Die Frage des TE ist zwar schon ein paaaar Monate her, vielleicht aber dennoch die ein oder andere Anmerkungen dazu:
Generell ist richtig, dass das ADR für alle Vertragsstaaten (derzeit 40) verpflichtend ist.
Allerdings muss dieses in nationales Recht umgesetzt werden. In D geschieht das mit dem GGBefG mit der dazugehörigen GGVSE und deren Durchführungsrichtlinie RSE. Weiterhin steht es jedem Bundesland zu, spezifische Verordnungen zu erlassen, z.B. Tunnelregelungen, Problemabfälle etc.
Weitere Instrumente sind z.B. die GGAV (national) und sog. Multilateralen Vereinbarungen (int.) die nur von einzelnen Vertragsstaaten gezeichnet werden.
Da gibt es mit Sicherheit noch mehr Beispiele (techn. Richtlinien...)
Um es mal ganz salopp auszudrücken: Das ADR ist Grundlage und jedes Land macht seine Ausnahmen davon!
Das die Uhren in Ö und F etwas anders laufen, dürfte hinreichend bekannt sein! :(
Man kann also nur empfehlen, bei Gefahrguttransporten in einen anderen Staat, sich mit deren nationalen Gefahrgutgesetzen auseinanderzusetzen, und das bereits im Vorgriff!
Ich weiß, das ist schwer, ist aber leider unbedingt erforderlich!
Hilfe können hier z.B. die Außenhandelskammern, abzurufen unter
www.ahk.de leisten, aber Vorsicht, die verlangen für jede Auskunft richtig Kohle!