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Keine mündliche Prüfung


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Steffi765 Geschrieben am 23 Mai 2007



Dabei seit
23 Mai 2007
7 Beiträge
Ich habe heute leider erfahren, dass ich durchgefallen bin.(Hamburg)
Gab natürlich riesen Ärger bei der Firma und man drohte mit Rauswurf, wenn ich wieder durchfallen würde. :oops:
Ich wollte zuerst allen gratulieren die mehr Glück bzw. Können hatten.

Damit sich diese Misere nicht wiederholt, wollte ich euch darum bitten, soweit vorhanden mir alte Hamburger Prüfungen zu schicken. (selbst wenn es nur wenige Scanns sind)

Meine Email Adresse lautet: steffi765 @ gmx.de

Ich bin für jede Hilfe/Email sehr sehr dankbar.

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Shorty Geschrieben am 24 Mai 2007



Dabei seit
22 Januar 2005
352 Beiträge
Hallo Steffi,

Bist Du in der muendlichen oder schriftlichen Pruefung durchgefallen?

Gruss
Shorty

Steffi765 Geschrieben am 24 Mai 2007



Dabei seit
23 Mai 2007
7 Beiträge
Ich bin in der schriftlichen durchgefallen, daher gar keine mündliche Prüfung.

valas Geschrieben am 24 Mai 2007



Dabei seit
21 Mai 2007
6 Beiträge
Hallo Steffi,

laß Dich von Deiner Firma nicht einschüchtern! Klar sind die erstmal sauer, aber rauswerfen dürfen sie Dich nicht. Du kannst die Prüfung 3 mal machen und die Firma muß das mitmachen!
Vielleicht hab ich´s übersehen, was für eine Ausbildung machst Du?
Werd mal gucken, was ich an Unterlagen finde.

Vicky

Michael Geschrieben am 24 Mai 2007



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin,

Zitieren::
laß Dich von Deiner Firma nicht einschüchtern! Klar sind die erstmal sauer, aber rauswerfen dürfen sie Dich nicht. Du kannst die Prüfung 3 mal machen und die Firma muß das mitmachen!

Natürlich solltest Du, Steffi, Dich nicht einschüchtern oder durch die Reaktion Deines Ausbildungsbetriebes verunsichern lassen. Du hast ja die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen.

Ich interpretiere das, was Vicki schreibt, nämlich daß die Prüfung dreimal gemacht werden könne, so, daß sie zweimal wiederholt werden kann. Das kann durchaus sein. Grundsätzlich allerdings gilt für Berufsausbildungen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Im Berufsbildungsgesetz ist das Ende der Berufsausbildung eindeutig geregelt. Der Fall, daß eine Abschlußprüfung nicht bestanden wird, ist wie folgt geregelt:
    "Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr." (§ 21 Abs. 3 BBiG)

  • Hier steht eindeutig, daß das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr, verlängert werden kann. Sollte auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden werden, kann der Auszubildende während der Laufzeit seines Ausbildungsvertrages ein zweites Mal an einer Wiederholungsprüfung nur dann teilnehmen, wenn diese zweite Wiederholungsprüfung innerhalb der Höchstfrist von einem Jahr abgelegt werden kann.

    Ein Kündigungsrecht hat der Ausbildungsbetrieb allerdings nicht, wenn vom Auszubildenden eine Abschlußprüfung nicht bestanden wird. Unabhängig davon endet das Ausbildungsverhältnis aber
    - mit dem Ablauf der Ausbildungszeit
    - mit Bestehen der Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit
    - spätestens ein Jahr nach Ablauf der Ausbildungszeit, wenn eine Abschlußprüfung nicht bestanden worden ist und der Auszubildende deswegen die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangt hat.

    Steffi hat also auf jeden Fall die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen, auch wenn das Ausbildungsunternehmen sich vielleicht anders geäußert hat.

    Gruß,
    Michael

  • Shorty Geschrieben am 25 Mai 2007



    Dabei seit
    22 Januar 2005
    352 Beiträge
    Moin,

    Fuer die Firma ist es ja auch von Vorteil, da Du fuer ein weiteres halbes Jahr als guenstige Arbeitskraft zur Verfuegung stehst. Du solltes aber versuchen die naechste Pruefung zu bestehen. Das klappt schon!

    Gruss
    Shorty

    Soeren Geschrieben am 25 Mai 2007



    Dabei seit
    14 September 2005
    41 Beiträge
    Nur mal so als Tipp, wenn du durch die schriftliche gefallen bist, kannst du immer noch an der mündlichen teilnehmen, war bei uns so (Münster)

    es hat die Vorteile das du

    1. die mündliche gut machst, bei der nächsten nicht hinmusst.

    2. kannst du dies schon als gute "probe" für nächstes Jahr nutzen


    Was steht eigentlich genau in deinem Ausbildungsvertrag?

    Wir hatten einen Fall bei uns in der Klasse, das die Person nicht bestanden hat und auch nicht weiter in dem Betrieb bleiben konnte, da dies im Ausbildungsvertrag vermerkt war.

    MagNet-99 Geschrieben am 25 Mai 2007



    Dabei seit
    16 Juni 2006
    2708 Beiträge
    Soeren wrote:
    Wir hatten einen Fall bei uns in der Klasse, das die Person nicht bestanden hat und auch nicht weiter in dem Betrieb bleiben konnte, da dies im Ausbildungsvertrag vermerkt war.

    Kann mir nicht vorstellen, das das rechtlich einwandfrei ist.......

    Steffi765 Geschrieben am 25 Mai 2007



    Dabei seit
    23 Mai 2007
    7 Beiträge
    Hi liebe Forum-Gemeinde.

    ich danke euch sehr für die aufbauenden Nachrichten.
    Mittlerweile hat sich die Lage im Betrieb beruhigt, obwohl man es
    immer noch zur spüren bekommt, dass man versagt hat.
    "Da die Prüfung angeblich so leicht ist"
    Aber ich denke das vergeht auch wieder, und ich habe nun das
    Wochenende, um runter zu kommen.
    Ich bitte darum - falls jemand Hamburger Prüfungen - hat, mir diese zu mailen. (habe leider noch keine) :cry:

    Danke nochmal

    LKW-Peter Geschrieben am 28 Mai 2007



    Dabei seit
    28 März 2007
    5 Beiträge
    hallo,

    ich hab vor einem jahr die prüfung gemacht. bei mir hat der betrieb im vornherein gesagt ich schafs nich. und ich habs geschaft. das wichtigste is das die fasade steht. lass dir einfach nichts anmerken.

    Soeren Geschrieben am 29 Mai 2007



    Dabei seit
    14 September 2005
    41 Beiträge
    MagNet-99 wrote:
    Soeren wrote:
    Wir hatten einen Fall bei uns in der Klasse, das die Person nicht bestanden hat und auch nicht weiter in dem Betrieb bleiben konnte, da dies im Ausbildungsvertrag vermerkt war.

    Kann mir nicht vorstellen, das das rechtlich einwandfrei ist.......

    Naja es war Vertraglich geregelt, das die Ausbildung vom xx - xx geht mit dem Zusatz, das selbst bei nichtbestehen der Prüfung das Beschäftigungsverhältnis endet....

    MagNet-99 Geschrieben am 29 Mai 2007



    Dabei seit
    16 Juni 2006
    2708 Beiträge
    Hallo Soeren,

    EU-, Bundes- und Landesrecht geht vor selbst zusammengeklöppeltem Vertragsrecht. Verstößt ein Vertrag gegen übergreifende Gesetze, so ist er entweder in diesem Passus ungültig oder der gesamte Vertrag ist nichtig. In diesem speziellen Fall würde ich sogar 'Sittenwidrigkeit' vermuten.


    Gruss
    MagNet-99

    betterorange Geschrieben am 29 Mai 2007



    Dabei seit
    02 April 2007
    1271 Beiträge
    Hallo Steffi, i

    ch bilde ja nun auich schon reichlich aus, aber so nen Stress macht man nicht. Meine Einstellung dazu ist und bleibt: Die AZB können vorzeitig in die Prüfung wenn die Qualifikation da ist, wenn Sie durchfallen, Pech, in der Regel ist der AZB an sich gestraft genug. Hatte bis dato keinen Durchhänger, mag Glück sein. AAAber: meine Besten hatten nicht die besten Noten....

    Wenn das Arbeitsklima arg gespannt ist und ein Job in Aussicht, kann die Prüfung auch extern widerholt werden. Der Ausbilder muss der vorzeitigen Aufhebung des Vertrages zustimmen, die IHK muss die nachträgliche Prüfung zulassen. Vorteil: Dui verdienst schon mal und hast ggf. den Kopf frei.

    Twinkle Geschrieben am 30 Mai 2007



    Dabei seit
    30 Mai 2007
    7 Beiträge
    Hallo Steffi,
    lass dir bloß nicht so einen Mist erzählen, dass die Prüfungen "ach so leicht" sind... es ist eben so, dass die einen manchmal bessere "Tipps" vorab bekommen und die anderen eben nicht. :roll:

    Ich habe meine Noten heute bekommen und habe gehört, dass WiSo und Controlling richtig mies ausgefallen sein sollen (es waren wohl so einige 6er dabei :? )

    Also lass dich in der Firma nicht ärgern, okay?

    Was die Prüfungen angeht, muss ich mal schauen - eingescannt habe ich gerade nichts hier auf dem Rechner, aber ich schau nochmal.

    Wie waren denn die Ergebnisse bei dir und für welche Fächer brauchst du am Dringendsten die Unterlagen?

    Liebe Grüße

    Steffi765 Geschrieben am 31 Mai 2007



    Dabei seit
    23 Mai 2007
    7 Beiträge
    Hi Twinkle,

    habe auch gehört, dass die Prüfungen sehr schlecht ausgefallen sein sollen.
    Bei mir war B/L am schlechtesten (5).

    Am meisten benötige ich alte B/L und WuG Prüfungen.
    Wäre sehr nett, wenn du mir welche weiterleiten könntest.

    ganz oft danke im Voraus

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