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Abmahnungen


Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?


Marcus1975 Geschrieben am 13 November 2007



Dabei seit
29 Oktober 2007
50 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bin in der eher unangenehmen Lage eine Abmahnung schreiben zu müssen - ein heikles Thema finde ich, denn rechtssicher sollte sie im Endeffekt ja schon sein und das wäre sozusagen mein erstes Mal ... ^^
Wer kann mir mit einem umfassenden und informativen Link weiterhelfen, der das Thema behandelt und, im günstigsten Falle, mit Mustervorlagen aufwartet?

Bin für jeden Tip dankbar.

LG, Marcus

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Airman2069 Geschrieben am 13 November 2007



Dabei seit
15 Oktober 2007
74 Beiträge
Hi Marcus,

habe ich auf die Schnelle gefunden:

www.internetratgeber-r...tseite.htm

Es gibt keine bestimmte Form der Abmahnung, sie sollte nur bestimmte Kriterien hinsichtlich des Inhaltes erfüllen.

Falls Du noch Fragen hast, schaue ich gerne in meine Unterlagen zu Hause.

Gruss aus HH

Stephan

Marcus1975 Geschrieben am 13 November 2007



Dabei seit
29 Oktober 2007
50 Beiträge
Hi Stephan!

Das hilft schonmal weiter denke ich ... komme aber im Zweifel dann gerne nochmal auf Dein Angebot zurück!

Danke Dir schon mal!

LG, Marcus

thomcat Geschrieben am 14 November 2007



Dabei seit
26 Januar 2005
213 Beiträge
Hallo zusammen,

das habe ich mir in Rahmen einer Weiterbildung zu diesem Thema zusammengegoogelt.

Für eine spätere, verhaltensbedingte Kündigung ist eine Abmahnung (bis auf wenige Ausnahmen) zwingend erforderlich.
Nicht alles was den Titel „Abmahnung“ trägt, wird als solche auch gerichtlich anerkannt.
Erfüllt eine Abmahnung diese Voraussetzungen nicht, ist sie ungültig.


Eine Abmahnung muss unbedingt folgende 2 Voraussetzungen erfüllen:
1.) Rügefunktion
Die Abmahnung muss eine genaue Schilderung der dem Arbeitnehmer zur Last gelegten Pflichtverletzungen enthalten (Vertragsrüge).
Eine Abmahnung muss daher regelmäßig Zeitpunkt, Ort und beanstandetes Verhalten genau bezeichnen.

Nicht ausreichend wäre daher eine Abmahnung, wegen ständigem zu spät kommen


2.) Warnfunktion
Es muss aus der Abmahnung klar hervorgehen, das im Widerholungsfall das Arbeitsverhältnis gefährdet ist.

Nicht ausreichend ist die Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen.


Welche Pflichtverletzungen des AN dürfen abgemahnt werden?
- Schlechtleistung
AN liefert kein ordentliches Arbeitsergebnis ab. Dabei ist allerdings die Leistungsfähigkeit des AN zu berücksichtigen. (Im Vergleich mit mehreren Arbeitnehmern ist immer einer das Schlusslicht).

- Arbeitsbummelei
AN arbeitet bewusst langsamer als er arbeiten könnte

- Unpünktlichkeit
der AN nimmt seine Arbeit zu spät auf oder beendet diese zu früh
auch das nicht rechtzeitige krankmelden fällt darunter

- nicht befolgen von Anweisungen
nur wenn es sich hierbei nicht um reine Schikaneanweisungen handelt, oder die Anweisungen gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.

Gruß
Thomcat

xs124 Geschrieben am 14 November 2007



Dabei seit
16 Oktober 2007
39 Beiträge
Hallo Leute!
Ich meine auch, dass die Abmahnung unbedingt zeitgemäß ausgesprochen werden muss.... d. h. höchstens 14 Tage nach dem Abmahnungsgrund!!!
Sonst kann es später bei einer evtl. Kündigung vor dem Arbeitsgericht Probleme geben...

Gruß Timo

Marcus1975 Geschrieben am 14 November 2007



Dabei seit
29 Oktober 2007
50 Beiträge
Hallo zusammen!

Soweit ist jetzt für mich alles klar, da bekomme ich schon, denke ich, etwas aufgesetzt.
Zum Thema "verbale Entgleisungen": muss das vor Zeugen geschehen sein oder reicht es, wenn dies in im Vier-Augen-Gespräch zwischen AM und AG passiert ist?

LG, Marcus

Wolpili Geschrieben am 14 November 2007



Dabei seit
17 Oktober 2007
20 Beiträge
Hallo Marcus,

ich denke generell kannst Du die Abmahnung schreiben, wenn allerdings der AN dieser widerspricht, was er ja kann, dann wird die Beweislage schwierig.Denn da steht dann Aussage gegen Aussage.
LG
Caro

Marcus1975 Geschrieben am 14 November 2007



Dabei seit
29 Oktober 2007
50 Beiträge
Hallo Caroline,

sowas ähnliches habe ich mir schon gedacht ... bin in dem Fall auch nur "ausführendes Organ", will nur nachher nicht mit dem Hintern in den Nesseln sitzen.
Ich denke ich werde mir aufgrund der Informationen hier schon etwas passendes zusammenschreiben ... ;)

Wo ich bei Dir gerade "Düsseldorf" lese: ABC? ;)

LG aus dem nicht allzufernen Ratingen,

Marcus

Wolpili Geschrieben am 14 November 2007



Dabei seit
17 Oktober 2007
20 Beiträge
[quote="Marcus1975"]Hallo Caroline,

Wo ich bei Dir gerade "Düsseldorf" lese: ABC? ;)

?????, jetzt kann ich Dir grad nicht ganz foglen??????

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