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Heckbündige Gestellung eines Seecontainers


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


Peterchen Geschrieben am 05 Januar 2024



Dabei seit
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42 Beiträge
Wir stehen momentan vor einem besonderen Problem, Situation wie folgt:

- Wir hatten einen Export-Container gebucht, Gestellung am Lager des Versenders in "Carrier's Haulage", also durch die Reederei
- Der Container kam an der Ladestelle an, konnte aber nicht beladen werden. Anbauteile des Chassis (so eine Art Puffer aus Stahl) ragten soweit über das Containerende hinaus, dass die Stahllippe der Laderampe nicht bis zum Container reichte. Die Ladestelle hatte keine technische Möglichkeit, dieses Problem auszugleichen.
- Der Container wurde abgezogen und später am Tage mit einem anderen Chassis gestellt, von da ab keine Probleme.

Soweit alles gut, nun der Haken: Die Reederei ist der Meinung, wir hätten bei Buchung ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass eine heckbündige Gestellung erforderlich ist. Daher will sie uns die angefallenen Extrakosten für die Aktion belasten.
Ich kenne den Begriff "heckbündige Gestellung" noch aus meiner Anfangszeit vor über 20 Jahren. Damals war es üblich, zwei leichte 20' auf einem 40'Chassis zu transportieren, um Kosten zu sparen. Voraussetzung war, dass es vom Gewicht her funktionierte und dass die Ladestelle kein Problem mit der Beladung des vorderen Containers hatte. Um den zu gestellen, musste die Zugmaschine ja "abgeknickt" an der Rampe stehen, was platztechnisch nicht bei jeder Ladestelle möglich war. Daher war es üblich, darauf hinzuweisen, falls definitiv eine heckbündige Gestellung erforderlich war.
Diese Variante mit 2x20' auf einem Chassis kam aber bald aus der Mode, da irgendwann jede Ladestelle aus Bequemlichkeit nur heckbündige Gestellung akzeptierte.

Nun kommt die Reederei mit diesem Argument. Der Container stand allerdings am Heck des Chassis. Dieses war aber anscheinend von der Bauart her seltsam gestaltet, dass es den Container nicht komplett an die Rampe fahren konnte. Es fehlten wohl letztendlich nur noch ca. 2 cm. An der Ladestelle lassen wir regelmäßig Container gestellen, auch mit der selben Reederei, und das Problem ist noch nie aufgetreten. Sonst hätte man ja davon ausgehen können, dass mit der Rampe etwas nicht in Ordnung ist.
Stehe da wirklich vor einem Rätsel, habe in über 20 Jahren das erste Mal dieses spezielle Problem. Meine Kollegen haben auch nur mit dem Kopf geschüttelt. Ist es tatsächlich notwendig, "heckbündige" Gestellung bei der Buchung anzugeben? Das Vermerke-Feld ist ohnehin schon recht knapp bemessen für all die Dinge, die man der Reederei heutzutage mit auf den Weg geben muss. Oder ist das nur wieder ein lahmer Versuch der Reederei, die Konsequenzen eines Fehlers auf den Kunden abzuwälzen?

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Chev Geschrieben am 12 Januar 2024



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Sehe hier die Reederei in der Verantwortung, wenn irgendwas am Fahrzeug nicht gestimmt hat.

Rampen haben ja eigentlich eine Normhöhe und/oder sind technisch flexibel in der Höhe verstellbar. Wenn selbst irgendwelche Behelfslösungen nicht hingehauen haben, dann kann es ja nur noch am Fahrzeug liegen.

Ein Container wird immer am Heck verladen und es muss gewährleistet sein, dass das Fahrzeug und der Container technisch in der Lage ist, verladen werden zu können.

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