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Bei Nichtzahlung beim Endkunden klagen?
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
Hnos |
Geschrieben am 23 März 2007
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Dabei seit 23 März 2007 11 Beiträge
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Hallo!
Mir wurde gesagt, dass bei Nichtzahlung durch den Spediteur (Vermittler) der Frachtführer bei dem Endkunden die Zahlung einfordern kann, wenn er die Frachtpapiere (CMR) unterschrieben vorweisen kann. Weiss jemand, ob dies wahr ist und man kann mir bestimmt bestätigen, dass dies in Deutschland nicht so gehandhabt werden kann, oder?
Danke
Hnos
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Soeren |
Geschrieben am 26 März 2007
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Dabei seit 14 September 2005 41 Beiträge
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Wie soll sowas möglich sein?
Du kannst ja auch nicht im Supermarkt für deine Mutter einkaufen und wenn sie dann gerade kein Geld hat, zum Supermarkt gehen und das vom Supermarkt einfordern...
Wenn kein Geld kommt, sofort zum Anwalt damit
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Hnos |
Geschrieben am 26 März 2007
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Dabei seit 23 März 2007 11 Beiträge
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Ich habe vergessen zu erwähnen, dass dies in FRANKREICH möglich sein soll!!! Ich kanns mir auch nicht beim besten Willen vorstellen.....
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Soeren |
Geschrieben am 26 März 2007
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Dabei seit 14 September 2005 41 Beiträge
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Dann sag das doch gleich :D
Obwohl das doch schon sehr verdreht ist...
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betterorange |
Geschrieben am 02 April 2007
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Wenn eine Abtretungserklärung des Schuldner vorliegt und der Empfänger noch keine Zahlung geleistet hat geht das.
Am Besten, 2. ladung verschaffen und inkonnexes Pfandrecht anwenden.
Cheers
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Gonzo |
Geschrieben am 13 April 2007
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Dabei seit 13 April 2007 11 Beiträge
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Hallo Hnos,
Der Beförderungsvertrag gemäß des CMR abkommens, wird wie in
allen Frachtverträgen zwischen Absender und Frachtführer zu gunsten
eines dritten (den Empfänger) abgeschlossen.
Du kannst beim Empfänger ein Pfandrecht geltend machen und
dich so aus deinen Anspruch / Forderung (die Fracht nehme ich an) zu befriedigen, dies allerdings nur solange er das Gut nicht weiterverkauft oder verwertet hat.
Allerdings hast du die Möglichkeit deine Fracht beim Absender einzufordern
falls der Empfänger nicht zahlt.
Welche Frankatur hatte eigentlich die Sendung?
Gruß
Jens
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