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IMO Erklärung auch für Luftfracht


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


eric Geschrieben am 25 Oktober 2007



Dabei seit
25 Oktober 2007
1 Beiträge
Hallo,

wir wollen Teile mit Gefahrgutstoffen per Luft verschicken. Für den Seetransport gibt es ja diese IMO-Erklärung. Ist sie für die Luftfracht gleich?

Danke im Voraus für Eure HIlfe

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Graz Geschrieben am 25 Oktober 2007



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12 August 2007
143 Beiträge
Nein. Bitte die "shippers declaration for dangerous goods" beilegen.
Sollten Sie nicht geschult sein, bitte den Spediteur fragen, damit dieser es ausfüllt (und sie es unterschreiben, oder er) bevor hier ein "Scharmunzel" heraus kommt

flautentaucher Geschrieben am 26 Oktober 2007



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16 Februar 2006
65 Beiträge
in Deutschland dürfen Spediteure üblicherweise keine Shippers Declaration ausfüllen (kaum ein Spediteur hat die dafür vorgeschriebenen Schulungen) - selbstverständlich wird jeder Spediteur eine ausgefüllte Declaration für den Kunden vorab prüfen und eventuelle Fehler aufzeigen

Hat man gar keine Ahnung empfiehlt sich dringend das Hinzuziehen eines Gefahrgutverpackers - der darf dann auch die Declaration erstellen und auch unterschreiben (Kostenpunkt hängt vom Aufwand ab - sollte ab 40/50 Eur aufwärts passen)

Auch hier vermittelt der Spediteur sicherlich gerne den Kontakt bzw. arrangiert auch in Zusammenarbeit mit dem Gefahrgutverpacker Abholung, Verpackung, Markierung und Dokumentation

aber Merke : besser sauber vorarbeiten, dann gibt es auch keine kostenpflichtigen (!) Re-Checkgebühren bei der Airline und dadurch resultierende Lieferverzögerungen

betterorange Geschrieben am 26 Oktober 2007



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02 April 2007
1271 Beiträge
Lieber Flautentaucher,

der nach Kat. 6 geschulte Mitarbeiter darf, solange sein Arbeitgeber ihm die Deckung gibt, DGR schreiben und auch unterschreiben.

Dumm ist nur wer es tut, denn wem kann man schon trauen, ob das was gepackt und erklärt wurde auch war ist.

Was aber, sollte die Verpackung seitens eines Profis erbracht (z.b. namhafter Unterlieferant) worden sein, sicher gangbar ist: Der Spediteur schreibt für den Versender und der Versender rüft und unterschreibt.

Hatten wir letzte Woche bis zum Ende durchgekaut und hat Bestand.

Cheers, B.O.

Graz Geschrieben am 26 Oktober 2007



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12 August 2007
143 Beiträge
Kat. 6 ??? - Ich als Spediteur habe Kat. 3 Schulung und bin berechtigt die Declaration zu schreiben und auch Unterschreiben.

In der Regel wird bei uns jedoch wie folgt Vorgeganngen:
Absender schreibt und unterschreibt die Declaration - wird nur von mir auf richtigkeit geprüft oder
Wir schreiben die Declaration (fuer uns bekannte nahmhafte Versender) und dieser Unterschreibt die Declaration, bzw. liegen uns blanko unterschriebende DGD's vor.

Klingemann Geschrieben am 26 Oktober 2007



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20 November 2006
62 Beiträge
Die Variante, daß der Spediteur die DGD erstellt und der Versender nur noch unterschreibt, ist wohl alles andere als der korrekte bzw. erlaubte Weg. Es sei denn, der Spediteur wird für die gesamte Abwicklung beauftragt (damit meine ich nicht mittels Zweizeiler) und diese Möglichkeit besteht erst seit ein paar Jahren. Vorher durfte der Spediteur lediglich eine beratende Funktion einnehmen. Bitte nicht vergessen, daß die Haftung auf den Dienstleister übergeht. Deshalb würde ich nicht so lapidar im Alltag damit umgehen. Gefahrgut ist nicht umsonst Gefahrgut.

Die Anzahl für geschulte Mitarbeiter pro Station ist festgelegt. Das Minimum beträgt zwei Mitarbeiter mit gültigem Zertifikat.

Gruß

RD Geschrieben am 28 Oktober 2007



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15 April 2005
402 Beiträge
nur ganz kleiner tip von mir bzw. meine meinung: als spediteur würde ich es aus eigener sicherheit unterlassen, eine shippers für einen versender zu unterschreiben. entweder hat er selbst geschultes personal, oder er verschickt es nicht. ganz einfach.
(bin selbst auf verladerseite und weiß aus div. schulungen, wie locker in anderen betrieben mit dgr umgegangen wird... frei nach dem motto: es passiert schon nichts.)

betterorange Geschrieben am 30 Oktober 2007



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02 April 2007
1271 Beiträge
Kat 6 ist richtig.

Was ich juristisch darf ist korrekt beschrieben.

Ob ich es mache hängt von meiner Gefahrenabdeckung seitens des Versicherers ab.

Wenn Du mit Kat 6 Schulung zum Kunden wechselst wirst Du nichts anderes machen.

Ich rate hier keinem zum Ausfüllen von Deklarationen, doch der Huinweis, der Spediteur dürfe es nicht ist schlicht und einfach FALSCH.

Cheers, B.O.

Graz Geschrieben am 30 Oktober 2007



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12 August 2007
143 Beiträge
kat 6 ist doch für den Airliner.... kat 3 ist Spediteur....

Klingemann Geschrieben am 31 Oktober 2007



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20 November 2006
62 Beiträge
Luftfrachtspeditionen treten auch als Agent für die Fluggesellschaft auf und deshalb findet die PK 6 Anwendung.

Gruß

airliner Geschrieben am 31 Oktober 2007



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24 Januar 2005
590 Beiträge
Klingemann wrote:
Luftfrachtspeditionen treten auch als Agent für die Fluggesellschaft auf und deshalb findet die PK 6 Anwendung.Gruß

Das ist falsch! Da hast Du den Begriff "Agent" missverstanden. Mit "Agent" ist im Falle der Luftverkehrsgesellschaft nicht der Luftfrachtspediteur gemeint, sondern der "General Sales Agent". Deine Aussage ist so nicht richtig. Kategorie 6 Schulungen nach IATA/ICAO sind Vorraussetzung für das entsprechende Abfertigungspersonal der Luftverkehrsgesellschaften oder deren General-Sales-Agents (GSA).

Für den Spediteur ist seit Januar 2005 die neue Kategorie 3 vorgesehen.

Für Versender und Verpacker sind Schulungen der Kategorie 1/2 vorgesehen und berechtigen dann auch zur Unterzeichnung der "Shippers Declaration".

Jedem der interessiert ist sich auf diesem Gebiet weiterzubilden steht es selbstverständlich frei ebenfalls Kat 6 Schulungen zu besuchen. Nur wer macht einen PKW Führerschein wenn er weiß, dass er ein Leben lang nur Fahrrad fahren wird?

Klingemann Geschrieben am 01 November 2007



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20 November 2006
62 Beiträge
airliner wrote:
Klingemann wrote:
Luftfrachtspeditionen treten auch als Agent für die Fluggesellschaft auf und deshalb findet die PK 6 Anwendung.Gruß

Das ist falsch! Da hast Du den Begriff "Agent" missverstanden. Mit "Agent" ist im Falle der Luftverkehrsgesellschaft nicht der Luftfrachtspediteur gemeint, sondern der "General Sales Agent". Deine Aussage ist so nicht richtig. Kategorie 6 Schulungen nach IATA/ICAO sind Vorraussetzung für das entsprechende Abfertigungspersonal der Luftverkehrsgesellschaften oder deren General-Sales-Agents (GSA).

Auch nicht richtig. Für einen GSA ist dieser Kurs auch nicht wirklich gedacht, denn er übernimmt, wie der Name schon sagt, den Verkauf.

airliner Geschrieben am 01 November 2007



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24 Januar 2005
590 Beiträge
Klingemann wrote:
Auch nicht richtig. Für einen GSA ist dieser Kurs auch nicht wirklich gedacht, denn er übernimmt, wie der Name schon sagt, den Verkauf.

Ok, gehen wir ins Detail und differenzieren :-)

GSA = General Sales Agent / übernimmt Verkaufs- und Reservierungstätigkeiten für Airlines ohne eigene Repräsentantz. Mit der Tätigkeit der Buchung ist der GSA somit direkt am Transport von DGR beteiligt und verpflichtet entsprechende Schulung wie von mir oben beschrieben nachzuweisen.

GSSA = General Sales & Service Agent = erfüllt die gleichen Tätigkeiten wie der GSA und übernimmt dazu noch Aufgaben aus der operativen. Auch er muss entsprechende Schulungen vorweisen.

In diesem Zusammenhang hat der von dir ins Spiel gebrachte Spediteur keinerlei Agententätigkeit und braucht auch keine Kat. 6 Schulung.

Carsten Geschrieben am 01 November 2007



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18 Januar 2005
801 Beiträge
Ich denke den Thread können wir schließen da die Frage nun hinlänglich beantwortet wurde.

LG

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