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Ex Works - welche KEPler?
KEP Kurier Express Paket: Erfahrungsaustausch über die Vor- und Nachteile verschiedener Dienstleister und Angebote. Entwicklungen in der KEP Branche. Neue Technologien wie GPS-Tracking, Drohnen und Roboter, zur Verbesserung und Beschleunigung von Dienstleistungen, sowie neue Produkte wie Same-Day-Delivery oder Click-and-Collect. Einführung nachhaltigerer Transportmethoden wie Elektrofahrzeuge, Fahrradkuriere und Lastenräder.Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
holliehan |
Geschrieben am 26 Oktober 2007
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Dabei seit 01 August 2007 62 Beiträge
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Moin, moin!
Ich eröffne hier mal nach meinem Vorschlag für diesen Bereich den ersten Fred:
Wer von den internationalen KEP Dienstleistern kann in seinem System die Incoterms EXW KORREKT abbilden? Das das mit Gemauschel oder Good Will geht, weiß ich, aber ich möchte meine Kunden zu einem bringen, der das auch wirklich kann.
Im Klartext: ich will nicht für jeden Versandvorgang mit dem KEP-Dienst der Wahl unserer Kunden durch die Unterschrift auf dem Frachtbrief die AGB´s (für den Kunden) abnicken und damit haftbar sein müssen (für den Kunden), falls was schiefgeht. Und jeder will mit einem Anderen....
Der Hintergrund: eine EXW-Sendung mit einem der Großen konnte in den USA nicht zugestellt werden (obwohl es ein Vertragspartner des KEP ist und dieser die Nichtzustellbarkeit auch zu verantworten hatte), die Sendung wurde dann ohne unsere Einwilligung nach Deutschland zurückgeschickt, und wir sollten auch noch für die Kosten aufkommen. Aber das ist nicht die Diskussionsfrage, die Kuh ist nach endlosem Hickhack vom Eis.
Bin ja mal gespannt bei den vielen EX-KEPlern hier auf die Empfehlungen, die vielen Seiten Studium der AGB´s haben mich bisher nur Zeit gekostet.
Grüße aus der Nordprovinz
Holger
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CARGOFORUM PARTNER
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juergen2 |
Geschrieben am 26 Oktober 2007
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Dabei seit 20 Oktober 2005 307 Beiträge
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Hallo,
das ist ein schwieriges Thema...exworks heisst für den KEP-Dienst (wie für jeden anderen Spediteur auch), er geht mit der Fracht (Dienstleistung) in Vorlage und muss darauf hoffen daß er vom Empfänger sein Geld bekommt.
Und da sag ich mal kommts viel auf das Empfangsland an.
Innderdeutsch hat ja keiner Probleme damit, klar, man kommt direkt an den Empfänger ran.
Aber je problematischer es für den KEP-Dienst wird seine Forderungen evtl. reinzubekommen, umso eher hat der natürlich die Neigung sich von vorneherein abzusichern...und das kann er nur bei dem, der ansonsten noch bei der Sendung mit im Boot ist: dem Absender.
Und damit er dort ebenfalls rechtlich sauber seine Forderungen eintreiben kann, trifft er eben per Einzelvertrag (Unterschrift auf Frachtbrief mit AGB-Anerkennung) seine Vorkehrungen.
Ehrlich gesagt kann ich das bei der (leider!) heutzutage fast schon üblichen Zahlungsmoral auch sehr gut nachvollziehen, und ich weiss auch ehrlich gesagt nicht wo dein Problem liegt.
Du bist doch derjenige der im Falle eines Falles am ehesten mit DEINEM Kunden/Empfänger eine Lösung herbeiführen kannst weil du eine Geschäftsbeziehung hast; der KEP-Dienst hängt dazwischen und hat mit dem Empfänger keine rechtliche Beziehung, der Empfänger ist bekanntlich nur der Begünstigte aus dem Frachtvertrag.Insofern ist es nur logisch wenn der Dienstleister im Notfall an seinen ursprgl. Auftraggeber gehen möchte.
Wenn du, wie du schreibst, keine Lust hast für deinen Kunden den Kopf hinzuhalten (warum auch immer), wieso sollte dann der KEP-Dienst in blindem Gottvertrauen deinem Kunden eher trauen?
Hoffe du verstehst wie ich es meine!
Freue mich auf weitere Diskussionen, bin allerdings gleich on tour und vor Montag wahrscheinlich nicht mehr online.
Gruss
Juergen2
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holliehan |
Geschrieben am 26 Oktober 2007
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Dabei seit 01 August 2007 62 Beiträge
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Hallo Jürgen, ich verstehe Deinen Standpunkt. Ich muß allerdings noch nachtragen, daß unsere Kunden einen eigenen Vertrag bzw. ihre eigene Kundennummer bei dem jeweiligen KEPler haben. Wir liefern unsere Ware gegen offene Rechnung, und es ist nicht einzusehen, daß wir - gefälligkeitshalber - auch Transport- und Transportkostenrisiko übernehmen müssen; insbesondere dann nicht, wenn nach xx Jahren mal so richtig was schief läuft.
Ich hatte mir auch xx Jahre keine großen Sorgen deswegen machen müssen, Tausende von Sendungen gingen problemlos raus. Und die Luftfrachtspediteure hatten nie Probleme mit unseren Kunden, manche Kunden organisieren die Abholung nach Bereitstellung der Ware sowieso selber, aber das ist eine andere Liga.
Und wenn dann der KEPler trotz eindeutiger Weisung (er muß ja keine EXW Sendung annehmen, oder kann sich bei seinem Vertragspartner ja rückversichern) plötzlich Geld haben will, fängt man dann an, sich Gedanken zu machen. Dabei hatte der Kunde sich gar nicht geweigert, lies doch noch mal genauer.
Aber darüber wollte ich hier gar nicht diskutieren, die Frage lautete: wer kann´s? Und zwar richtig....
Schönes Wochenende!
Holger
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Airman2069 |
Geschrieben am 31 Oktober 2007
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Dabei seit 15 Oktober 2007 74 Beiträge
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Hallo Holger,
der XXX aus USA bietet folgendes, was Dir viell helfen wird:
a) einen sog. Rückholservice. Dabei erfasst der Empfänger (in diesem Fall Dein Kunde) die Sendung
(schliesst praktisch auch damit den Frachtvertrag) und erhält einen danach u.a. einen Ausdruck mit
den Sendungsdaten. Diesen kann er Dir dann faxen oder mailen, Du klebst den auf das Paket und
stellst dieses nur zur Abholung bereit. Soweit ich informiert bin, musst Du dabei keine Unterschrift leisten.
Der Empfänger gibt dem Expressdienst dann auch vor, wann die Abholung zu erfolgen hat.
b) der gleiche Expressdienst hat mir zumindest schon mal einen sog. Routing Order Service (gleich
dem der Speditionen) für regelmäßiges Geschaft angeboten.
Aber das hast Du ja wohl wie ich das verstanden habe.
Ob die beiden Servicearten auch auf Deine Geschäfte passen, müssten Deine Kunden mal vor Ort
mit diesem Expressdienst klären.
Gruss aus Hamburg
Stephan
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holliehan |
Geschrieben am 01 November 2007
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Dabei seit 01 August 2007 62 Beiträge
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Hi Stephan, danke für den Tip. Ich kenne diese "Rückholservice" getaufte Dienstleistung und werde das mit XXX mal abklären, die Hamburger Niederlassung ist ja um die Ecke. In D funzt das bei uns ja umgekehrt problemlos.
Grusz
Holger
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holliehan |
Geschrieben am 06 November 2007
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Dabei seit 01 August 2007 62 Beiträge
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Heute habe ich Rückmeldung von und positive praktische Erfahrung mit zwei anderen Kunden, die sich ihre Waren hier abholen lassen mit dem Sprengstoff-Express, völlig problemlos für uns, ohne eigene Kundennummer und ohne Unterschrift unter einen Frachtbrief (bei einem hat´s der Kurier zwar versucht, aber nach Rückruf in der Zentrale wurde er dann wieder ganz lieb).
Her mit den Anderen.....
Mit erfahrenen Grüßen
Holger
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Günni |
Geschrieben am 10 November 2007
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Dabei seit 15 Oktober 2007 41 Beiträge
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juergen2 wrote: |
Hallo,
das ist ein schwieriges Thema...exworks heisst für den KEP-Dienst (wie für jeden anderen Spediteur auch), er geht mit der Fracht (Dienstleistung) in Vorlage und muss darauf hoffen daß er vom Empfänger sein Geld bekommt.
Und da sag ich mal kommts viel auf das Empfangsland an.
Innderdeutsch hat ja keiner Probleme damit, klar, man kommt direkt an den Empfänger ran.
Aber je problematischer es für den KEP-Dienst wird seine Forderungen evtl. reinzubekommen, umso eher hat der natürlich die Neigung sich von vorneherein abzusichern...und das kann er nur bei dem, der ansonsten noch bei der Sendung mit im Boot ist: dem Absender.
Und damit er dort ebenfalls rechtlich sauber seine Forderungen eintreiben kann, trifft er eben per Einzelvertrag (Unterschrift auf Frachtbrief mit AGB-Anerkennung) seine Vorkehrungen.
Ehrlich gesagt kann ich das bei der (leider!) heutzutage fast schon üblichen Zahlungsmoral auch sehr gut nachvollziehen, und ich weiss auch ehrlich gesagt nicht wo dein Problem liegt.
Du bist doch derjenige der im Falle eines Falles am ehesten mit DEINEM Kunden/Empfänger eine Lösung herbeiführen kannst weil du eine Geschäftsbeziehung hast; der KEP-Dienst hängt dazwischen und hat mit dem Empfänger keine rechtliche Beziehung, der Empfänger ist bekanntlich nur der Begünstigte aus dem Frachtvertrag.Insofern ist es nur logisch wenn der Dienstleister im Notfall an seinen ursprgl. Auftraggeber gehen möchte.
Wenn du, wie du schreibst, keine Lust hast für deinen Kunden den Kopf hinzuhalten (warum auch immer), wieso sollte dann der KEP-Dienst in blindem Gottvertrauen deinem Kunden eher trauen?
Hoffe du verstehst wie ich es meine!
Freue mich auf weitere Diskussionen, bin allerdings gleich on tour und vor Montag wahrscheinlich nicht mehr online.
Gruss
Juergen2 |
Das ist nur eine Form der Organisation.
Die Fracht kann auch beim Empfänger in Bar kassiert werden. Und sollte der Empfänger nicht bezahlen, wird eben das konnexe Pfandrecht auf das Gut ausgeübt, sprich: das Gut wird nicht ausgeliefert.
mfg
Günni
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juergen2 |
Geschrieben am 12 November 2007
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Dabei seit 20 Oktober 2005 307 Beiträge
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Hi Günni,
theoretisch hast Du recht, in der Praxis siehts anders aus. Nicht umsonst bieten viele KEPler überhaupt keinen Nachnahmeservice an, weder für Fracht noch erst recht für Warennachnahme.
Und zwar genau aus den organsiatorischen Problemen. Es ist schon ein Riesenaufwand eine Inkassofunktion in jeder NL weltweit zu unterhalten, Stichwort Bargeld muss verwaltet, gesichert, transferiert werden (und zwar ab Übergabe Kunde/Subunternehmer/NL).
Machbar ist das schon alles, aber der Aufwand widerspricht dem häufig verschlankten, standardisierten Ablauf im KEP doch erheblich.
Gruss
Juergen2
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Günni |
Geschrieben am 19 November 2007
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Dabei seit 15 Oktober 2007 41 Beiträge
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juergen2 wrote: |
Hi Günni,
theoretisch hast Du recht, in der Praxis siehts anders aus. Nicht umsonst bieten viele KEPler überhaupt keinen Nachnahmeservice an, weder für Fracht noch erst recht für Warennachnahme.
Und zwar genau aus den organsiatorischen Problemen. Es ist schon ein Riesenaufwand eine Inkassofunktion in jeder NL weltweit zu unterhalten, Stichwort Bargeld muss verwaltet, gesichert, transferiert werden (und zwar ab Übergabe Kunde/Subunternehmer/NL).
Machbar ist das schon alles, aber der Aufwand widerspricht dem häufig verschlankten, standardisierten Ablauf im KEP doch erheblich.
Gruss
Juergen2 |
Dafür müssen heutzutage Rechnungen geschrieben der Zahlungseingang überwacht werden und man hat das Risiko des Forderungsausfalles. Das bedingt natürlich keinen VErwealtungsaufwand....
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Airman2069 |
Geschrieben am 19 November 2007
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Dabei seit 15 Oktober 2007 74 Beiträge
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Hi Günni,
Du gehörst nicht etwa zu den Verladern, die alle Risiken die ihnen im Rahmen eines
Geschäftes entstehen auf Dritte verlagern möchten ?? :wink:
Jürgen 2 hat doch nun schon geschrieben, dass alles möglich ist aber dann auch
entsprechend vergütet werden muss.
Wie alle Transportführer bieten auch die KEP Dienste den eigentl. Transport
(in diesem Fall Haus - Haus) als Hauptleistung und alles andere als Zusatzleistung an.
Das scheint bei einigen mehr und mehr in Vergessenheit zu geraten.
Wenn Ihr einen Mehraufwand für gewisse Leistungen habt, so fliesst das doch sicherlich
auch in die Kalkulation für Euren VK-Preis.
Desweiteren stehen gerade KEP Dienste mit Ihrer Liefertreue unter gewaltigem Druck
des Imageverlustes und werden allein schon aus diesem Grunde alles ablehnen, was
diesen negativ beeinflussen könnte.
Gruss aus Hamburg
Stephan
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holliehan |
Geschrieben am 20 November 2007
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Dabei seit 01 August 2007 62 Beiträge
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Können wir -bitte- wieder on topic zur Ausgangsfrage zurückkommen: welche KEPler können den INCOTERM EXW in ihrem System abbilden?
Aus der Masse haben wir in diesem Thread gerade einmal zwei (in Worten: 2) Dienstleister herausgearbeitet.....
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Zeemo |
Geschrieben am 24 November 2007
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Du machst den typischen Denkfehler vieler Verlader, nämlich dass Incoterms etwas sind, dass den Spediteur/KEP-Dienstleister zu interessieren hat. Die Incoterms sind aber LIEFERbedingungen und keine TRANSPORTbedingungen oder Frachtzahlungsbedingungen oder was auch immer.
D.h. wenn Du als Verlader eine Lieferbedingung in einem Kaufvertrag vereinbarst, dann musst DU den Incoterm umsetzen, nicht der Logistikdienstleister! Bei EXW ist das natürlich so eine Sache, es besagt ja nur, dass Du die Ware an Deine Rampe stellst und das Licht ausmachst. Wenn Du nett bist, sagst Du dem Käufer noch Bescheid, wann Du die Ware auf die Rampe gestellt hast.
So, jetzt bieten aber derzeit noch nicht alle Integratoren so etwas an, denn es ist sehr schwierig, diese Umkehr des Vertragsverhältnisses in den standardisierten Systemen der Integratoren umzusetzen.
Bleibt für mich nur noch die Frage, warum Dich die Laufzeit derart interessiert, dass Du auf Express bestehst und nicht mit normaler Luftfracht vorlieb nimmst (wo es mit reiner Abholung ja kein Problem wäre), wenn Du bei EXW doch ohnehin keinen Einfluss auf die Auswahl des Transportwegs hast!? :-)
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holliehan |
Geschrieben am 27 November 2007
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Dabei seit 01 August 2007 62 Beiträge
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Zeemo wrote: |
Du machst den typischen Denkfehler vieler Verlader, nämlich dass Incoterms etwas sind, dass den Spediteur/KEP-Dienstleister zu interessieren hat. Die Incoterms sind aber LIEFERbedingungen und keine TRANSPORTbedingungen oder Frachtzahlungsbedingungen oder was auch immer.
D.h. wenn Du als Verlader eine Lieferbedingung in einem Kaufvertrag vereinbarst, dann musst DU den Incoterm umsetzen, nicht der Logistikdienstleister! Bei EXW ist das natürlich so eine Sache, es besagt ja nur, dass Du die Ware an Deine Rampe stellst und das Licht ausmachst. Wenn Du nett bist, sagst Du dem Käufer noch Bescheid, wann Du die Ware auf die Rampe gestellt hast. |
Mein Denkfehler? Eher der meiner Kunden, die mich immer wieder mit dem Versand durch einen Spediteur oder einen KEPler meinen beauftragen zu müssen, den ich weder kenne, noch sind wir dessen Kunde, noch kann/will der Spediteur/KEPler das per EXW. Aber das ist doch hier gar nicht die Frage!!!!!
Ich sammel hier nur ein paar Möglichkeiten, und verweis meine Kunden nicht nur auf unsere AGB´s. Also bin ich noch netter als Du oben behauptest...
Ich weiß ja daß das schwierig ist für einen Dienstleister, sich direkt mit seinem Kunden ins Benehmen setzen zu müssen (meistens habe ich sogar die Kd.-Nr. vorliegen) statt mit mir, aber.....
Auch die Laufzeit interessiert nur den Kunden; wenn der den KEPler XYZ will, dann versuch´ ich das, ich soll es ja (s.o.) umsetzen...
Ich will doch nur wissen, wer´s kann! Damit ich XYZ meinem Kunden empfehlen kann. Von einigen weiß ich, daß es nicht geht, und da stell ich mich inzwischen auch quer; warum soll ich für etwas haften was nicht vereinbart ist?
Und daß es geht: s. weiter oben im Thread.
Also, wer kann´s noch?
Mit immer noch neugierigen Grüßen
Holger
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Zeemo |
Geschrieben am 02 Dezember 2007
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Im Übrigen ist das keine Frage des "Könnens", sondern den "Wollens", woll?! ;-)
Sag mir doch mal bitte, welche beiden Integrator das sind, die so etwas angeblich machen - wenn Du willst, auch per PN. Interessiert mich jetzt irgendwie...
Zuletzt bearbeitet von Zeemo am 02 Dez 2007 - 00:07, insgesamt einmal bearbeitet |
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Zeemo |
Geschrieben am 02 Dezember 2007
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Doppel-Posting, ich bitte um Entschuldigung. Es ist spät, und ich bin müde.
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