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Dreiecksgeschäfte bei der Ausfuhr
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Kexxen |
Geschrieben am 26 Juli 2007
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Dabei seit 21 Juni 2007 18 Beiträge
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Hallo zusammen,
folgender Fall aus dem Bereich Dreiecksgeschäfte im Ausfuhrverfahren zermartet mir i.M. das Hirn:
Kunde A in DE stellt Waren her liefert diese an B in Deutschland der Sie bedruckt. Kunde A lässt sich von B in Vertretung die AE erstellen, der die bedruckte Ware mit einer Gesamtrechnung von A nach Russland liefert. Die Rechnung geht aber an den Käufer in die USA.
1.Kunde A fakturiert an Kunden in USA ohne USt.
2.Kunde B fakturiert an Kunde A mit USt.
3.Kunde A bekommt Ausfuhrnachweis, da er als Ausführer in der AE steht
Hoffe das das soweit OK lt UStG .
Da ich aber immer wieder neue Fälle habe, würde mich mal interessieren, ob es vielleicht ein Nachschlagewerk gibt, das sich mit solchen Geschäften befasst und wo entsprechnde Kommentare vorhanden sind.
Wenn ihr da ein paar Ideen habt, lasst es mich wissen.
Danke & Gruß
Kexxen
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Starcraft_Voyager |
Geschrieben am 26 Juli 2007
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Dabei seit 21 Februar 2006 85 Beiträge
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Hallo Kexxen,
sieht doch ganz vernünftig aus.
bei der IHK gibts regelmäßig Kurse darueber. ich hab so einen (ganztägigen) Kurs hinter mir.
also eine Sendung die von der BRD nach RU geht aber nach USA Fakturiert ist tatsächlich zum Haare raufen-
Das ganze wissen das ich mitgenommen habe (das war im November 2006), ist nach 3 Tagen so gut wie verschwunden gewesen.
meine Empfehlung : mach so einen Kurs und Auffrischungskurse.
ich hab hier ne ganze Mappe voll die dir helfen könnte, weiss nun aber nicht wie ich Dir die übermitteln kann...
Gruß
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Dathoffi |
Geschrieben am 27 Juli 2007
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Dabei seit 26 Juli 2007 67 Beiträge
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Deine Darstellung ist so absolut korrekt. Das UStG ist da zwar etwas komplexer (da hängt es auch noch von der USt.-id ab, ob USt.-frei geliefert wird oder nicht), aber im Regelfall verhält es sich so, wie von dir dargestellt.
Von Zollrechtlicher Seite ist der Fall ja recht simpel, da sich das Zollrecht in erster Linie auf Warenbewegungen konzentriert und nicht auf Finanzbewegungen.
Sollte dir in diesem oder ähnlichen Fällen noch was unklar sein, einfach posten.
Ach ja, zum Thema USt.: Solltest du dich da für mehr Infos interessieren, könnte ich dir da was einscannen. Einfach eine kurze Naricht schreiben.
Gruß,
Dennis
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Speedy |
Geschrieben am 31 Juli 2007
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Dabei seit 04 Juli 2006 5 Beiträge
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Hallo Kexxen
B erstellt unvollständige Ausfuhranmeldung in der A als Ausführer, mit seinem zuständigen Zollamt benannt ist. B kann dann die Sendung nach Russland schicken.
Anschließend mach A bei seinem Zollamt die endgültige Ausfuhranmeldung in der er als Handelsland USA und Bestimmungsland dann Russland einsetzt.
Zusätzlicher Vorteil, B kann auch an A USt-frei fakturieren, da A die unvollständige Ausfurhanmeldung bei seinem Zollamt ablösen MUSS!
Damit ist die Umsatzsteuer "rund" ohne das es zu "unnötigen Verwaltungsaufwand" kommt und alle sind glücklich.
Was mich wundert ist nur das B die Warenrechnung für die Lieferung nach Russland erstellt. Üblicherweise wird diese nur von A erstellt, da A ja seine Handelskontakte nicht preisgeben will. Ergo kümmert sich normalerweise A um den Versand ab B und lässt, über einen Spediteur seines Vertrauen, nur seine eigenen Papiere nach Russland laufen.
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Kexxen |
Geschrieben am 03 August 2007
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Dabei seit 21 Juni 2007 18 Beiträge
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@ all
Danke für eure Tipps.
Ich werde mich mal bei der IHK nach einem entsprechenden Seminar umsehen.
THX Kexxen
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