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Bei Nichtzahlung beim Endkunden klagen?


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Hnos Geschrieben am 23 März 2007



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23 März 2007
11 Beiträge
Hallo!

Mir wurde gesagt, dass bei Nichtzahlung durch den Spediteur (Vermittler) der Frachtführer bei dem Endkunden die Zahlung einfordern kann, wenn er die Frachtpapiere (CMR) unterschrieben vorweisen kann. Weiss jemand, ob dies wahr ist und man kann mir bestimmt bestätigen, dass dies in Deutschland nicht so gehandhabt werden kann, oder?

Danke
Hnos

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Soeren Geschrieben am 26 März 2007



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Wie soll sowas möglich sein?

Du kannst ja auch nicht im Supermarkt für deine Mutter einkaufen und wenn sie dann gerade kein Geld hat, zum Supermarkt gehen und das vom Supermarkt einfordern...

Wenn kein Geld kommt, sofort zum Anwalt damit

Hnos Geschrieben am 26 März 2007



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11 Beiträge
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass dies in FRANKREICH möglich sein soll!!! Ich kanns mir auch nicht beim besten Willen vorstellen.....

Soeren Geschrieben am 26 März 2007



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41 Beiträge
Dann sag das doch gleich :D

Obwohl das doch schon sehr verdreht ist...

betterorange Geschrieben am 02 April 2007



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02 April 2007
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Wenn eine Abtretungserklärung des Schuldner vorliegt und der Empfänger noch keine Zahlung geleistet hat geht das.

Am Besten, 2. ladung verschaffen und inkonnexes Pfandrecht anwenden.

Cheers

Gonzo Geschrieben am 13 April 2007



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11 Beiträge
Hallo Hnos,

Der Beförderungsvertrag gemäß des CMR abkommens, wird wie in
allen Frachtverträgen zwischen Absender und Frachtführer zu gunsten
eines dritten (den Empfänger) abgeschlossen.
Du kannst beim Empfänger ein Pfandrecht geltend machen und
dich so aus deinen Anspruch / Forderung (die Fracht nehme ich an) zu befriedigen, dies allerdings nur solange er das Gut nicht weiterverkauft oder verwertet hat.
Allerdings hast du die Möglichkeit deine Fracht beim Absender einzufordern
falls der Empfänger nicht zahlt.
Welche Frankatur hatte eigentlich die Sendung?

Gruß

Jens

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