Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 165 Gäste online - 61.027 Beiträge - 2.289.253 Seitenaufrufe in 2022



Schwergut - Definition


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


RSK Geschrieben am 23 Juni 2005



Dabei seit
05 Juni 2005
8 Beiträge
Hallo, ist die Definition von Schwergut unten die allgemein gültige? Kann ein Massengut demnach auch ein Schwergut sein?

Definition Schwergut (engl. heavy cargo, heavy lift)
Bezeichnung für Güter,
deren Ladedichte größer als 1 ist (d. h. 1 t Gut benötigt weniger als 1 m³ Laderaum), oder dessen Einzelteile extrem schwere Massen darstellen oder auch ungewöhnliche Dimensionen hinsichtlich Länge, Breite und Höhe aufweisen und die nicht ohne Hilfsmittel, wie z. B. Kran, Panzerrolle, Hebeböcke usw., bewegt werden können.


Danke für Feedback
RSK

CARGOFORUM PARTNER

Gast Geschrieben am 23 Juni 2005





in der praxis heißt es, dass alle güter, die mehr als fünf tonnen wiegen und nicht mit standartisiertem ladegeschirr bewegt werden können, Schwergut sind. -> für massengut gibt es standartisierte lade-/löscheinrichtungen, deshalb kann massengut kein schwergut sein.

gruss

Margit Geschrieben am 23 Juni 2005



Dabei seit
10 Februar 2005
19 Beiträge
moin, moin, bei massengut spricht man dann von schwergutstauend.
z.b. alle schüttgüter mit einem staufaktor unter 35' cbft fallen darunter.

:)

hpgcl Geschrieben am 23 Juni 2005



Dabei seit
24 Januar 2005
57 Beiträge
Also, ich gehe mal vom Seeverkehr aus.

Als Schwergut wuerde ich da einzelne Ladungsteile definieren, die ein hoeheres Gewicht als Standard-Container haben, also ab ca. 35 mt aufwaerts.

Schwergutschiffe werden speziell fuer die Aufnahme solcher Teile Gebaut, also mit entsprechenden Kraenen ausgeruestet (BBC Chartering & Logistics arbeitet z.B. mit Krankapazitaeten von bis zu 500 mtons), einem speziellen Ballast-System ausgeruestet, und deren Decksbelastungen werden fuer schwere Teile auf wenig Auflageflaeche konstruiert.

Matze Geschrieben am 24 Juni 2005



Dabei seit
30 Januar 2005
35 Beiträge
Moin moin,

meiner Meinung nach ist es nicht so einfach Schwergut zu definieren, wenn man jetzt nicht grade einen Container betrachtet.

Bei Stückgütern ist es z.B. so, dass jeder Carrier was anderes unter Heavy Lift versteht je nachdem welche Schiffe er standartmäßig fährt. Für Firma x fängt es z.B. bei 5 ts an für andere bei 20 oder 40 ts und manche definieren Heavy Lift erst ab über 100 ts.

Bis denn euer Uwe Seeler

BBG Geschrieben am 24 Juni 2005



Dabei seit
21 Januar 2005
23 Beiträge
So jetzt muß ich auch noch meinen Senf dazugeben damit es Mostrich wird...

Ich lese die Aussagen/Angaben der eifrigen Schreiber aufmerksam die ganze Woche über und frage mich was denn nun? Jeder schreibt was anderes, aber keiner weiß es genau...ich auch nicht!
So kann auch ich noch eine weitere Story beisteuern.
Die Häfen legen oftmals fest was ein H/L ist. So wird z.B. im Hafen Karachi alles über 10 ts als H/L angesehen. Im Nachbarland Indien, genauer in Mumbai sind es dann 20 ts. Auf der anderen Seite in Chennai dann 30 tons...Dies hat sicherlich mit dem Vorhandensein von geeignetem Equipment zu tun, aber es unterstreicht auch die Unklarheit in der Frage. So daß ich die These aufstellen muß, daß es keine genaue (international anerkannte) Definition für Schwergut gibt.

Die Diskussion bleibt offen...

Awaiting yours
BBG

@Matze
Beste Grüße von FreakII :wink: ...Uwe Seeler.... :D

RSK Geschrieben am 25 Juni 2005



Dabei seit
05 Juni 2005
8 Beiträge
Die Diskussion bestätigt meine bisherigen Kenntnissstand: Ist wohl nicht so ganz klar defniert...

Um die Verwirrung noch weiter zu erhöhen, hier eine Definition der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest:

Großraum- und Schwergüter sind Einzelgüter, die eines der folgenden
Maße überschreiten:
- eine Gesamtbreite von 3 Metern oder
- eine Gesamthöhe von 4 Metern oder
- eine Gesamtlänge von 10 Metern oder
ein Gesamtgewicht von 26 Tonnen.

Passt ja ungefähr zum bisher Gesagtem....

Danke and Gruß
RSK

captjens Geschrieben am 27 Juni 2005



Dabei seit
12 April 2005
6 Beiträge
Hallo,

die Frage war doch eigentlich:

<Kann ein Massengut demnach auch ein Schwergut sein? <

Meiner Ansicht nach Nein. Es kann wohl ein schweres Gut sein, aber kein Schwergut in herkömmlichen Sinne.
Den Definitionen meiner Vorredner schließe ich mich ansonsten an, Schwergut selbst ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Equipment.

Gruß
Jens

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich