Hallo Leon,
einen interessanten Fall hast du da :)
Erstmal zu deinen Fragen:
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verlieren die Waren den Gemeinschaftsursprung sobald Sie über die Schweiz kommen ? |
Die Frage ist etwas unklar formuliert. Natürlich ist der Ursprung der Ware weiterhin ein EU Land - Allerdings verlieren die Waren den Status der "Gemeinschaftsware" mit der Zollabfertigung und Versteuerung in einem Drittland.
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Muss unser Kunde Zoll bezahlen ? |
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Muss unser Kunde Einfuhrumsatzsteuer bezahlen ? |
Da antworte ich mal mit einem entschiedenen Jein :) - Ich hatte zwar einen derartigen Fall noch nicht selbst - Aber du solltest den Fall mal dem Zollbeamten deines Vertrauens vorlegen und ihm die Sachlage erklären.
Eventuell ist es möglich die Sendung als Rückware abzufertigen.
Du wirst eben die Ausfuhr jeder einzelnen Ware nachweisen müssen - Schaffst du das fallen keine Einfuhrabgaben an.
Infos zu dem Thema findest du unter:
Zoll.de Rückwareninfos
Wie gesagt solltest du die "Rückwareneigenschaft" nachweisen können ist die Sache kein Problem. Dies könnte aber schwierig werden in deinem Fall da die Ware aus verschiedenen EU Ländern bzw. der Türkei stammt (bei den Waren aus der Türkei ist dies natürlich nicht möglich!)
Zum Thema AT.R: Meines wissens kannst du das Verfahren 49 mit den diesbezüglichen Präferenzen nur anwenden wenn die Ware wirklich unmittelbar aus der Türkei importiert wird.
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Auf was muss ich bei der "Verzollung" achten ? |
Das hängt jetzt davon ab ob du den Zoll davon überzeugen kannst dass es sich um Rückwaren handelt:
1) Musst du eine "normale" Zollabfertigung machen unter Verfahren 40 müssen Waren mit verschiedenen Ursprungsländern (auch wenn es die selben Waren sind) in einzelnen Positionen angemeldet werden.
2) Bei der Rückwarenabfertigung müssen die Exportpapiere samt dem Nachweis der Rückwareneigenschaften angemeldet werden (also AE, Export Rechnung, Awb) - Die Waren aus der Türkei müssen dabei natürlich gesondert behandelt werden
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Gibt es hier bestimmte Präferenz codes ? |
1) Bei Verfahren 40: Denke nein
2) Rückwaren: EU Code F01 - Befreiung von Einfuhrabgaben nach Art. 185 Zollkodex
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Muss ich bei der Verzollung der Sendung mit Ursprung Türkei das Verfahren 4900 wäheln ? |
Ich meine Nein - ist nicht möglich. Frag aber lieber nochmal dein Zollamt bin mir da nicht ganz sicher.
So ich hoffe das hilft etwas. Sollte ich mich täuschen klärt mich auf - Da ich noch keinen derartigen Fall hatte und Zuhause sitze könnten sich Fehler eingeschlichen haben :)
Grüsse
Lufti
Edit: Habe mir das nochmal durchgelesen... Die Waren wurden in Italien schon abgefertigt? Dann in die Schweiz geschickt? Dort wieder beim Schweizer Zoll abgefertigt? Und jetzt bekommst du alles wieder per T1 das in der Schweiz erstellt wurde? Wieeee? das ergibt ja mal garkeinen Sinn!