Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 161 Gäste online - 61.027 Beiträge - 2.302.353 Seitenaufrufe in 2022



GÜKG-Kontrolle


deviltrucker Geschrieben am 19 März 2008



Dabei seit
18 März 2008
6 Beiträge
Hallo Kollegen,

wir führen in unserer Firma momentan die Prüfung gem. dem GÜKG vorgaben durch. wie verhält sich folgende situation:
ein unternehmer kann zwar eine Versicherungsbestätigung gem. HGB vorlegen, hat jedoch keine CMR Versicherung. würde das nun bedeuten, wenn wir mit diesem unternehmer internationale transporte durchführen, dass keine Versicherung besteht, oder haftet in irgendeiner weise HGB??

Danke für die Antwort

_________________
The Deviltrucker

CARGOFORUM PARTNER

Tom82 Geschrieben am 20 März 2008



Dabei seit
04 Februar 2007
31 Beiträge
Hi,

ich kann soviel schonmal vorab sagen:
1.GÜKG-Versicherungspflicht für Transporte in Deutschland
2.CMR schreibt keine Versicherungspflicht vor.

Für den Streckenteil in Deutschland benötigt der Unternehmer eine Versicherung, darüber hinaus ist die Regelung des jeweiligen Landes zu beachten.


Das Thema habe ich selbst noch nicht ganz durchdrungen, deshalb wären andere Antworten erwünscht.

MagNet-99 Geschrieben am 20 März 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
bin auch nicht 100%ig standfest, aber meines Erachtens ist nicht überall für Transportunternehmer eine Haftpflichtversicherung Pflicht und deshalb sichern sich Spediteure oder Verlader damit ab, vom Frachtführer eine CMR-(Haftpflicht)-Versicherung zu fordern und geben i.d.R. sogar die Mindestdeckung vor. Keine Versicherungen = keine Transportaufträge.

Klar wird im Schadenfall nach CMR gehaftet, aber was bringt es wenn jemand haftet, bei dem faktisch nichts zu holen ist, deswegen die Versicherung......

Gruss
MagNet-99

Cargomike Geschrieben am 01 April 2008



Dabei seit
15 Februar 2008
28 Beiträge
Mindestdeckung vor. Keine Versicherungen = keine Transportaufträge.

So sehe ich das auch.

Gruss
Michael

Cornelius Geschrieben am 16 April 2008



Dabei seit
17 April 2007
40 Beiträge
Hallo,.

für den Unternehmer ist nur die Güterschadenshaftpflicht nach §7a GÜKG bindend, eine CMR Versicherung ist nicht von nöten! Hallo Leute: Augen auf, eine Versicherung nach 7a wird im Normalfall auch international entstandene Schäden begleichen.

LG
cornelius

frankenstein Geschrieben am 16 April 2008



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Cornelius wrote:
Hallo Leute: Augen auf, eine Versicherung nach 7a wird im Normalfall auch international entstandene Schäden begleichen.
Ein klares Jein!

Die VersicherungsPFLICHT nach § 7a GüKG bezieht sich auf Transporte, bei denen Be- UND Entladeort in D sind. Nachzulesen in § 7a (1.). Somit ist ein Schaden im Ausland erstmal NICHT gedeckt.

Es wird aber so sein, dass die Versicherer Policen darüber hinaus in "Komplettpakete" anbieten, die dann selbstverfreilich auch den § 7a beinhalten.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich