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Haftung des Spediteurs bei Verzichtskunden


petlogic Geschrieben am 10 April 2008



Dabei seit
21 Juni 2007
26 Beiträge
Hallo Zusammen,

habe da folgenden Fall und brauche Euren Rat dazu.

Ein Verlader hat einegene Transportversicherung, jedoch mit 2000 EUR Selbstbeteiligung. Er erklärt sich dem Spediteur gegenüber als sog. Verzichtskunde, d.h. der Spediteur ( hier sogar "Hausspediteur") deckt für den Verlader keine Versicherung ein. Nun entsteht bei einer Stückgutsendung nach Portugal ( 3 Pal = 72 Karton/ 600 kg brutto, Warenwert gesamt 15.000 EUR ) ein Schaden. Von dieser Stückgutsendung werden 2 Karton = 16 kg beschädigt. Schadenshöhe ca. 1.000 EUR.
Die Transportversicherung greift hier nicht, da der Schaden unter der Grenze von 2.000 EUR Selbstbeteiligung des Verladers ist. Nun also die Frage: kann der Verlader trotzdem den Spediteur nach CMR haftbar und wenigstens die 8,33 SZR x 16 kg geltend machen ?? Oder bleibt er auf seinem Schaden sitzen ? Man könnte sagen: sein Pech, warum hat er eine Transportversicherung mit Selbstbeteiligung ?

Hoffe, dass sich jemand in diesem Thema gut auskennt

Grüße
petlogic

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Cargomike Geschrieben am 14 April 2008



Dabei seit
15 Februar 2008
28 Beiträge
Du haftest ausschließlich nach CMR, also mit 8,33 SZR x 16 kg; Ende.
Der Schaden oberhalb der Haftungsgrenze bleibt beim Kunden hängen.
Du als Spediteur kannst ja nichts für eine vom Kunden mit seinem Versicherer ausgehandelte SB.

Die CMR ist letztendlich die gesetzliche Grundlage und somit auch für Deinen Kunden bindend.

playa4life Geschrieben am 14 April 2008



Dabei seit
30 November 2007
48 Beiträge
Stimme Mike zu, Haftung nur laut CMR.

Aber bitte nicht vergessen:
der Verzichtskunde muss des dem Spediteur schriftlich untersagen eine Warentransportversicherung einzudecken.

MagNet-99 Geschrieben am 16 April 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
geschrieben von petlogic:

vielen Dank für Eure Antworten. Genauso wie Ihr, sehe ich es auch und habe es auch mal so gelernt, ist schon paar Tage her ( 1986 ), war mir aber nicht ganz sicher. Im übrigen, bin ich nicht der Spediteur, sondern der Verlader und die SB haben nicht wir an unserem Standort in Deutschland ausgehandelt, viel mehr die Konzernmutter in den USA.

MagNet-99 Geschrieben am 16 April 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
....hier nochmal ein paar grundlegende Zeilen zum Thema Verzichtskunden:

Den Begriff Verzichtskunde (früher Verbotskunde) gibt es nicht mehr.
Seit dem Erscheinen der ADSp 2003 (1.1.2003) ist die automatische Eindeckung einer Schadensversicherung für das Interesse des Auftraggebers durch den Spediteur ersatzlos entfallen.

Auch sich zum Verzichtskunden erklären zu müssen gehört der Vergangenheit an.

Der Spediteur kann heute eine Transportversicherung abschließen, wenn er es bisher für einen Auftraggeber 'gewohnt' war und dieser ihm keine Änderung vorgetragen hat.

Bei allen anderen Leistungen muss der Spediteur seit 2003 aktiv erfragen, ob der Auftraggeber den Abschluss einer Transportversicherung wünscht, muss er aber nicht !

Aber egal ob der Auftraggeber eine eigene Transportversicherung hat oder nicht, so haftet der Spediteur dem Auftraggeber immer innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen.

Gruss
MagNet-99

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