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maximale Breite der Ladung in Deutschland


Bahn und Schienengüterverkehr: Erfahrungsaustausch und Tipps für Unternehmen und Transportdienstleister. Unser Forum Bahn und Schienengüterverkehr behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Bahn? Wieviel kostet der Transport von Waren per Bahn? Wie nachhaltig ist der Transport von Waren per Bahn? Welche Vorteile hat der Schienengüterverkehr? Welche Nachteile hat der Schienengüterverkehr? Wo finde ich einen Fahrplan für den Schienengüterverkehr?


DanielNoetzel Geschrieben am 30 Mai 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo zusammen,

weiß einer von euch wie breit meine Ladung für einen Eisenbahntransport in Deutschland maximal sein darf? Ich habe mitlerweile 2 verschiedene Aussagen bekommen.
Zum einen 2,50m und zum anderen 3,15m. Ich finde, dass die Eisenbahn eine Interessante alternative Darstellt, gerade bei Transporten in die GUS-Staaten, aber eventuell auch als Vorlauf in den Seehafen.

Danke für eure Antworten!

Grüßle aus dem Schwäbischen

Daniel

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betterorange Geschrieben am 30 Mai 2007



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
google Dich mal zur Transfracht Frankfurt durch, die können verbindlich... helfen

DanielNoetzel Geschrieben am 01 Juni 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Danke dir :)

DanielNoetzel Geschrieben am 14 Juni 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Irgendwie ist das Thema der Ladungsbreite im Schienenverkehr sehr ironisch. Egal wen man Fragt, man bekommt auf den gleichen Routen unterschiedliche Aussagen. Von max. 2,5m über 3,10 bis zu 4,0(!!!) metern breite war jetzt alles schon dabei. Ich kanns verstehen warum nicht viel über die Schiene geht... Naja, nach dem ersten 'Probe' Transport (wenns mal soweit kommt), bin ich bestimmt schlauer und ich schreibe euch natürlich dann wie breit man den nun sein darf ;-)

Privatbahner Geschrieben am 19 Juni 2007



Dabei seit
21 Februar 2006
46 Beiträge
Hallo Daniel,

Erstmal (einfach) ist der verwendete Güterwagen maßgebend.
Wenn du noch keinen Güterwagen kennst, schaue mal unter:
www.stinnes-freight-lo...index.html

In den techn. Daten der Güterwagen findest du Angaben zur maximalen Ladebreite.
Da ich davon ausgehe, dass es sperriges Großgut ist, wähle einfach mal einen einfachen R- Wagen und checke das Maß B, die Ladebreite.
Bleibst du innerhalb der Daten, bist du i.d.R. auf der sicheren Seite.

Theoretisch können aber auch diese Maße überschritten werden und die Ladung "überstehen", dann kommen folgende Regeln (kompliziert) zum Einsatz:

vom technischen her:
Die Eisenbahn gibt ähnlich wie auf der Straße eine maximale Breite vor:
Dies nennt man das Lademaß oder den "lichten Raum".
Das normale Lademaß darf i.d.R. nicht überschritten werden (dies passiert i.d.R. nicht, wenn die Lademaße der Wagen eingehalten werden).
Es gibt Ausnahmen (aber teuer, weil teilw. Einzelfahrt, Einschränkungen im Laufweg bis hin zur Schrittgeschwindigkeit mit Personal, dass an neuralgischen Punkten daneben vorbei geht, wie bei einem Schwertransport , hierzu jedoch später mehr).

Dieses Lademaß ergibt sich aus dem Regellichtraumprofil ist und ist stark von der verwendeten Art des Güterwagens abhängig, da auf unterschiedlichen Höhen unterschiedliche Freiräume einzuhalten sind.

Es unterteilt sich in Regellichtraum und Grenzlichtraum.
Der Grenzlichtraum darf in keinem Fall überschritten werden (sonst rummst es am Bahnsteig)

Hört sich alles kompliziert an, ist es auch.
Am einfachsten ist glaube ich eine Zeichnung, was erlaubt ist und was nicht.
Schau mal unter:
www.wedebruch.de/geset...l.htm#anl1

Dies ist ein Auszug aus der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung.

Theoretisch könnte man hieraus ableiten:
Bei einer geringen Ladeflächenhöhe von 1150 mm über SO (Schienenoberkante) kann die maximale Breite 3,33 Meter betragen.

Bei einem Höhe über SO 3590 mm haben wir aber schon 3,51 Meter.

Also wie gesagt kommt es ganz stark auf den verwendeten Güterwagen (Höhe der Ladefläsche über SO) und das transportierte Ladegut an.

Kritisch wird es ganz besonders im internationalen Verkehr.
Hier gilt ein einheitliches Mindestmaß (kleinster Nenner aller Bahnen), damit wir auch in einem Kleinbahnhof irgendwo in der französischen Bretagne auch nicht am Bahnsteig oder Signalmast hängen bleiben.

Letztendlich wird dir erst jemand verbindlich sagen können, ob der Wagen fahren kann, wenn der Wagen fertig beladen am Bahnhof steht.

Hat dann der Wagenmeister (sowas wie ein TÜV für den Wagen) Zweifel an der Einhaltung der Lademaße, wird der Wagen durch eine Art Rahmenkonstruktion gefahren.
Das ist nichts anderes wie eine überdimensionale Schieblehre, wo die entsprechenden Werte (national, international) voreingestellt werden.
"Hängt" es irgendwo, bleibt deine Sendung stehen :(

DanielNoetzel Geschrieben am 20 Juni 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo Privatbahner,

vielen vielen Dank für deine Ausführliche Schilderung. Ich werd mir mal die ganzen Informationen ausdrucken und dann mein Transportgut checken wie das nun ist und ob es theoredisch wie auch praktisch möglich ist.
Was ich auf jedenfall mir gleich merken werde, ist die Tatsache "wenns nicht zu 100% sicher auf den Wagen passt lass ich es".

Grüßle ausm schwäbischen

Daniel

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