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Schnittstelle nach ADSp


trebli Geschrieben am 14 November 2007



Dabei seit
14 November 2007
3 Beiträge
Nachdem ich schon seit einiger Zeit interessiert mitlese, brennt auch mir eine Frage unter den Nägeln:

Nach ADSp liegt eine Schnittstelle vor, wenn die Rechtsperson wechselt sowie eine Ablieferung am Ende einer Beförderungsstrecke vorliegt. Müssen nun beide Bedingungen erfüllt sein oder reicht eine von beiden?

Damit verbunden ergeben sich weitere Fragen:
Wenn eine von beiden reicht, muss dann bei Begegnungsverkehr eine Schnittstellenkontrolle vorgenommen werden (denn es wechselt ja die Rechtsperson)?
Wenn ja, geht es hierbei auch um die Kontrolle der jeweiligen Packstücke oder wird der Auflieger o.ä. als ein Packstück betrachtet (auch bei Sammelladung)?
Wie ist der Wechsel der Rechtsperson zu verstehen? Im Sinne von Rechtssubjekt, also kein Wechsel, wenn ein Spediteur im Selbsteintritt alles selbst macht? Oder im Sinne der Tätigkeit, die durchgeführt wird (der Spediteur als Frachtführer während der Beförderung im Selbsteintritt und dann als Spediteur bei Umschlag auf dem eigenen Lager)?

In Bezug auf die erste, grundlegende Frage, dachte ich, die Antwort wäre in der Fachliteratur eindeutig zu Gunsten "entweder das eine oder das andere" beantwortet. Jetzt bin ich aber mit einer gegenteiligen Auslegung konfrontiert worden.

Über jede Hilfe freue ich mich!!!

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michaelm Geschrieben am 14 November 2007



Dabei seit
12 Dezember 2005
904 Beiträge
Hallo trebli,

Zitieren::
Nach ADSp liegt eine Schnittstelle vor, wenn die Rechtsperson wechselt sowie eine Ablieferung am Ende einer Beförderungsstrecke vorliegt
Das "sowie" kannst Du streichen, die Übergabe an den Empfänger ist auch eine Schnittstelle, und sicher die wichtigste. Hier wird der Begünstigte tangiert und man hat somit die letzte Möglichkeit, Differenzen festzustellen.

Wenn Du mit einem Begegner fährst, ist die Brücke meist verplombt. Hier wird i. d. R. schon eine Prüfung der Plobennummer ausreichen und ob der LKW sonst versiegelt ist.

Fährt der Dienstleister im Selbsteintritt, fährt er unter seinem Firmennamen. Somit würde eine Schnittstelle nur vom Versender zum Spediteur und vom Spediteur zum Empfänger vorhanden sein.

Günni Geschrieben am 15 November 2007



Dabei seit
15 Oktober 2007
41 Beiträge
[quote="michaelm"]Hallo trebli,

Zitieren::
Fährt der Dienstleister im Selbsteintritt, fährt er unter seinem Firmennamen. Somit würde eine Schnittstelle nur vom Versender zum Spediteur und vom Spediteur zum Empfänger vorhanden sein.

Beim Selbsteintritt würde ich, so Umschläge stattfinden, auch diese kontrollieren und das Ergebnis dokumentieren. Versicherer sind mit dem Vorwurf des groben Orga-Verschuldens schnell bei der Hand.

michaelm Geschrieben am 15 November 2007



Dabei seit
12 Dezember 2005
904 Beiträge
Ja dokumentieren, jedoch keine Schnittstelle im Sinn ADSp.

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