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Ausfuhrbescheinigung f. USt-zwecke in Englisch
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
U-Gin |
Geschrieben am 23 Februar 2008
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Dabei seit 27 März 2006 21 Beiträge
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Hallo,
hat jemand eine Vorlage o.ä. für eine Ausfuhrbescheinigung f. USt-Zwecke in Englisch?
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Der_Staufer |
Geschrieben am 29 Februar 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Häh?
Ist der Ausfuhrkassenzettel gemeint oder was?
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leew |
Geschrieben am 06 März 2008
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Dabei seit 05 März 2008 70 Beiträge
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Nix Kassenzettel.
Er meint wohl weiße Spediteursbescheinigung auf Englisch.
Hab ich aber auch noch nicht gesehen.
mfg
leew
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Zeemo |
Geschrieben am 06 März 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Wofür brauchst Du die überhaupt, wenn ich mal fragen darf? Die ist doch einzig und allein dafür da, um dem Finanzamt (in Deutschland!!) gegenüber nachzuweisen, dass ein steuerfreier Exportumsatz ausgeführt wurde. Und die deutschen Finanzbeamten können gar kein Englisch... :-)
Es kann natürlich sein, dass in anderen EU-Staaten dieser Nachweis ähnlich geführt wird, aber da sollte Dir ein Spediteur aus den entsprechenden Ländern weiterhelfen können.
Da fällt mir gerade ein: ich weiß, wen ich bei uns mal fragen kann - ich melde mich wieder. Kann aber etwas dauern.
Gruß,
Zeemo
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MagNet-99 |
Geschrieben am 06 März 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Ich sehe das wie Zeemo und verweise auch auf die aktuelle Diskussion zum Thema Verbringernachweis hier:
cargoforum.de/Forums/v...=2952.html
Das Thema gibt es mE auch nur in DE so. Der einzige Grund das Ding auch in englisch zu haben wäre für mich einem englischsprachigen Frachtführer die Chance geben zu wollen zu verstehen, was er da gerade unterschrieben hat.
Gruss
MagNet-99
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Zeemo |
Geschrieben am 09 März 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Also, mein Kollege aus UK schrieb mir heute, dass es so ein Formular auf der Insel nicht gibt. Es wird i.d.R. einfach der AWB mit Flugnr. (bei normaler Luftfracht) und Datum versehen, abgestempelt und an den Versender zurückgesandt.
Er bemerkte allerdings noch, dass der Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke im Zweifel mit Hilfe der Ausfuhranmeldung (egal welches System, ob papiermäßig oder mit AES) geführt werden kann.
Es ist wohl tatsächlich so, dass nur die deutschen Finanzbehörden so ein riesiges Fass aufmachen von wegen "Buch- und Belegnachweis"....
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Der_Staufer |
Geschrieben am 10 März 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Nicht im Zweifelsfall kann die von der Grenzzollstelle abgestempelte Ausfuhranmeldung, bzw. der bestätigte Datensatz als Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke angesehen werden, sondern es ist das Papier schlecht hin. Durch den Stempel wird der körperliche Ausgang der Ware bestätigt.
Die weissen Spediteursbescheinigungen kann man mehr oder weniger in der Pfeiffe rauchen, da der Ausführer den Spediteur beauftragt hat, und naja, wessen Brot ich ess, dessen Bescheinigung ich ausstell :wink:
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Zeemo |
Geschrieben am 10 März 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Ich bezog mich ja auf die Aussage meines Kollegen, wie es in UK gehandhabt wird, und nicht auf Deutschland.
Außerdem, wie kommst Du darauf, dass die "weiße" Sp.besch. "in der Pfeife" (mit 1 f) zu "rauchen" sei?? Es ist eindeutig geregelt, dass sie als Belegnachweis gültig ist!!
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Der_Staufer |
Geschrieben am 10 März 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Die Spediteursbescheinigung verlangt der Auftraggeber von einem Auftragnehmer. Dass der diese Bescheinigung ausstellt, dürfte wohl klar sein. Das ist natürlich noch kein Beweis, dass die Ware die EG körperlich verlassen hat, sondern, dass der Spediteur diese lediglich zur Ausfuhr übernommen hat. Was danach mit der Ware geschieht...
Ob die Ware dann die EG wirklich verlassen hat, sieht man eben nur an der vom Zoll an der Grenze abgestempelten Ausuhranmeldung.
Des weiteren ist es zudem auch warenabhängig, ob solch eine weisse Bescheinigung ausreicht oder ob noch andere Vorraussetzungen gegeben sein müssen, z.B. ein Ausfuhrkennzeichen bei PKW. Und das kann kein Finanzamt durch die Bescheinigung sehen.
Der Grundsatz ist immer die von der Grenze agestempelte Ausfuhranmeldung. Das beanstandet kein Umsatzsteuerprüfer des Finanzamts. Den Ärger durch die weissen Spediteursbescheinigungen kann man sich so sparen.
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Zeemo |
Geschrieben am 10 März 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Frag mich jetzt nicht nach dem Aktenzeichen, aber es gibt irgendwo ein Urteil oder ein Erlass oder Schreiben des BMF oder sowas in der Richtung, der/das ganz klar regelt, dass es eben doch als Beweis gilt, denn: der Spediteur verpflichtet sich, die Bescheinigung nur DANN auszustellen, wenn er die Ware tatsächlich über die Grenze geschafft hat und dies auch auf Verlangen der Finanzbehörden nachweisen kann, z.B. mit abgestempelten Manifesten oder auch Empfangsquittung.
Klar, doppelt hält besser, und etwas wackelig ist es vielleicht schon, aber wie gesagt, es ist höchst richterlich abgesegnet!
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Zeemo |
Geschrieben am 10 März 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Hab mir jetzt noch mal die UStDV vor die Nase geholt: demnach ist der Nachweis - meiner Interpretation nach - sogar vorrangig mit Hilfe der weißen Sp.besch. oder anderen Frachtpapieren (z.B. Frachtbrief, B/L...) zu führen; nur wenn der Nachweis auf diese Weise "nicht möglich oder nicht zumutbar" ist, kann mit Hilfe der Ausfuhrbestätigung (Drittstück AE o.ä.) nachgewiesen werden (§ 10 Abs. 2 UStDV).
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Der_Staufer |
Geschrieben am 10 März 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Zeemo wrote: |
Frag mich jetzt nicht nach dem Aktenzeichen, aber es gibt irgendwo ein Urteil oder ein Erlass oder Schreiben des BMF oder sowas in der Richtung, der/das ganz klar regelt, dass es eben doch als Beweis gilt, denn: der Spediteur verpflichtet sich, die Bescheinigung nur DANN auszustellen, wenn er die Ware tatsächlich über die Grenze geschafft hat und dies auch auf Verlangen der Finanzbehörden nachweisen kann, z.B. mit abgestempelten Manifesten oder auch Empfangsquittung.
Klar, doppelt hält besser, und etwas wackelig ist es vielleicht schon, aber wie gesagt, es ist höchst richterlich abgesegnet! |
Verpflichtet ist der Spediteur erst mal gegenüber seinem Auftraggeber. Es hat schon zig Fälle gegeben, in denen eine weisse Spediteursbescheinigung ausgestellt wurde, die Ware aber nicht die Gemeinschaft verlassen hat.
Die Prüfer des Finanzamts sind da etwas eigen: Erstmal will es jeder anders und zweitens wird im Zweifel eh nacherhoben. Am Sichersten ist da die abgestempelte Ausfuhranmeldung.
Nehmen wir mal den Export eines Fahrzeugs, das hier bereits zugelassen war, im Versendungsfall. Hier reicht die Spediteursbescheinigung nicht aus, da ein weiterer Nachweis fehlt, aus dem hervorgeht, ob das Fahrzeug Endgültig aus der KFZ-Zulassungsstelle ausgetragen ist. Liegt dieser Nachweis nicht vor, muss der Finanzamtsprüfer die Umsatzsteuer nacherheben. Würde hier eine Ausfuhranmeldung vorliegen, wäre das kein Problem, denn aus ihr ist ersichtlich, ob der PKW ein Ausfuhrkennzeichen hatte oder nicht.
§10 UstDV ist als Erleichterung gegenüber §9 gedacht, da bei Grenzübertritt das Ex. 3 der AM gerne "verloren" ging und ohne die weisse Bescheinigun die Ausfuhr nicht mehr nachweisbar gewesen wäre. Dass diese Bescheinigung dem Umsatzsteueretrug Tore und Türen öffnet, dürfte wohl jedem klar sein.
Da ja Atlas vor der Tür steht, bekommt man über AES seine Ausgangs- bestätigungen sowieso leichter und schneller...
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Zeemo |
Geschrieben am 11 März 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Ich geb's auf - so viel Arroganz ist mir selten begegnet...
Glaubt einfach alle, was Ihr wollt.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 11 März 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Zeemo,
aufgeben gilt nicht ;-)
Ich beschäftige mich aktuell auch sehr intensiv mit dieser Problematik und kann Dir zu allen gemachten Aussagen nur beipflichten.
Natürlich gibt es wie vom Stauffer geschrieben Betrugsfälle. Fakt ist, das im Prüfungfall geschaut wird ob der Belegnachweis innerhalb der EU geführt werden kann. Klar wäre eine abgestempelte AM das optimale. Doch wer hat die schon bei EXW. Atlas Ausfuhr ist hier tatsächlich das Seelenheil auf das alle gewartet haben. Die Prüfer sehen sich aber ein paar Jahre rückwirkend an und da wird es eng.
Auch stimmt natürlich das die Kollegen aus UK das Dokument 'Nachweis für Umsatzsteuerzwecke' nicht kennen, denn einen vergleichbaren Beleg gibt es in der EU nur in DE.
Mal ganz davon ab: Habe mir die Tage das Thema Ausfuhrnachweise von KEP-Diensten angesehen und Fedex hat dort als einziger perfekt seine Hausaufgaben gemacht. Hauptsache Ihr archiviert nicht in Indien oder so ;-)
Gruss
MagNet-99
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Der_Staufer |
Geschrieben am 11 März 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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MagNet-99 wrote: |
Natürlich gibt es wie vom Stauffer geschrieben Betrugsfälle. Fakt ist, das im Prüfungfall geschaut wird ob der Belegnachweis innerhalb der EU geführt werden kann. Klar wäre eine abgestempelte AM das optimale. Doch wer hat die schon bei EXW. Atlas Ausfuhr ist hier tatsächlich das Seelenheil auf das alle gewartet haben. Die Prüfer sehen sich aber ein paar Jahre rückwirkend an und da wird es eng.
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Das Prolem ist ja nicht, dass kein Ausfuhrnachweis vorgelegt ist, sondern dass es öfters vorkommt, dass es trotz weisser Spediteursbescheinigung vorgekommen ist, dass der Exporteur nachzahlen musste. Und dass da ein Batzen zusammenkommen kann, versteht sich doch von selbst.
Eine von der Grenzzollstelle abgestempelte Ausfuhrbestätigung oder noch besser, die Erledigung in AES, ist über jeden Zweifel erhaben. Naja, auch Behördenstempel können gefälscht sein.
Ein Dokument, Fall erledigt. Bei der weissen Spediteursbescheinigung benötige ich hingegen noch weitere Unterlagen.
Und Zeemo, nur weil da ein neuer Nutzer im Forum ist, der sich tagtäglich mit dem Zoll beschäftigt, Fachwissen hat, von erfolgten Umsatzsteuerprüfungen bei vielen unterschiedlichen Firmen gehört hat, dann muss man noch lange nicht eingeschnappt sein...
Viele Grüße
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