Hallo Daniel,
Erstmal (einfach) ist der verwendete Güterwagen maßgebend.
Wenn du noch keinen Güterwagen kennst, schaue mal unter:
www.stinnes-freight-lo...index.html
In den techn. Daten der Güterwagen findest du Angaben zur maximalen Ladebreite.
Da ich davon ausgehe, dass es sperriges Großgut ist, wähle einfach mal einen einfachen R- Wagen und checke das Maß B, die Ladebreite.
Bleibst du innerhalb der Daten, bist du i.d.R. auf der sicheren Seite.
Theoretisch können aber auch diese Maße überschritten werden und die Ladung "überstehen", dann kommen folgende Regeln (kompliziert) zum Einsatz:
vom technischen her:
Die Eisenbahn gibt ähnlich wie auf der Straße eine maximale Breite vor:
Dies nennt man das Lademaß oder den "lichten Raum".
Das normale Lademaß darf i.d.R. nicht überschritten werden (dies passiert i.d.R. nicht, wenn die Lademaße der Wagen eingehalten werden).
Es gibt Ausnahmen (aber teuer, weil teilw. Einzelfahrt, Einschränkungen im Laufweg bis hin zur Schrittgeschwindigkeit mit Personal, dass an neuralgischen Punkten daneben vorbei geht, wie bei einem Schwertransport , hierzu jedoch später mehr).
Dieses Lademaß ergibt sich aus dem Regellichtraumprofil ist und ist stark von der verwendeten Art des Güterwagens abhängig, da auf unterschiedlichen Höhen unterschiedliche Freiräume einzuhalten sind.
Es unterteilt sich in Regellichtraum und Grenzlichtraum.
Der Grenzlichtraum darf in keinem Fall überschritten werden (sonst rummst es am Bahnsteig)
Hört sich alles kompliziert an, ist es auch.
Am einfachsten ist glaube ich eine Zeichnung, was erlaubt ist und was nicht.
Schau mal unter:
www.wedebruch.de/geset...l.htm#anl1
Dies ist ein Auszug aus der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung.
Theoretisch könnte man hieraus ableiten:
Bei einer geringen Ladeflächenhöhe von 1150 mm über SO (Schienenoberkante) kann die maximale Breite 3,33 Meter betragen.
Bei einem Höhe über SO 3590 mm haben wir aber schon 3,51 Meter.
Also wie gesagt kommt es ganz stark auf den verwendeten Güterwagen (Höhe der Ladefläsche über SO) und das transportierte Ladegut an.
Kritisch wird es ganz besonders im internationalen Verkehr.
Hier gilt ein einheitliches Mindestmaß (kleinster Nenner aller Bahnen), damit wir auch in einem Kleinbahnhof irgendwo in der französischen Bretagne auch nicht am Bahnsteig oder Signalmast hängen bleiben.
Letztendlich wird dir erst jemand verbindlich sagen können, ob der Wagen fahren kann, wenn der Wagen fertig beladen am Bahnhof steht.
Hat dann der Wagenmeister (sowas wie ein TÜV für den Wagen) Zweifel an der Einhaltung der Lademaße, wird der Wagen durch eine Art Rahmenkonstruktion gefahren.
Das ist nichts anderes wie eine überdimensionale Schieblehre, wo die entsprechenden Werte (national, international) voreingestellt werden.
"Hängt" es irgendwo, bleibt deine Sendung stehen :(