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GÜKG-Kontrolle
deviltrucker |
Geschrieben am 19 März 2008
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Dabei seit 18 März 2008 6 Beiträge
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Hallo Kollegen,
wir führen in unserer Firma momentan die Prüfung gem. dem GÜKG vorgaben durch. wie verhält sich folgende situation:
ein unternehmer kann zwar eine Versicherungsbestätigung gem. HGB vorlegen, hat jedoch keine CMR Versicherung. würde das nun bedeuten, wenn wir mit diesem unternehmer internationale transporte durchführen, dass keine Versicherung besteht, oder haftet in irgendeiner weise HGB??
Danke für die Antwort
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The Deviltrucker
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CARGOFORUM PARTNER
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Tom82 |
Geschrieben am 20 März 2008
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Dabei seit 04 Februar 2007 31 Beiträge
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Hi,
ich kann soviel schonmal vorab sagen:
1.GÜKG-Versicherungspflicht für Transporte in Deutschland
2.CMR schreibt keine Versicherungspflicht vor.
Für den Streckenteil in Deutschland benötigt der Unternehmer eine Versicherung, darüber hinaus ist die Regelung des jeweiligen Landes zu beachten.
Das Thema habe ich selbst noch nicht ganz durchdrungen, deshalb wären andere Antworten erwünscht.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 20 März 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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bin auch nicht 100%ig standfest, aber meines Erachtens ist nicht überall für Transportunternehmer eine Haftpflichtversicherung Pflicht und deshalb sichern sich Spediteure oder Verlader damit ab, vom Frachtführer eine CMR-(Haftpflicht)-Versicherung zu fordern und geben i.d.R. sogar die Mindestdeckung vor. Keine Versicherungen = keine Transportaufträge.
Klar wird im Schadenfall nach CMR gehaftet, aber was bringt es wenn jemand haftet, bei dem faktisch nichts zu holen ist, deswegen die Versicherung......
Gruss
MagNet-99
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Cargomike |
Geschrieben am 01 April 2008
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Dabei seit 15 Februar 2008 28 Beiträge
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Mindestdeckung vor. Keine Versicherungen = keine Transportaufträge.
So sehe ich das auch.
Gruss
Michael
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Cornelius |
Geschrieben am 16 April 2008
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Dabei seit 17 April 2007 40 Beiträge
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Hallo,.
für den Unternehmer ist nur die Güterschadenshaftpflicht nach §7a GÜKG bindend, eine CMR Versicherung ist nicht von nöten! Hallo Leute: Augen auf, eine Versicherung nach 7a wird im Normalfall auch international entstandene Schäden begleichen.
LG
cornelius
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frankenstein |
Geschrieben am 16 April 2008
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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Cornelius wrote: |
Hallo Leute: Augen auf, eine Versicherung nach 7a wird im Normalfall auch international entstandene Schäden begleichen.
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Ein klares Jein!
Die VersicherungsPFLICHT nach § 7a GüKG bezieht sich auf Transporte, bei denen Be- UND Entladeort in D sind. Nachzulesen in § 7a (1.). Somit ist ein Schaden im Ausland erstmal NICHT gedeckt.
Es wird aber so sein, dass die Versicherer Policen darüber hinaus in "Komplettpakete" anbieten, die dann selbstverfreilich auch den § 7a beinhalten.
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