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Import Ursprung EU + TR Sendungen ex Schweiz


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Leon Geschrieben am 02 Oktober 2007



Dabei seit
03 Oktober 2007
6 Beiträge
Ein Kunde von uns möchte Sendungen aus der Schweiz einführen die aber schon in Italien in den freien Verkehr überführt wurden,
alles noch O.K. jedoch kommen diese Sendungen per T1-Versandschein zu uns weil der Spediteur in der Schweiz die Sendungen eingelagert
hatte und dies nur über ein Versandschein geht (Aussage von Ihm). Es handelt sich hierbei um Textilien mit folgenden Ursprungen:
Italien, Portugal, Rumänien und Türkei.
Habe mir mal die Rechnungen faxen lassen um zu überprüfen ob die Ursprungsvermerke auf den Rechnungen stehen,
die Rechnungen sind sehr gut ausgestellt, alle Daten (Stückzahlen, Zusammensetzungen und Ursprung...) sind auf den Rechnungen vorhanden.
Der Satz: "Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ..................... -Ursprungswaren sind. ist auch Vermerkt (mit der Bewilligungsnummer des Ausführers).

Meine Fragen hierzu:

Verlieren die Waren den Gemeinschaftsursprung sobald Sie über die Schweiz kommen ?

Muss unser Kunde Zoll bezahlen ?

Muss unser Kunde Einfuhrumsatzsteuer bezahlen ?

Da kein ATR vorhanden ist, fallen für die Sendungen aus der Türkei auch Zoll an ?

Auf was muss ich bei der "Verzollung" achten ?

Gibt es hier bestimmte Präferenz codes ?

Muss ich bei der Verzollung der Sendung mit Ursprung Türkei das Verfahren 4900 wäheln ?


Ich bedanke mich für eure hilfe schonmal im voraus.

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Leon Geschrieben am 03 Oktober 2007



Dabei seit
03 Oktober 2007
6 Beiträge
Natürlich erstmal "Hallo zusammen"

hatte alles in Word vorgeschrieben und dann hier einkopiert natürlich sollte man vorher alle grüßen die sich das anschauen...

sorry nochmal ... :-)

Lufti Geschrieben am 03 Oktober 2007



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Hallo Leon,

einen interessanten Fall hast du da :)

Erstmal zu deinen Fragen:

Zitieren::
verlieren die Waren den Gemeinschaftsursprung sobald Sie über die Schweiz kommen ?

Die Frage ist etwas unklar formuliert. Natürlich ist der Ursprung der Ware weiterhin ein EU Land - Allerdings verlieren die Waren den Status der "Gemeinschaftsware" mit der Zollabfertigung und Versteuerung in einem Drittland.

Zitieren::
Muss unser Kunde Zoll bezahlen ?



Zitieren::
Muss unser Kunde Einfuhrumsatzsteuer bezahlen ?

Da antworte ich mal mit einem entschiedenen Jein :) - Ich hatte zwar einen derartigen Fall noch nicht selbst - Aber du solltest den Fall mal dem Zollbeamten deines Vertrauens vorlegen und ihm die Sachlage erklären.
Eventuell ist es möglich die Sendung als Rückware abzufertigen.

Du wirst eben die Ausfuhr jeder einzelnen Ware nachweisen müssen - Schaffst du das fallen keine Einfuhrabgaben an.

Infos zu dem Thema findest du unter:

Zoll.de Rückwareninfos

Wie gesagt solltest du die "Rückwareneigenschaft" nachweisen können ist die Sache kein Problem. Dies könnte aber schwierig werden in deinem Fall da die Ware aus verschiedenen EU Ländern bzw. der Türkei stammt (bei den Waren aus der Türkei ist dies natürlich nicht möglich!)

Zum Thema AT.R: Meines wissens kannst du das Verfahren 49 mit den diesbezüglichen Präferenzen nur anwenden wenn die Ware wirklich unmittelbar aus der Türkei importiert wird.

Zitieren::
Auf was muss ich bei der "Verzollung" achten ?

Das hängt jetzt davon ab ob du den Zoll davon überzeugen kannst dass es sich um Rückwaren handelt:

1) Musst du eine "normale" Zollabfertigung machen unter Verfahren 40 müssen Waren mit verschiedenen Ursprungsländern (auch wenn es die selben Waren sind) in einzelnen Positionen angemeldet werden.

2) Bei der Rückwarenabfertigung müssen die Exportpapiere samt dem Nachweis der Rückwareneigenschaften angemeldet werden (also AE, Export Rechnung, Awb) - Die Waren aus der Türkei müssen dabei natürlich gesondert behandelt werden

Zitieren::
Gibt es hier bestimmte Präferenz codes ?

1) Bei Verfahren 40: Denke nein
2) Rückwaren: EU Code F01 - Befreiung von Einfuhrabgaben nach Art. 185 Zollkodex

Zitieren::
Muss ich bei der Verzollung der Sendung mit Ursprung Türkei das Verfahren 4900 wäheln ?

Ich meine Nein - ist nicht möglich. Frag aber lieber nochmal dein Zollamt bin mir da nicht ganz sicher.


So ich hoffe das hilft etwas. Sollte ich mich täuschen klärt mich auf - Da ich noch keinen derartigen Fall hatte und Zuhause sitze könnten sich Fehler eingeschlichen haben :)

Grüsse

Lufti

Edit: Habe mir das nochmal durchgelesen... Die Waren wurden in Italien schon abgefertigt? Dann in die Schweiz geschickt? Dort wieder beim Schweizer Zoll abgefertigt? Und jetzt bekommst du alles wieder per T1 das in der Schweiz erstellt wurde? Wieeee? das ergibt ja mal garkeinen Sinn!

Leon Geschrieben am 03 Oktober 2007



Dabei seit
03 Oktober 2007
6 Beiträge
Hallo Lufti,

erstmal danke für deine Hilfe.

Ja, die Waren wurden in Italien in den freien Verkehr geführt.
Danach ging die Sendung in die Schweiz (Zolllager) und jetzt per T1 nach BRD.

Was mir wirklich bedenken macht sind die Sendungen mit TR Ursprung da keine ATR vorhanden ist.

Ich klär das mal morgen mit dem Zoll ist glaube ich am besten.

Danke nochmal

Lufti Geschrieben am 04 Oktober 2007



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Hallo Leon,

ist wohl gescheiter. Kannst ja dann mal schreiben was du jetzt gemacht hast - Würde mich interessieren.


Grüsse

Lufti

Leon Geschrieben am 05 Oktober 2007



Dabei seit
03 Oktober 2007
6 Beiträge
Hallo Lufti,

also war beim Zoll habe mein Problem erklärt und es eigentlich kein Problem
nur das die Verzollung an sich blöde war (hatte 23 Positionen :-( )
Also bei der Verzollung EU Ursprungs wird als Verfahren 4000 genommen als Präferenz 300 und bei den Unterlagen wird "3U091" eingetragen Befreiung der Importe mit EU Ursprung aus der Schweiz.

Bei den Sendungen mit Ursprung TR sollte ich ganz normal ein Verzollung machen da es nicht mehr möglich ist mit Verfahren 4900 zu verzollen da keine ATR vorhanden ist, sprich alle Abgaben (Zoll + EUSt) werden hier erhoben - keine andere Möglichkeit -

Also alles unkomplizierter als ich dachte..

Gruß
Leon

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