|
|
|
Shippers Declaration for the Transport of Dangerous Goods
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?
flo84 |
Geschrieben am 04 Mai 2007
|
Dabei seit 31 März 2006 22 Beiträge
|
Hallo,
benötige mal Hilfe...
kann mir jemand sagen, ob bei Gefahrguttransporten eine FIATA-SDT in der Luftfracht zwingend vorgeschrieben ist?
Gibt es Verkehrsträger wo das der fall ist?
Danke.
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
samochod |
Geschrieben am 04 Mai 2007
|
Dabei seit 03 Mai 2007 6 Beiträge
|
Hallo,
soweit ich weiß, ist der Unterschied zwischen Wasser und dem FIATA-SDT der, dass Wassert flüssig ist :wink:
Ehrlich: Ich kann mir für das Ding keine Verwendung vorstellen.
Die SDG muss nach den Vorgaben der IATA-DGR erstellt sein, sonst wird das nix.
Auch der Seeverkehr hat sein eigenes Formular
Und der Landverkehr braucht kein.
Wozu also das FIATA-SDT?
Gruß
Samochod
|
|
|
|
|
|
RD |
Geschrieben am 04 Mai 2007
|
Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
|
im landverkehr hast du die schriftlichen weisungen
|
|
|
|
|
|
samochod |
Geschrieben am 04 Mai 2007
|
Dabei seit 03 Mai 2007 6 Beiträge
|
Ja, aber die schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter) haben eine andere Funktion. Die Shipper's Declaration im See- und Luftverkehr lässt sich noch am ehesten vergleichen mit der früher nach ADR vorgeschriebenen "Absendererklärung" - aber die hat die WP15 ja nun seit einigen Jahren auch ersatzlos gestrichen.
Als Spediteur würde ich mir allerdings eine SDT auch für den Landverkehr wünschen, bei dem Unfug, der da teilweise immer noch in den Papieren steht...
Schönes Wochenende
Samochod
|
|
|
|
|
|
RD |
Geschrieben am 08 Mai 2007
|
Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
|
ähnlich. die absendererklärung ist ja wie du sagst ersatzlos gestrichen worden. somit ist als gültiges transportpapier ein lieferschein inklusive anzahl der packstücke, un-nummer, technischem namen, verpackungsgruppe, adr-punkte mitzugeben. zusätzlich benötigst du über 1000 punkte die schriftlichen weisungen. diese sind dann zwingend für den landverkehr.
leider mußt du als spediteur den verladern in sachen gefahrgut vertrauen. nur sind auch auf deiner seite gute kenntnisse unumgänglich. ich kenne läden, da ist das mal garnicht der fall. denen könnte ich als verlader die story vom pferd erzählen und niemand würde es schnallen....
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|