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T1 Versandverfahren ASumA ASumE


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


MikeMike Geschrieben am 18 Oktober 2023



Dabei seit
08 September 2023
5 Beiträge
Hallo liebe Leute im Cargo-Forum,

ich als Exportler, tue mich etwas schwer im Bereich Versandverfahren/T1, Zollgut/Nicht-.Unionswaren.
Ich hoffe Ihr könnt mir mit folgende Punkten/Fragen weiterhelfen.

1. Wie ist der Ablauf in der Praxis verbunden mit einer ASumA und ASumE.
Soweit meiner Kenntnis wird eine Summarische Eingangsmeldung ja vom Beförderer erstellt?
Zum Beispiel bei Ankunft einer Sendung am Flughafen durch die Airline, richtig?
Aber wird durch so ein Meldung dann eine MRN-Nummer generiert oder eine ATB-Nummer?
Von der Reihenfolge her komme ich da etwas durcheinander.

Und wie ist der Prozess mit einer summarische Ausgangsmeldung?
Diese wird ja „eigentlich“ vom Beförderer für Nicht-Unionswaren bei Ausgang erstellt/übermittelt.
Also eigentlich auch nur für „Zollgüter“.
Entfällt dann eine Ausfuhranmeldung?

2. Ich habe vor kurzem einem Bekannten bei der Einfuhr von Stahlwaren nach Deutschland geholfen.
Diese Stahlwaren kamen aus Serbien und hierfür wurde am ungarischen Grenzzollamt eine T1 eröffnet.
Diese T1 habe ich dann durch eine Verzollung in den freien Warenverkehr (Medium : IZA/Internet Zollanmeldung) beendet/erledigt (durch Angabe als Vorpapier)
Ist das richtig?

3. Kann ich durch die IZA, Waren die passiv veredelt, zurückkommen und bis Ankunft beim Empfänger (zugelassener Empfänger) im Versandverfahren mit Zollplombe angeliefert wurden, beenden? Oder muss ich da auf einen ATLAS-Software-Provider zurückgreifen?
Ich weiß, dass man mit der IZA keine Versandverfahren eröffnen kann. Aber beenden?

Ich hoffe meine Fragen bescheren nicht allen Leuten Augenrollen :)
Ich freue mich jedenfalls auf euer Feedback.

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 23 Oktober 2023



Dabei seit
02 Dezember 2008
492 Beiträge
MikeMike wrote:

Soweit meiner Kenntnis wird eine Summarische Eingangsmeldung ja vom Beförderer erstellt?
Zum Beispiel bei Ankunft einer Sendung am Flughafen durch die Airline, richtig?
Ja, das ist richtig.

MikeMike wrote:

Aber wird durch so ein Meldung dann eine MRN-Nummer generiert oder eine ATB-Nummer?
Eine ESumA wird mit einer MRN registriert. Auf die ESumA folgt dann nach Ankunft der Waren die Gestellung mit einer SumA. Darin wird auf die MRN referenziert. Die SumA (Gestellung) wird in Deutschland im Verfahren ATLAS mit einer AT-B-Nummer registriert. Auf diese AT-B-Nummer wird dann bei der anschließenden Zollanmeldung referenziert.

MikeMike wrote:

Und wie ist der Prozess mit einer summarische Ausgangsmeldung?
Diese wird ja „eigentlich“ vom Beförderer für Nicht-Unionswaren bei Ausgang erstellt/übermittelt.
Also eigentlich auch nur für „Zollgüter“.
Deutschland hat ATLAS in Form der Releases AES 2.4 und AES 3.0 so programmiert, dass die sicherheitsrelevanten Daten, die in einer ASumA abgegeben werden müssten, bereits verpflichtender Bestandteil der Ausfuhranmeldung sind. Für die meisten Sachverhalte entfällt daher die gesonderte ASumA, weil die Informationen bereits in der Ausfuhranmeldung übermittelt wurden. Nur in den (sehr wenigen) Fällen, in denen der Zollkodex keine Ausfuhranmeldung verlangt, ist stattdessen eine gesonderte ASumA bei der Ausgangszollstelle abzugeben. Dies betrifft z.B. Wiederausfuhren aus den Freizonen Bremerhaven und Cuxhaven.

MikeMike wrote:

Entfällt dann eine Ausfuhranmeldung?
Nein, siehe oben.

MikeMike wrote:

2. Ich habe vor kurzem einem Bekannten bei der Einfuhr von Stahlwaren nach Deutschland geholfen.
Diese Stahlwaren kamen aus Serbien und hierfür wurde am ungarischen Grenzzollamt eine T1 eröffnet.
Diese T1 habe ich dann durch eine Verzollung in den freien Warenverkehr (Medium : IZA/Internet Zollanmeldung) beendet/erledigt (durch Angabe als Vorpapier)
Ist das richtig?
Das Versandverfahren muss durch Gestellung beim Zollamt beendet werden, wenn man kein zugelassener Empfänger ist. Nach ordnungsgemäßer Beendigung des Versandverfahrens werden die Waren (eigentlich) in die vorübergehende Verwahrung überführt (mit AT-B-Nummer), aus der man dann in den freien Verkehr anmelden kann. Aber: wenn die Waren beim Zollamt gestellt wurden und gleichzeitig wurde die ausgedruckte Zollanmeldung abgegeben, sollte das vom Ablauf her auch möglich sein.

MikeMike wrote:

3. Kann ich durch die IZA, Waren die passiv veredelt, zurückkommen und bis Ankunft beim Empfänger (zugelassener Empfänger) im Versandverfahren mit Zollplombe angeliefert wurden, beenden?
Nein. Ein zugelassener Empfänger muss das Versandverfahren selbst beenden, sonst kann er keine Bewilligung als zugelassener Empfänger haben. Dafür braucht der zugelassene Empfänger i.d.R. eine eigene Software. Außerdem braucht er in Deutschland zusätzlich eine Bewilligung für ein Verwahrungslager, denn in der Prozessreihenfolge folgt auf die Beendigung des Versandverfahrens hierzulande stets die Verwahrung, selbst wenn sie nur eine Sekunde dauert.

MikeMike wrote:

Ich weiß, dass man mit der IZA keine Versandverfahren eröffnen kann. Aber beenden?
Geht nicht, siehe oben.

Saludos
Erzi4

MikeMike Geschrieben am 26 Oktober 2023



Dabei seit
08 September 2023
5 Beiträge
Hi Erzi4,

vielen Dank erst einmal für deine ausführliche Antworten.
Diese haben mir wirklich sehr weitergeholfen.

Zwei Punkte sind mir aber noch nicht so klar.
Ich hoffe du kannst mir hier nochmals kurz Abhilfe verschaffen.
Zitieren::
Eine ESumA wird mit einer MRN registriert. Auf die ESumA folgt dann nach Ankunft der Waren die Gestellung mit einer SumA. Darin wird auf die MRN referenziert. Die SumA (Gestellung) wird in Deutschland im Verfahren ATLAS mit einer AT-B-Nummer registriert. Auf diese AT-B-Nummer wird dann bei der anschließenden Zollanmeldung referenziert.

Also wäre der richtige Ablafuf: ESumA mit MRN vor Ankunft der Ware--> SumA mit AT-B bei Ankunft der Ware --> Zollanmeldung?


Zitieren::
Das Versandverfahren muss durch Gestellung beim Zollamt beendet werden, wenn man kein zugelassener Empfänger ist. Nach ordnungsgemäßer Beendigung des Versandverfahrens werden die Waren (eigentlich) in die vorübergehende Verwahrung überführt (mit AT-B-Nummer), aus der man dann in den freien Verkehr anmelden kann. Aber: wenn die Waren beim Zollamt gestellt wurden und gleichzeitig wurde die ausgedruckte Zollanmeldung abgegeben, sollte das vom Ablauf her auch möglich sein.

Also ist mit meiner Zollanmeldung/Gestellung der Ware am zuständigen Zollamt und anschließender Überführung in den freien Warenverkehr das Versandverfahren beendet? Jedenfalls meinte es auch so das zuständige Zollamt!


Zitieren::
MikeMike wrote:

Ich weiß, dass man mit der IZA keine Versandverfahren eröffnen kann. Aber beenden?
Geht nicht, siehe oben.

In dem vorangegangen Beispiel hat es ja funktioniert, oder nicht?
Nun bekam ich heute wieder eine Anfrage. Ein Unternehmen will eine T1 in der UK aufmachen und benötigt jemand zur Beendigung dieses T1-Verfahrens in Deutschland.
Mit einer Gestellung/gleichzeitigen Zollanmeldung im zuständigen Zollamt kann ich das doch durchführen. Also auch wieder via IZA.

Chev Geschrieben am 26 Oktober 2023



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10 April 2009
1477 Beiträge
Ohne die entsprechenden Bewilligungen (ZE, Verwahrlager, Aufschubkonto) macht doch das T1-Verfahren eigentlich gar keinen Sinn bzw. dessen Vorteile gehen komplett verloren.

Die Gestellung beim Zollamt muss ja auch logistisch funktionieren - sprich die Einfuhranmeldung zum freien Verkehr kann nur zu den Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts abgegeben bzw. überlassen werden - bis dahin verbleibt die Ware beim Spediteur unter Zollverschluss, darf ggf. vom Transportmittel nicht entladen werden (Zollverschluss) etc.

Und ohne Aufschubkonto wird doch sowieso erst überlassen, nachdem die Abgaben bezahlt/überwiesen sind?

Chev Geschrieben am 26 Oktober 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ergänzung:

Ich frage mich gerade, wie der Ablauf überhaupt ohne ZE-Prozess aussieht.
Die ganzen Daten, Ankunftsanzeige, SumA, Einfuhrzollanmeldung generiert ja normaler Weise der ZE.

Wie/von wem werden diese Daten erstellt, wenn das Fahrzeug direkt zum Zollamt fährt (ohne ZE-Prozess)?
Das T1 muss ja genauso im NCTS beendet werden und sicherlich auch eine ATB/15 generiert werden, auf welche dann die Einfuhrzollanmeldung folgt.
Und zu letzterem noch eine weitere Frage: Wenn das T1 beim Zollamt mit Gestellung am Amtsplatz beendet wurde, wie geht es dann weiter? So gesehen, müsste da das Fahrzeug weiterhin beim Zollamt warten bis die eine überlassene Einfuhrzollanmeldung vorliegt, da die Ware erst dann zum freien Verkehr abgefertigt ist - bis dahin ist ja die Ware beim Zollamt (auf dem Fahrzeug) noch in der vorübergehenden Verwahrung.

MikeMike Geschrieben am 27 Oktober 2023



Dabei seit
08 September 2023
5 Beiträge
Hallo Zusammen,

vielen Dank für die Feedbacks.
Mir wurde wirklich weitergeholfen.

Und ja, die von mir aufgezählten Beispiele von Versandverfahren/T1en sind in der Praxis näherbetrachtet nicht wirklich schlüssig und eher kontraproduktiv von der Abfertigung her.

Ich wollte der Thematik mal näher auf den Grund gehen, da ich vor nicht allzulanger Zeit eine Bekannten durch ein Standardverzollung an seinem zuständigen Zollamt eine Versand/T1-Verfahren beendet hatte.
Vorausgegangen war die Eröfffnung des Versandverfahrens an der ungarischen Grenze. Anschließend ist der Herr mit dem "Zollgut" direkt zu seinem Zollamt, ich habe parallel die Verzollung via IZA erledigt/und abgegeben und er hat vor Ort die Einfuhrabgaben beglichen.
In dieser Konstellation war es easy... ist aber, wie ihr ja auch meint, in den meisten Fälllen nicht anwendbar :)

Aber danke nochmals für die raschen Antworten :)


Gruß
Mike

Chev Geschrieben am 27 Oktober 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Mich würde nochmal interessieren, wie der Prozess dann am Zollamt abläuft. Wer beendet was bzw. wie/wann wird die IZA abgegeben. Wie kann die IZA abgegeben werden, wenn die ATB/15 noch nicht vorliegt? Oder wird die hinterher eingefügt?

MikeMike Geschrieben am 27 Oktober 2023



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08 September 2023
5 Beiträge
Hallo Chev,

das ist eine gute Frage :/

Wie gesagt, der Herr ist mit der Ware, dem T1/Versandschein und ausreichend Kohle zu seinem zuständigen Zollamt, ich habe die Zollanmeldung abgegeben (Als Vorpapier die T1/MRN-Nummer angegeben) und dann wurde es in den freien Warenverkehr überführt.

Da ich, wie man wohl rauslesen kann, auch nicht der Import-Crack vor dem Herrn bin, habe ich dann auch nochmals beim besagten Zollamt angefragt/nachgefragt: Die Herrschaften meinten, alles ist sauber beendet/abgeschlossen worden.

Chev Geschrieben am 27 Oktober 2023



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10 April 2009
1477 Beiträge
Eigentlich wird das T1 im NCTS mit einer Ankunftsanzeige beendet. Daraus wiederum generiert sich die SumA zur vorübergehenden Verwahrung mit ATB/15 Nummer. Und aus dieser Verwahrung wird mittels Verweis auf die ATB/15 durch eine Einfuhrzollanmeldung herausgelöst, wonach dann zum freien Verkehr abgefertigt ist.
Der ganze Ablauf scheint dann bei der direkten Gestellung verkürzt zu sein. Sprich die Ankunftsanzeige und SumA (die normaler Weise der ZE macht), wird scheinbar irgendwie zollintern gemacht, sodass die Einfuhranmeldung direkt abgegeben werden kann.
Zu welchem Zeitpunkt wird denn die Einfuhranmeldung abgegeben? Erst, wenn das Fahrzeug beim Zollamt ist und das T1 bzw. VBD vorgelegt wurde oder schon davor?

MikeMike Geschrieben am 30 Oktober 2023



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08 September 2023
5 Beiträge
Hallo Chev,

ja, das scheint alles einen verkürzten Prozess genommen zu haben.
Der Fahrer mit der Ware, dem T1-Dokumente und den üblichen Handelspapieren ist bereits beim zuständigen Zollamt gewesen bevor ich die Zollanmeldung durchgegeben habe.
Der Fahrer hat dann vor Ort auch gleich die Einfuhrabgaben beglichen.

PS: da ich ein sehr visueller Mensch bin, kann einer von euch Helfern mir sagen wo ich ein Ablaufschema von den verschiedenen Einfuhrprozessen finde? Also ein bildliche Darstellung mit den Milesstones?

Chev Geschrieben am 31 Oktober 2023



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

ja, das scheint alles einen verkürzten Prozess genommen zu haben.
Der Fahrer mit der Ware, dem T1-Dokumente und den üblichen Handelspapieren ist bereits beim zuständigen Zollamt gewesen bevor ich die Zollanmeldung durchgegeben habe.
Der Fahrer hat dann vor Ort auch gleich die Einfuhrabgaben beglichen.

Hört sich immer noch etwas unkonventionell an. Denn nach Beendigung des T1, befinden sich die Waren eigentlich erstmal in der vorübergehenden Verwahrung und weiterhin sozusagen unter Zollverschluss. Es ist ja noch kein anschließendes / finales Zollverfahren eröffnet - z. B. "Abfertigung zum freien Verkehr". Dies erfolgt ja eigentlich erst mit der Übermittlung der Einfuhrzollanmeldung. Diese setzt ja eigentlich erst final die Abgaben fest + Abgabenbescheid. Wie wird die Zollschuld denn festgestellt, wenn noch keine Einfuhranmeldung vorliegt?
Von daher würde mich interessieren, was mit der Ware nach Beendigung des T1 passiert (LKW fährt wieder weg vom Zoll?) und in welchem zeitlichen Versatz die Einfuhrzollanmeldung erfolgt. Für meine Begriffe muss eigentlich die Einfuhrzollanmeldung sofort erfolgen, erst dann ist die Ware aus der zollamtlichen Überwachung raus und frei verfügbar.

Zitieren::

PS: da ich ein sehr visueller Mensch bin, kann einer von euch Helfern mir sagen wo ich ein Ablaufschema von den verschiedenen Einfuhrprozessen finde? Also ein bildliche Darstellung mit den Milesstones?

Auf Zoll.de ist einiges erklärt und ggf. auch mal in die ATLAS-Verfahrensanweisung schauen. Das bildlich darzustellen, ist wahrscheinlich zu komplex, zumal es dann ja auch diverse unterschieldliche Wege gibt inkl. Bewilligungen ja/nein, etc.
Um sich das genauer zu veranschaulichen, würde ggf. ein Importseminar auch weitere Informationen / Ablaufschemata usw. bringen, die aber online (bei google) so nicht verfügbar sind sondern dann erst im Seminar ausgehändigt/vermittelt werden.

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