallo.

Ich habe einen aktuellen Fall bezüglich der Verjährung Kunde / Spedition und komme nicht weiter. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Mal kurz zusammen gefasst:

Ein Kunde (Empfänger) berechnet mir (Verlader) nach fast genau 12 Monaten nach Rechnungsdatum / Zustellung eine Terminverletzung. Ich würde ihm nun gerne sagen, dass es so nicht läuft und er sich schon an eine gewisse Frist halten sollte. Der Spediteur haftet mir mit dem Dreifachen der Fracht, das wäre dann allerdings nur die Hälfte der Kosten.

Am Liebsten möchte ich dem Empfänger die Rg. zurück schicken, weil ich evtl. den Spediteur nicht mehr in die Haftung nehmen kann.

Was sagt ihr dazu??? Wo kann ich diesbezüglich etwas finden?

Vielen Dank schon Mal im Voraus.

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Spedi_Bayern Geschrieben am 17 März 2007



Dabei seit
08 Januar 2007
48 Beiträge
Hallo,

da Ihr sicherlich auch nach ADSp arbeitet, gilt gemäß ADSp 28 die Schadensanzeige nach HGB § 438.

gemäß HGB § 438 (3):
"Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt."

Die gesetzliche Verjährungsfrist ist 1 Jahr, beginn mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde. (HGB § 439)

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.

LG
Martina

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