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Einfuhr aus Indien, präferenzbegünstig?


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


Zanna91 Geschrieben am 08 April 2024



Dabei seit
18 November 2014
195 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe eine Sendung aus Indien, die ich verzollen muss.
Usprungsland IN

Auf der Website WUP kann ich lesen, dass eine einseitige Präferenzgewährung durch die Europäische Union gewährt wird.

PRÄFERENZNACHWEISE
Erklärung zum Ursprung von Registrierten Ausführern
Erklärung zum Ursprung von nicht Registrierten Ausführern bis zu einem Wert der enthaltenen Ursprungswaren von höchstens 6.000 Euro


Verstehe ich richtig? Nur wenn die Ware EU Usprung hat, darf ich die Ware präferenzbegünstig einführen?

Danke!

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Erzi4 Geschrieben am 08 April 2024



Dabei seit
02 Dezember 2008
495 Beiträge
Zanna91 wrote:

Verstehe ich richtig? Nur wenn die Ware EU Ursprung hat, darf ich die Ware präferenzbegünstigt einführen?

Nein, so ist das nicht gemeint. Nur, wenn die Ware indischen Ursprung hat, kann sie unter Umständen zollfrei oder mit einem günstigeren Zollsatz eingeführt werden. Es müssen aber ein paar Dinge beachtet werden:

1. Einseitige Zollpräferenzen gewährt die EU nur Entwicklungsländern. Die EU bestimmt hier alleine, wem und nach welchen Kriterien sie unter welchen Bedingungen Zollfreiheit gewährt. Indien gehört zu den Entwicklungsländern, für die der Präferenzzollsatz häufig reduziert, aber nicht 0 ist. So liegt z.B. der Zollsatz für T-Shirts aus Baumwolle zurzeit bei 9,6% statt 12% oder der Zollsatz für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor bei 6,5% statt 10%.

Du solltest also zunächst anhand der Zolltarifnummer im EZT überprüfen, ob es bei der konkreten Ware für indische Ursprungswaren überhaupt einen günstigeren Zollsatz gibt.

2. So denn eine Zollpräferenz anwendbar wäre, brauchst Du bei der Einfuhr einen Präferenznachweis. Dies kann aus Indien nur eine Erklärung zum Ursprung (EzU) auf der Rechnung sein, die ab einem Sendungswert von mehr als 6.000 EUR von einem in Indien registrierten Ausführer (REX) ausgefertigt sein muss. Damit die Zollpräferenz in Anspruch genommen werden kann, müssen in der Einfuhrzollanmeldung bestimmte Angaben gemacht werden, nämlich:
a) bei "Beantragte Begünstigung" der Code 200 und
b) bei vorgelgte Unterlagen einer der nachfolgenden Codes:
i) U164, wenn der Rechnungswert kleiner 6.000 EUR ist und die EzU von einem REX ausgefertigt wurde,
ii) U166, wenn der Rechnungswert kleiner 6.000 EUR ist und die EzU nicht von einem REX ausgefertigt wurde,
iii) U165, wenn der Rechnungswert größer 6.000 EUR ist (hier muss die EzU von einem REX ausgefertigt worden sein).


Saludos
Erzi4

Zanna91 Geschrieben am 10 April 2024



Dabei seit
18 November 2014
195 Beiträge
Vielen Dank Erzi :)

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