Zanna91 wrote: |
Verstehe ich richtig? Nur wenn die Ware EU Ursprung hat, darf ich die Ware präferenzbegünstigt einführen?
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Nein, so ist das nicht gemeint. Nur, wenn die Ware
indischen Ursprung hat, kann sie unter Umständen zollfrei oder mit einem günstigeren Zollsatz eingeführt werden. Es müssen aber ein paar Dinge beachtet werden:
1. Einseitige Zollpräferenzen gewährt die EU nur Entwicklungsländern. Die EU bestimmt hier alleine, wem und nach welchen Kriterien sie unter welchen Bedingungen Zollfreiheit gewährt. Indien gehört zu den Entwicklungsländern, für die der Präferenzzollsatz häufig reduziert, aber nicht 0 ist. So liegt z.B. der Zollsatz für T-Shirts aus Baumwolle zurzeit bei 9,6% statt 12% oder der Zollsatz für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor bei 6,5% statt 10%.
Du solltest also zunächst anhand der Zolltarifnummer im EZT überprüfen, ob es bei der konkreten Ware für indische Ursprungswaren überhaupt einen günstigeren Zollsatz gibt.
2. So denn eine Zollpräferenz anwendbar wäre, brauchst Du bei der Einfuhr einen Präferenznachweis. Dies kann aus Indien nur eine Erklärung zum Ursprung (EzU) auf der Rechnung sein, die ab einem Sendungswert von mehr als 6.000 EUR von einem in Indien registrierten Ausführer (REX) ausgefertigt sein muss. Damit die Zollpräferenz in Anspruch genommen werden kann, müssen in der Einfuhrzollanmeldung bestimmte Angaben gemacht werden, nämlich:
a) bei "Beantragte Begünstigung" der Code 200 und
b) bei vorgelgte Unterlagen einer der nachfolgenden Codes:
i) U164, wenn der Rechnungswert kleiner 6.000 EUR ist und die EzU von einem REX ausgefertigt wurde,
ii) U166, wenn der Rechnungswert kleiner 6.000 EUR ist und die EzU
nicht von einem REX ausgefertigt wurde,
iii) U165, wenn der Rechnungswert größer 6.000 EUR ist (hier muss die EzU von einem REX ausgefertigt worden sein).
Saludos
Erzi4