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Spediteursbescheinigung - Welche Mindestanforderungen ?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Kexxen Geschrieben am 03 August 2007



Dabei seit
21 Juni 2007
18 Beiträge
Hallo zusammen,

ich weiss nicht ob mit meiner Frage im richtigen Thread bin,
aber ich fange einfach mal an.

Gibt es eigentlich eine Mindestanforderung, was auf einer sogenannten "weissen Spediteursbescheinigung" stehen muss ? Wenn ja, wo kann man sowas nachschlagen.

Wir haben nämlich öfters das Problem, das wir für unsere ABDs keine Ausgangsvermerke bekommen, weil gerade die Lieferungen nach Osteuropa nicht bei Ausgangszollstellen beendet werden, die bereits mit ATLAS arbeiten. Anstelle dessen fordere ich dann immer die Bestätigung des Spediteursam, das sie Ware ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Jetzt habe ich wieder eine Bestätigung eines russischen Spediteurs bekommen, die von der Bestätigung eines deutschen Spediteurs abweicht.

Ich habe nämlich die bedenken, das diese nicht als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke anerkannt wird, wenn das Dokumenr formale Fehler aufweisst.

Gibt es da vielleicht einen Mustervordruck, den man verwender kann ?

THX Kexxen

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holliehan Geschrieben am 03 August 2007



Dabei seit
01 August 2007
62 Beiträge
Kexxen wrote:
Jetzt habe ich wieder eine Bestätigung eines russischen Spediteurs bekommen,
Muß der Aussteller der "Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke" (so heißt das amtlich) nicht auch seinen umsatzsteuerrechtlichen Sitz in DE haben, damit das Dingens überhaupt gültig ist? Sonst kann das FA doch gar nicht nachprüfen....
Ist schon lästig, daß die AGVen oft nicht zurückkommen, aber dann muß man bei seinem Dienstleister auf der Matte stehen (und irgendwann lernt der es dann, oder man muß wechseln...).
Grusz
Holger

Werner12 Geschrieben am 16 August 2007



Dabei seit
16 August 2007
8 Beiträge
Mein erster Eintrag hier...:)

Damit es keine Probleme gibt müssen folgende Angaben vollständig angeben werden. Dein CMR muss folgende Angaben enthalten:

(1) Der Frachtbrief muß folgende Angaben enthalten:
a) Ort und Tag der Ausstellung;
b) Name und Anschrift des Absenders;
c) Name und Anschrift des Frachtführers;
d) Stelle und Tag der Übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle;
e) Name und Anschrift des Empfängers;
f) die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre allgemein anerkannte Bezeichnung;
g) Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke;
h) Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes;
i) die mit der Beförderung verbundenen Kosten (Fracht, Nebengebühren, Zölle und andere Kosten, die vom Vertragsabschluß bis zur Ablieferung
anfallen);
j) Weisungen für die Zoll- und sonstigen amtliche Behandlung;
k) die Angabe, daß die Beförderung trotz einer gegenteiligen Abmachung den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterliegt.
(2) Zutreffendenfalls muß der Frachtbrief ferner folgende Angaben enthalten:
a) das Verbot umzuladen;
b) die Kosten, die der Absender übernimmt;
c) den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden Nachnahme;
d) die Angabe des Wertes des Gutes und des Betrages des besonderen Interesses an der Lieferung;
e) Weisungen des Absenders an den Frachtführer über die Versicherung des Gutes;
f) die vereinbarte Frist, in der die Beförderung beendet sein muß;
g) ein Verzeichnis der dem Frachtführer übergebenen Urkunden.
(3) Die Parteien dürfen in den Frachtbrief noch andere Angaben eintragen, die sie für zweckmäßig halten.

Und ganz wichtig, der Frachtführer muss das Ding unterschreiben! Sonst wird es nicht anerkannt...

Als Rechtsquelle kann die Entscheidung des BFH vom 8.8.2006 VII R20/05 herangezogen werden.

MagNet-99 Geschrieben am 16 August 2007



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Werner12 wrote:
Mein erster Eintrag hier...:)

Irgendwann ist immer das erste Mal - Hallo Werner12 ;-)

Werner12 Geschrieben am 21 August 2007



Dabei seit
16 August 2007
8 Beiträge
Hallo Magnet, das Forum hier ist klasse!

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