Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 58 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.764.154 Seitenaufrufe in 2022



(Speditions-)Rechnung für Seeimport aus EU Drittland


Kombinierter Verkehr: Erfahrungsaustausch und Tipps für Unternehmen und Transportdienstleister zu multimodaler Transport. Unser Forum Kombinierter Verkehr behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den multimodalen Transport von Waren? Wie wähle ich die richtigen Verkehrsträger für meinen multimodalen Transport? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für einen multimodalen Transport? Welche Risiken gibt es bei multimodalen Transporten? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des multimodalen Transportes verbessern?


Rudi Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
16 Dezember 2006
5 Beiträge
Hallo zusammen,

meine Frage ist aufgekommen mit einer Rechnung eines Spediteurs der für uns einen Seeimport abgewickelt hat.

Ware war FOB gekauft. Vorlauf/Zoll/Nachlauf durch unseren Spediteur
Auf Rechnung steht nun incl 19%MwSt = 0.00€ ( Importiert wurden Lebensmittel mit 7% MwSt )
Einzelne Rechnungspositionen:
Zoll, EUSt, Seefracht
Begründung: Ware wurde im Freihafen abgewickelt deswegen entsteht für uns hier keine MwSt Steuer ?

D.h. wir müssen dem Spediteur nur Netto-Betrag zahlen und holen die EUST vom Finanzamt als Vorsteuer wieder?
Entsteht für den Nachlauf in Deutschland keine Steuer die wir irgendwie zu zahlen haben? Auch für die Dienstleistung des deutschen Spediteurs keine MwSt?

Besten Dank schon mal!

CARGOFORUM PARTNER

DanielNoetzel Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo Rudi,

vorsicht, du wirfst hier gerade zwei Themen in den gleichen Sack.
Es ist korrekt das bei diesem Transport keine MwSt angefallen ist, da es sich um einen internationalen Transport handelt der im Freihafen endet. Für die Strecke vom Freihafen in euer Haus wird MwSt auf den Transport anfallen.

Die Rechnungspositionen Zoll, EUSt beziehen sich unmittelbar auf die Ware, d.h. wenn du die Lebensmittel in Deutschland bezogen hättest müsstest du 7% USt dafür bezahlen. Bei Importgeschäften gibt es bekanntlich keine USt, dafür die EUSt - aber keine Sorge, diese kannst du genau wie die MwSt dir zurückholen.

Was mich hier spontan interessieren würde ist, wieviel Prozent EUSt bei Lebensmittel anfällt, die typischen 7% Ermässigter Steuersatz oder die vollen 19%?

Rudi Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
16 Dezember 2006
5 Beiträge
Hi Daniel,



vorsicht, du wirfst hier gerade zwei Themen in den gleichen Sack.
Es ist korrekt das bei diesem Transport keine MwSt angefallen ist, da es sich um einen internationalen Transport handelt der im Freihafen endet. Für die Strecke vom Freihafen in euer Haus wird MwSt auf den Transport anfallen.

Stimmt für den Transport bis Freihafen keine MwSt, aber für den Nachlauf, d.h. LKW-Transport bis zu unserm Lager müsste doch was anfallen. ( Unterschied von Einfuhrumsatzsteuer und MwSt ist soweit klar )
Nach Rechnung vom Spediteur ist aber alles bis DOOR Lieferung mit drin..


Die Rechnungspositionen Zoll, EUSt beziehen sich unmittelbar auf die Ware, d.h. wenn du die Lebensmittel in Deutschland bezogen hättest müsstest du 7% USt dafür bezahlen. Bei Importgeschäften gibt es bekanntlich keine USt, dafür die EUSt - aber keine Sorge, diese kannst du genau wie die MwSt dir zurückholen.

Ja, hatten wir auch schon so gemacht.

Was mich hier spontan interessieren würde ist, wieviel Prozent EUSt bei Lebensmittel anfällt, die typischen 7% Ermässigter Steuersatz oder die vollen 19%?
Wir zahlen immer 7% ermäßigt.


Mich wundert nur, dass sonst keine MwSt für Leistungen die in Deutschland erbracht wurden abgerechnet werden. D.h. der Posten Seefracht ist komplett Seefracht incl Lieferung zum Lager in Deutschland....
:?

betterorange Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Das Vorgehen des Spediteurs ist korrekt, da die Seefracht eine steuerfreie Leistung ist, die dann während der Verstereurung mit EUST belegt wird.

Ich mache sogar steuerfreie Rechnung exw bis ddu/ddp auf, ohne dass das zu beanspruchen ist.

Cheers, b.o.

Rudi Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
16 Dezember 2006
5 Beiträge
betterorange wrote:
Das Vorgehen des Spediteurs ist korrekt, da die Seefracht eine steuerfreie Leistung ist, die dann während der Verstereurung mit EUST belegt wird.

Ich mache sogar steuerfreie Rechnung exw bis ddu/ddp auf, ohne dass das zu beanspruchen ist.

Cheers, b.o.

Aha, Interessant! :o
D.h. für den Lkw-Nachlauf in Deutschland vom Zollfreilager bis zu uns in's Lager braucht man keine MwSt. abführen, bzw rechnet der Spediteur die anderst ab... hat mich dann also gar nicht zu interessieren...


Besten Dank allen für die Infos!!!

betterorange Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Wenn Du einen nicht aufgeteilten Komplettpreis eingekauft hast.

xx

DannyK80 Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
14 Mai 2008
2 Beiträge
Vorsicht - der Nachlauf ist ja meines Wissend indirekt durch die Verzollung mit 19% versteuert worden, da bei jeder Verzollung die Inländischen Beförderungskosten (IBK) in den Zollantrag eingesetzt werden.
Daher sollte durch die EuSt automatisch die Versteuerung erl. sein, oder nicht?

lg,

Stefan1531 Geschrieben am 18 Mai 2008



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
i.d.R. ist die "Bezugsgröße", also der Wert für die Ermittlung der EUSt. der DDU-Wert. Also Warenwert, Transportkosten bis Hafen, Nebenkosten, Nachlauf, Zollabfertigung, Versicherung etc.
Darauf wir dann die EUSt. belastet.
Diese stellt Dir der Spediteur in Rechnung, da er diese mit der Zollanmeldung an den Fiskus abgefertigt hat. Du holst Dir die EUSt. über die USt.-Voranmeldung wieder.

Don_King Geschrieben am 28 Oktober 2008



Dabei seit
28 Oktober 2008
8 Beiträge
Hallo,

ist immer entscheidend wie die Frankatur ist?

Wenn wir als Spedition eine Importlieferung als FOB (z.B. FOB New York) übernehmen, belasten wir dem Kunden die kompletten Kosten MwSt-frei.
Wenn wir die Lieferung CFR Rotterdam übernehmen, dann müssen wir dem Kunden alles mit MwSt belasten, da wir nur die EU-Leistung tätigen.

Ist das korrekt? Ich denke egal wie die Frankatur ist, alle Leistungen bei einem Import in der EU sind MwSt-pflichtig, oder?

Kennt sich jemand mit dieser Problematik aus?

oleda Geschrieben am 28 Oktober 2008



Dabei seit
10 April 2008
365 Beiträge
Beim Import sind nicht alle Leistung MwSt-Pflichtig sonder Steuer-pflichtig.

Entweder Du zahlst EUSt. oder MwSt., nicht beides auf die gleiche Leistung, moeglicherweise aber beides fuer die gleiche Sendung (wie gesagt aber aufgeteilt).

Es gibt dazu auch schon einen Thread in diesem Forum.

In Deinem Bsp. zahlst Du bei FOB New York bis Lieferung zu Deinem Warenhaus EUSt, bei CFR Rotterdam bis Rotterdam EUSt und ab Rotterdam MwSt.

Der Endbetrag bleibt gleich...

Don_King Geschrieben am 28 Oktober 2008



Dabei seit
28 Oktober 2008
8 Beiträge
oleda wrote:


Es gibt dazu auch schon einen Thread in diesem Forum.


Kannst du mir bitte sagen wo der ist... :roll: ?

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich