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Südafrika - Kunde beanstandet Rechnung?


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Bellinchen Geschrieben am 10 Oktober 2023



Dabei seit
24 Juni 2010
12 Beiträge
Hallo,

ich habe hier einen Kunden in Südafrika der eine Steuerungseinheit bekommen hat von uns.
Der Wert ist bei 76.000 Euro, in diesem Wert sind Montage, Service usw. schon beinhaltet. Der eigentliche Wert der Teile beträgt nur ca. 50.000,00 Euro.

Verzollt haben wir 76.000 und auch die Handelsrechnung ist über diese 76.000 Euro.

Jetzt mokiert der Kunde dort, er möchte eine Handelsrechnung haben nur über den Wert der Ware (50.000) zum Verzollen. Eine Pro Forma Rechnung reicht nicht.

Geht das denn überhaupt so?

LG B.

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b.a.nause Geschrieben am 10 Oktober 2023



Dabei seit
07 September 2021
76 Beiträge
Hallo Bellinchen,

ich teile deine Auffassung, dass der Wert einer Ware nicht lediglich durch das Rohmaterial zu bestimmen ist, sondern die Arbeitsleistung und diverse andere Tätigkeiten einzubeziehen sind. Leider konnte ich bisher keine verlässliche Quelle finden, wie ein (Export)Warenwert zu berechnen ist. Vielleicht beteiligen sich noch andere Forumsleser*innen und teilen ihre Erfahrungen mit uns.

Grundsätzlich ist euer Kunde natürlich gegenüber den Zollbehörden als Importeur für die Richtigkeit der Angaben zuständig. Wenn er euch offiziell 76.000 bezahlt hat und nur 50.000 verzollt, muss er seinen Behörden bei einer eventuellen Zollprüfung erklären, warum das keine Steuerhinterziehung ist.

Chev Geschrieben am 10 Oktober 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Laut "Leitfaden zur Intrahandelsstatistik" des Statischen Bundesamtes (Link) unter 5.16 und 5.17 sind Montagekosten im Drittland weder in den Rechnungsbetrag noch in den Statistischen Wert im ABD aufzunehmen.
Der Grund liegt u. a. auch darin, dass "Dienstleistungen" nicht zolltechnisch ausgeführt werden können und müssen, da sie keine Ware darstellen. Man möchte in der Statistik nur die Werte der physischen Warenbewegungen drin haben. Montage im Werk, Verpackung, sogar Versicherung + Transport (im Stat. Wert anteilig - bis dt. Grenze) kommen hingegen in die Werte mit rein, da diese noch vor der dt. Grenze entstehen, man möchte ja den "Grenzübergangswert".

Wenn eine Maschine 20.000 EUR kostet + 1.000 EUR Montage / Inbetriebnahme, usw. Dann sind die 20.000 EUR anzusetzen.
Ob man bei 21.000 EUR - falls dies ein All-In-Preis auf der Rechnung ist - noch ein Auge zudrücken kann bzw. ob dies bei einer Prüfung überhaupt auffällt, lasse ich mal dahingestellt.

Aber bei geschlagenen 26.000 EUR Unterschied ist das schon heftig (50T Ware + 26T Rest?). Scheint eine teure Montage/Inbetriebnahme zu sein. Oder sind in den 26.000 EUR auch Frachtkosten mit drin?, z. B. Luftfrachtkosten, wo schnell einige tausend Euro zusammenkommen.
Demnach verstehe ich auch den Kunden, der ja irgendwie seinem Zollamt erklären muss, dass der eigentliche Wert der Ware nicht 76.000 EUR sondern 50.000 EUR sind. Würde das so in die EU importiert werden, dürften die 26.000 EUR aus dem Zollwert ebenfalls herausgerechnet werden, da Montagekosten nicht Teil des Zollwertes (sog. Minusfaktoren) sind - sie entstehen erst nach der Einfuhr. Auch da wäre es allerdings eine Frage des Nachweises.
Unter Umständen habt ihr die Möglichkeit, auf der Rechnung einen Text zu setzen und die Kosten etwas aufzuschlüsseln, um es dem Kunden etwas einfacher zu machen.

Jule68 Geschrieben am 10 Oktober 2023



Dabei seit
29 Januar 2022
27 Beiträge
Hallo Bellinchen,
Ich würde es auch so machen, wie Chev schrieb.
Preis der Maschine
+Transportkosten
+Versicherung
+Montage

= Gesamtsumme

Einführen muss das der Kunde und dieser ist für die Importverzollung verantwortlich.

Sein Zollagent sollte es wissen und so habt ihr alle Angaben richtig aufgeführt.

Lg

Bellinchen Geschrieben am 11 Oktober 2023



Dabei seit
24 Juni 2010
12 Beiträge
Hallo,

vielen Dank für die Info.
Ich habe auch beim zuständigen Zollamt angerufen und die meinten das die 76.000 Euro korrekt waren beim anmelden da die Montagekosten mit angegeben werden müssen.

Die Rechnung wurde nicht aufgeschlüsselt, da dies eigentlich so vom Kunden verlangt war.
Mal sehen wie das weitergeht.

LG Bellinchen

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