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Wertgrenzen einstufiges und zweistufiges Ausfuhrverfahren


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Jule68 Geschrieben am 20 September 2023



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Hallo zusammen,

stimmt das so: bis einschließlich 1000 Euro statistischem Wert und 1000 kg braucht man nicht elektronisch anzumelden

Ab 1000,01 Euro bis einschließlich 3000 Euro = einstufiges Verfahren
Ab 3000,01 Euro dann zweistufiges Verfahren

Danke

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Chev Geschrieben am 20 September 2023



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Ich würde sagen, die Grenzen lauten 1.000,00 und 3.000,00 EUR. Ab einschließlich diesem Wert sind die nächst höheren Verfahren anzuwenden.

Sprich, die jeweiligen vereinfachten Verfahren sind möglich bis 999,99 EUR und bis 2999,99 EUR.

Würde ich zumindest mal in meinem jugendlichen Leichtsinn so behaupten.

konitime Geschrieben am 21 September 2023



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121 Beiträge
Hallo,

Nur als Tipp von mir, auch unter 1.000 Euro sollte man Ausfuhren erstellen lassen.
Wir hatten ein Fall, wo eine Fabrik im Ausland (Tochterges. des Anmelders) geschlossen wurde und alles was mal dahin ausgeführt wurde, wieder zurück nach Deutschland zur Mutterfirma verbracht wurde. Also Rückwarenanmeldung erstellt. Aber für alle Sendungen die ohne Ausfuhr rausgingen, konnte kein Nachweis der Ausfuhr erbracht werden. Hier viel also Zollabgaben an.
So kam ein hoher Betrag an Abgaben zustande.

Mfg.

Wilfried

Jule68 Geschrieben am 22 September 2023



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27 Beiträge
Hallo zusammen
Danke für eure Rückmeldung.
Es geht mir wirklich nur um die richtige Wertgrenze.
Ich würde selbst auch für weniger ein ABD erstellen. Keine Frage
Danke

Jule68 Geschrieben am 18 Oktober 2023



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29 Januar 2022
27 Beiträge
Ich habe mich nochmal vergewissert,

Mündlich bis 1000 Euro stat Wert einschließlich möglich
bis 3000 Euro stat. Wert einschließlich im einstufiges Verfahren
Alles was über 3000 Euro ist im zweistufigen Verfahren

konitime Geschrieben am 02 Januar 2024



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121 Beiträge
Hallo,

eigentlich kann man von 0 bis 3000 Euro und darüber hinaus immer im zweistufigen Verfahren Ausfuhren anfertigen.

Einstufiges Verfahren geht nur bis 3000 Euro Warenwert bis zum deutschen Ausgangszollamt.

Mit Handelsrechnung unter 1000 Euro Warenwert, ohne Ausfuhrbegleitdokument beim Ausgangszollamt.

Man sollte zur Sicherheit immer das zweistufigen Verfahren verwenden. Damit fährt man am besten. Die anderen Verfahren verwenden wir im Notfall wenn die Ausfuhr nicht zeitig angemeldet wurde und die obengenannten Rahmenbedingungen passen.

Wilfried

Brooktor Geschrieben am 08 Mai 2025



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47 Beiträge
Hier noch vier Ergänzungen:
1. Elektronisch zweistufig kann man immer bei seiner Ausfuhrzollstelle anmelden.
2. Elektronisch einstufig kann man an der Ausgangszollstelle bei Waren bis zu einem Wert von 3.000,--€ anmelden. Davon ist aber allgemein abzuraten, es sei denn, man hat den Deklaranten direkt dort sitzen. Ansonsten muss u. Umständen der LKW-Fahrer in z.B. Griechenland die Beschau auf griechisch mit dem Zöllner klar machen. Verzögerungen und andere Probleme sind wahrscheinlich die Folge.
3. Mündlich/ konkludent kann man bei der Ausgangszollstelle bei den Tatbeständen des Art. 137 UZK-DA anmelden. Ebenso ist die mündliche Wiederausfuhranmeldung in den Fällen des Art. 136 UZK-DA nach vorübergehender Verwendung möglich. Zudem gibt es in DE darüber hinaus zahlreiche weitere Sonderfälle, die die GZD in der Dienstvorschrift A 0610 gestattet hat wie z.B. Hilfslieferungen (ggf. beim ZA nachfragen). Die Anmeldung darf aber nicht durch einen der Tatbestände des Art. 142 UZK-DA ausgeschlossen sein.
4. Ausgangszollstelle ist nicht nur die letzte Zollstelle an der EU-Außengrenze sondern kann auch eine Binnenzollstelle sein (z.B. die Abgangsstelle im Versandverfahren). Die Ausgangszollstellen sind im Art. 329 UZK-IA aufgeführt.

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