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Tarifierung LCD Monitore


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


varo Geschrieben am 19 Februar 2008



Dabei seit
08 November 2006
66 Beiträge
Hallo Leute!

Ich hätte mal eine Frage zu der tarifierung der LCD Monitore mit DVI Anschluß. Unser Zollamt beruft sich auf die Verordnung 2171/2005 in Verbindung mit Verordnung 1549/2006. In der Verordnung 2171 sind einige Spezifikationen genannt, von all den Punkten die genannt sind trift lediglich ein einziger auf unser LCD Monitor, nämlich die DVI Schnittstelle.

Unser Zollamt behauptet, dass sobald auch nur eines der in der VO genannten Punkte zutrifft die Tarifierung gemäß VO zu erfolgen hat.

Ist das Korrekt? Wird die VO hier richtig intepretiert??

vielen Dank im Voraus!!

LG
varo

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Klingone Geschrieben am 19 Februar 2008



Dabei seit
21 Juni 2007
100 Beiträge
Hi !

Das wird für Dich nicht so einfach fürchte ich; hier zwei VZTAen mit und ohne DVI:

Mit: ec.europa.eu/taxation_.../8055/07-1 => 14%

Ohne: ec.europa.eu/taxation_...EM/58/08-1 => 0%

Wohin haben die denn eingereiht (will jetzt nichtz nach den VOs suchen...) bzw. welche Specs haben denn die Geräte (z.B. Größe) ?

Grüße

Klingi

Der_Staufer Geschrieben am 19 Februar 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Welche zwei Warennummern sind überhaupt strittig?

varo Geschrieben am 19 Februar 2008



Dabei seit
08 November 2006
66 Beiträge
Danke für die Antworten!

Also konkret geht es darum, dass die Firma die diese LCDs bestellt hat, im Radiologisch-Technischem Bereich tätig ist, sprich die LCD werden für MRT und CT Bereich Verwendung finden.

Da sie mit PC verwendet werden, hätten wir von Haus aus auf
8528 5100 90 tarifiert.

Nach einer Zollbeschau, wobei festgestellt wurde dass die LCDs alle einen DVI Anschluss besitzen wurde uns dann mitgetielt dass es jetzt zwei Möglichkeiten gebe:
a) einreihung unter 8528 5990 30 wenn die Diagonale 48,5 cm nicht überschreitet (also max. 19")
b) bei grösseren LCDs eben die 8528 5990 90.
Erstere sind zollfrei und letztere mit 14% Zoll.

Weiters hat man uns erklärt das diese Tarifentscheidung auf der Verordnung 2171/2005 basiert, da diese aus dem Jahre 2005 ist wurde sie mit der Verordung 1549/2006 in Verbindung auf den aktuellen Stand gebracht.

Unserer Ansicht nach ist treffen bei den Monitoren lediglich max. 1 Punkt der Verordnung 2171 zu.
Zb. ein 21" als Beispiel:
lt. VO müsste der ne max. Auflösung von 1600*1200 Pixel haben
- unserer hat mehr!
lt. VO eine Pixelgrösse von 0,27 mm - unserer hat weniger
Einzige gemeinsamkeit ist der DVI-D Anschluss.

Nun haben wir mittlerweile in den sauren Apfel gebissen und laut Anforderung des Zollamtes abgefertigt.

Was glaubt ihr, hat eine Berufung eine Chance??

LG
Varo

Klingone Geschrieben am 19 Februar 2008



Dabei seit
21 Juni 2007
100 Beiträge
Tja, das Problem ist halt, dass die Behörden davon ausgehen,
dass größere LCDs mit DVI-Schnittstelle als Fernsehgeräte eingesetzt werden (können)
und daher gleich zu behandeln sind => 14% Zoll.

Die Frage wegen des Einspruchs kann man so nicht beantworten, es
kommt darauf an, über welche Summe wir hier sprechen - für 100€ würde
ich mir das nicht unbedingt antun, da kostet Deine Arbeitszeit mehr.

Ich persönlich sehe wenig Chancen - ist eine VZTA für Dich ein gangbarer Weg ?
Wollt Ihr zukünftig noch mehrere von diesen Monitoren einführen ?

Grüße

Klingi

varo Geschrieben am 19 Februar 2008



Dabei seit
08 November 2006
66 Beiträge
Danke Klingi!

Eine VZTA wäre denkbar, allerdings ist dies ein Kunden den wir in etwa 1-2x im Jahr unsere Zolldienste erweisen. Es handelt sich hierbei um Messeware, die aber zum Teil nicht Vorgemerkt od. mit C-ATA abgefertigt wird.
Intern sind wir nun zum Schluss gekommen dass wahrscheinlich eine Berufung in Frage kommen wird, was dann dabei herauskommt bleibt jedoch abzuwarten, bei der momentanen Rechtslage sehe ich persönlich eher schwarz.... :roll:

Also Danke nochmals für die Vielen Antworten, Ideen und Anregungen!

LG + schönen Abend allen!

Varo

Zeemo Geschrieben am 19 Februar 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hi varo,

Du hast schon recht, Eure Geräte sind von den VOen nicht direkt erfasst, wenn sie nicht alle aufgeführten Kriterien erfüllen, denn diese sind ja mit dem Wörtchen "und" verknüpft, also anders formuliert: damit die VOen greifen, müssen alle Kriterien erfüllt sein.

Es herrscht allerdings allgemein die Auslegung vor, dass ein Monitor eben dann nicht mehr nur hauptsächlich oder ausschließlich mit EDV-Systemen verwendet werden kann, wenn er "bequem" andere Signale, hier also Videosignale mittels DVI, anzeigen kann. Die DVI-Schnittstelle ermöglicht das ja ganz klar, und daher greift eben die EDV-Zollfreiheit nicht mehr.

Man könnte trefflich dagegen argumentieren, wie das halt in rechtlichen Fragen immer so ist, aber die Rechtsprechung herrscht in diese Richtung vor. Das heißt nicht, dass ein Einspruch aussichtslos ist, aber die Chancen sind tatsächlich eher gering, weil viele Gerichte sich - auch aus Mangel an eigenem Fachwissen bzw. Erfahrung auf dem Gebiet - an anderen Urteilen bzw. besagter Verordnung orientieren.

Der_Staufer Geschrieben am 20 Februar 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Klingone wrote:
Hi !

Das wird für Dich nicht so einfach fürchte ich; hier zwei VZTAen mit und ohne DVI:

Mit: ec.europa.eu/taxation_.../8055/07-1 => 14%

Ohne: ec.europa.eu/taxation_...EM/58/08-1 => 0%

Wohin haben die denn eingereiht (will jetzt nichtz nach den VOs suchen...) bzw. welche Specs haben denn die Geräte (z.B. Größe) ?

Grüße

Klingi
Hallo,

die VZTAen sind zwar gut für einen "Trend", aber Rechtswirkung haben diese nur für den Antragsteller und die nämliche Ware.

Nichtsdestotrotz würde ich auch einen Einspruch einlegen.

Viele Grüße

Klingone Geschrieben am 20 Februar 2008



Dabei seit
21 Juni 2007
100 Beiträge
Hallo Staufer,

ist schon klar - aber genau das wollte ich auch: den Trend aufzeigen.

Deshalb auch die Frage an den TO, selbst eine VZTA zu beantragen
wenn es sich für ihn rechnet (mengen-/wertmässig).

Selbiges beim Einspruch - für 100.-€ würde ich mir das nicht antun,
da die Zeit dafür mehr kostet als es Wert ist - wenn der Kunde jedoch
an seinem Messsestand 50 Monitore hängen hat, wird´s interessant...

@varo: Jetzt kommt´s mir erst - könnt Ihr das nicht Eurem Kunden verrechnen ?
Wäre vermutlich einfacher als ein Widerspruch :lol: .

Grüße

Klingi

betterorange Geschrieben am 25 Februar 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hi Klingi, weise Deinen Kunden doch einfach darauf hin, das er mit einem Warenmuster eine Zollprüfung bei der zuständigen Tarifierungsstelle beantragen kann. Lustisch wäre zu erfahren, ob Du auch schon mal bei anderen Zolldienststellen nach Beschau einen identischen Entscheid bekommen hast.
100 zu 1 , das dem nicht so ist!

xx b.o.

Der_Staufer Geschrieben am 29 Februar 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
8528 5100 90 ist deswegen falsch, weil durch das DVI-Interface der Monitor nicht ausschließlich oder hauptsächlich zu Datenverarbeitungszwecke genutzt werden kann, man kann an DVI auch z.B. eine Spielekonsole, ein DVD-Player o.ä. anschließen.

Warum sind nun bis 19 Zoll Zollfrei? Weil bis zu dieser Größe davon ausgegangen wird, dass diese nur zu Datenverarbeitungszwecke verwendet werden (und nur solche sind international Zollfrei), darüber stellen es Unterhaltungselektronik dar.

Diese Verordnungen vergessen wir besser. Maßgebend ist der Wortlaut der Position bzw. der Unterposition.

Ein Einspruch bringt hier nichts.

varo Geschrieben am 01 April 2008



Dabei seit
08 November 2006
66 Beiträge
Hi Staufer!
Sorry hab etwas pausiert :lol:
Hast aber recht, wir haben Einspruch eingebarcht, es wurde abgelehnt!
Das Zollamt verweist hier eindeutig auf das DVI interface und auf die Verordnung 2171 und ergänzt, dass es ausreicht wenn eines der in der VO genannten Punkte zutrifft .

Tja, Versuch war's Wert, obwohl unser Kunde, der auch eine Niederlassung in Deutschland betreibt, in Deutschland schon ähnliche Erfahrungen hat machen müssen.

Danke an Alle!!!

LG
Varo

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