Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.129 registrierte User - 0 User online - 78 Gäste online - 61.227 Beiträge - 3.693.743 Seitenaufrufe in 2022



Aktives Veredelungsverfahren, wer muss das eröffnen?


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Bellinchen Geschrieben am 11 Oktober 2023



Dabei seit
24 Juni 2010
12 Beiträge
Hallo,

und noch eine Frage, da wir das nur ganz selten haben.

Ein Japaner sendet ein Teil zu uns zur Reparatur. Die Spedition hat sich nun gemeldet und ich soll einen Antrag auf Bewilligung beim Zollamt stellen mit dem Formular 0281.

Müssen das wirklich wir ausfüllen und beantragen? Das ist doch seine Ware?
Er sagt wir sind der Einführer, aber das sind wir ja eigentlich nicht, wir wollen es nur reparieren.

Wie geht man hier vor?

LG Bellinchen

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 12 Oktober 2023



Dabei seit
02 Dezember 2008
501 Beiträge
Bellinchen wrote:

Er sagt wir sind der Einführer, aber das sind wir ja eigentlich nicht, wir wollen es nur reparieren.

Hallo Bellinchen,
auf Eigentumsverhältnisse kommt es bei Wareneinfuhren aus Drittländern nicht an. Der Zollanmelder muss grundsätzlich in der EU ansässig sein, daher kann der Japaner nicht selbst etwas beantragen. Eine Reparatur wie in Deinem Fall kann in der EU einfuhrabgabenfrei im Rahmen des Verfahrens der aktiven Veredelung durchgeführt werden. Die aktive Veredelung wird allerdings nur dem Veredeler bewilligt, d.h. dem, der repariert oder austauscht. Das seid ihr.

Bellinchen wrote:

Die Spedition hat sich nun gemeldet und ich soll einen Antrag auf Bewilligung beim Zollamt stellen mit dem Formular 0281.
Müssen das wirklich wir ausfüllen und beantragen?
Nein, das Formular 0281 braucht man in diesem Fall nicht. Bei einer Reparatur, die im Zolljargon "Ausbesserung" genannt wird, stellt man den Antrag auf Bewilligung gleichzeitig mit der Zollanmeldung. Anstatt eine Zollanmeldung zum freien Verkehr gibt man eine Zollanmeldung zur aktiven Ausbesserung ab. Die Ausbesserung wird sodann vom Zollamt durch Annahme der Zollanmeldung bewilligt. Im Rahmen der im Verfahren gesetzten Frist muss dann die reparierte Ware oder eine gleichwertige Ersatzware wiederausgeführt werden. In der Wiederausfuhranmeldung wird auf die Registriernummer der ursprünglichen Anmeldung zur aktiven Ausbesserung referenziert. Mit fristgerechter Wiederausfuhr ist das Verfahren dann abgeschlossen.

Bellinchen wrote:

Wie geht man hier vor?
Da Dein Spediteur sich wohl nicht so gut auskennt (im Hinblick auf die falsche Aussage zum überflüssigen Formular 0281 muss ich davon ausgehen), würde ich nach einer anderen Spedition oder einer Zollagentur suchen, die als Vertreter die Einfuhranmeldung zur aktiven Ausbesserung und am besten auch die Wiederausfuhranmeldung für die reparierte Ware für Euch macht.

Saludos
Erzi4

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich