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Ausfuhr nach Russland
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
mawoso |
Geschrieben am 18 April 2007
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Dabei seit 03 April 2007 103 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Wir sollen Waren nach Russland ausführen.
Wir sind zugelassener Ausführer.
Die Warennummern sind beantragt und genehmigt.
Die Ware wird in Containern verbracht und per Schiff transportiert.
Ich bin der Meinung, dass ich die AE ausfülle, damit aufs Zollamt fahre und abstempeln lasse, da wir für diese Waren keine vorabgestempelten AE's haben.(Rechnung und Frachtbrief wird mitgegeben)
Die Container werden vom frachtführer verplombt.
Ist das alles soweit richtig???
Oder ist eine Gestellung nötig??
Welche Papiere brauche ich sonst noch??
Wer kann mir dazu noch etwas sagen, bzw Tipps geben??
Danke im Voraus.
Gruß
mawoso
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Starcraft_Voyager |
Geschrieben am 19 April 2007
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Dabei seit 21 Februar 2006 85 Beiträge
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Hallo,
du schreibst:
"Wir sind zugelassener Ausführer.
Die Warennummern sind beantragt und genehmigt."
und:
"Ich bin der Meinung, dass ich die AE ausfülle, damit aufs Zollamt fahre und abstempeln lasse, da wir für diese Waren keine vorabgestempelten AE's haben."
dass passt irgendwie nicht zusammen !
prüf bitte nochmal deine aussage....
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mawoso |
Geschrieben am 19 April 2007
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Dabei seit 03 April 2007 103 Beiträge
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Hallo,
ja, wir haben nur für einen bestimmten Warenkreis AE's vorgestempelt.
Die Waren nach Russland sind nicht unsere "normalen" Waren.
Ich muss hier also erst die Bezeichnung und Warennummern eintragen und dann vom Zollamt abstempeln lassen.
Ich habe also sozusagen keine "Blanko" AE, in unseren AE's sind normalerweise schon Zollnummern und Bezeichnungen eingetragen, wenn sie abgestempelt werden.
Ist die Rückfrage damit genügend beantwortet, oder bin ich komplett auf ner falschen Spur?
Gruß
mawoso
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mawoso |
Geschrieben am 22 April 2007
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Dabei seit 03 April 2007 103 Beiträge
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Kann mir vielleicht jemand sagen, welche Ausfuhrpapiere ich generell
für Russland benötige????
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adam |
Geschrieben am 26 April 2007
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Dabei seit 31 Januar 2007 25 Beiträge
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Hi,
also die Problematik die sich bei dir ergibt ist, dass du diese Nummern
nicht bewilligt hast, und dass du deswegen die Waren gestellen mußt.
D.h. du schreibst eine nicht vorabgestempelte AE, dann brauchst du
noch dieses (Antrag auf Gestellung einer Ausfuhrsendung außerhalb des Amtsplatzes): www.zoll.de/e0_downloa...ellung.pdf
Und damit gehst du spät. 1 Tag bevor der Container verschickt wird zum Zoll,
also mit der AE und der Gestellung, alles ausgefüllt. Wenn du alles richtig gemacht hast,
bekommst du die AE abgestempelt und am nächsten Tag
kann der Container raus, wenn kein Zollfreund die Ware vorab begutachten möchte.
Dann noch zum Thema Zolldokumente für Russland:
Lt. dem K&M (Konsulats- und Mustervorschriften),
wird für Russland gebraucht:
- Rechnung (2-fach)
- Ursprungszeugnis (1-fach) abgestempelt von der zuständigen IHK
Aber wir haben schon öfters nach Russland exportiert, und meistens
haben die Kunden kein Ursprungszeugnis (UZ) gebraucht. Würde ich
vorab mit dem Kunden in Rus. klären!
Gruß,
Adam
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JayJay |
Geschrieben am 26 April 2007
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Dabei seit 26 März 2006 55 Beiträge
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also ich hab die generelle anweisung bei sendungen nach russland keine dokumente mit zu versenden, d.h. uz, originalrechnungen und der gleichen landen bei mir in der ablage Papierkorb. meine kollegen in russland schreiben mir dies bei jeder sendung so vor, da es sonst zollprobleme gibt
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adam |
Geschrieben am 27 April 2007
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Dabei seit 31 Januar 2007 25 Beiträge
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@JayJay: So aus reiner Neugier! Wie wird die Sendung dann OHNE Rechnung in Russland verzollt?
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DanielNoetzel |
Geschrieben am 27 April 2007
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Dabei seit 05 Oktober 2006 459 Beiträge
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Ich kenne das so, dass auf einmal eine andere RG in Russland auftaucht mit der die Import Verzollung stattfindet...
Habe mitlerweile das Gefühl, dass die 'Zollprobleme' von denen meine russischen Kollegen auch prinzipiell sprechen die sind, dass die EUSt und Zollabgaben einfach viel höher sind. Naja, ich geb trotzdem eine orginal Rechnung mit - so hab ich wenigstens ein reines gewissen.
@Adam: Benützt ihr ins russisch Übersetzte RGs oder nur auf englisch? Lt. K&M ist ja eine Übersetzung erforderlich.
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adam |
Geschrieben am 27 April 2007
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Dabei seit 31 Januar 2007 25 Beiträge
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Nur auf englisch. Bis jetzt hat sich noch keiner beschwert,
und wir haben einige Kunden in Russland.
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DanielNoetzel |
Geschrieben am 27 April 2007
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Dabei seit 05 Oktober 2006 459 Beiträge
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Sollte ich glatt mal das 'Risiko' eingehn un meine RG auf englisch mitgeben :-)
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JayJay |
Geschrieben am 27 April 2007
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Dabei seit 26 März 2006 55 Beiträge
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@adam: Wie die das mit der Verzollung machen ist mir eigentlich egal, da erstens die Anweisung von meinem Agent vor Ort kommt, keine Docs mitzugeben. Zweitens habe die meisten Absender bereits die Instruktion vom Empfänger nur eine AE an mich zu über geben und machen dies dann auch
Kann mir schon vorstellen das es mit den "richtigen" Rechnungen Probleme bei der verzollung gibt. bestes beispiel war als ich vor kurzem eine "Freihand" prepaid Sendung mit Dokumenten und ohne meinen Agenten einzusetzen nach St. Petersburg gesendet habe. Der Warenwert lag gerade mal bei 500,00 EUR, allerdings wollte der russische Zoll Einfuhrabgaben auf einen Rechnungswert in Höhe von 5000,00 EUR berechnen. Die Sendung kam dann wieder unverzollt nach Deutschland zurück (alles per Luftfracht) und wurde hier zolltechnisch vernichtet.
P.S. heute habe ich dieselben anweisungen aus Azerbaidjan erhalten, sprich nur FRachtdokumente wie B/L, AWB oder CMR mitzugeben, aber keine Handelsdokumente
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mawoso |
Geschrieben am 29 April 2007
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Dabei seit 03 April 2007 103 Beiträge
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Hallo, danke für die Hilfe!!
Noch ne Frage:
Ich habe ein paar Waren, die mit nach Russland auusgeführt werden.
Diese Waren werden ohne Berechnung ( also mit 0,00 EUR) berechnet.
Über diese Waren wird eine extra Rechnung(über 0,00 EUR) mitgegeben und auf der
Ausfuhranmeldung mit einer eigenen Position mit dem
Warenwert 0,00 EUR und einem entsprechenden statistischen Wert aufgeführt.
Ist das so korrekt, oder kann es hier zu Schwierigkeiten kommen?
Gruß
mawoso
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