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Urprungszeugnis / Zoll
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
xlbenni |
Geschrieben am 07 Mai 2008
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Dabei seit 07 Mai 2008 15 Beiträge
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Hier mal eine kleine Geschichte:
Ich habe, quasi als Sammelbesteller (privat) via Ebay in den USA 35 Babyschlafsäcke bestellt und bezahlt. Die ganze Bekanntschaft / Verwandschaft hat sich zusammen getan und dann kam halt diese Bestellung bei raus.
Jetzt hat der Zoll die Sendung beschaut und kommt zu folgendem Schluss:
Babyschlafsäcke aus den USA, mit Made in China Vermerk, dafür braucht man ein Ursprungszeugnis.
Mein Problem: Wie und woher soll ich ein Ursprungszeugnis aus China bekommen, wenn doch mein Verkäufer aus den USA stammt und der Hersteller/Anbieter der Schlafsäcke übrigens auch?! Die lassen halt in China fertigen, wie alles heutzutage...
So was nun, ich als Privatperson habe doch keine Chance das irgendwo her zu bekommen.
Ggf. kann ja wer helfen oder hat einen Tipp für mich.
xlbenni
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DanielNoetzel |
Geschrieben am 07 Mai 2008
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Dabei seit 05 Oktober 2006 459 Beiträge
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Hallo xlbenni,
das ist echt eine doofe Situation, im Prinzip bist du hier dem Verkäufer komplett ausgeliefert. Lediglich der Verkäufer kann dir eventuell dieses Formular ausstellen, wenn natürlich sein Lieferant mitspielt.
Da sich dies wohl nicht machen lässt (so entnehme ich dies aus deinem Post), bleibt dir wohl nur übrig den Zoll zu bequatschen und im deutlich zu machen das dies ein b2c Geschäft ist.
Ich denke, dass der Zoll hier jedoch besonders streng sein wird, da es sich um Baby Artikel handelt und die Bestellung recht groß ist.
Vielleicht hat jemand anderes noch einen Tip, würde mich jedoch interesieren, wie die Geschichte endet.
Gruß
Daniel
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xlbenni |
Geschrieben am 07 Mai 2008
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Dabei seit 07 Mai 2008 15 Beiträge
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Kann der Verkäufer das? Der ist doch in den USA, die Ware stammt doch aus China...
xlbenni
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waldorf |
Geschrieben am 07 Mai 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Selbstverständlich kann in den USA ein UZ für chinesische Ware ausgestellt werden. Zuständig ist die für den Exporteur zuständige Handelskammer. In den USA wird dieses Thema sehr grosszügig gehandhabt, vermutlich muss der Exporteu dort keinerlei weitere Nachweise vorlegen. www.unzco.com/basicgui...gure4.html
Fragt sich nur, ob er den Aufwand betreiben will. Er hat auch ohne UZ(vermutlich) vertragsgemäss geliefert und du musst zahlen - ob du einführen kannst oder nicht.
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xlbenni |
Geschrieben am 07 Mai 2008
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Dabei seit 07 Mai 2008 15 Beiträge
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Aktueller Stand:
Mein Verkäufer hat bei der lokalen Handelskammer angefragt ob er diese UZ bekommen kann. Angeblich wußten die nicht mal was das ist. Und nun?
Wenn das nicht mal der Verkäufer bei der Handelkammer bekommt, wer dann?
xlbenni
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Zeemo |
Geschrieben am 07 Mai 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Hi Benni,
35 Stück ist natürlich schon grenzwertig. Verständlich, dass der Zoll da auf "gewerblich" plädiert.
Du hast allerdings eine Chance, wenn Du ihm eine Liste mit Deinen Bekannten und Freunden, die "mitbestellt" haben, vorlegst, vielleicht sogar jeweils mit deren Unterschriften. Wenn daraus schlüssig hervorgeht, dass kein gewerblicher Hintergrund vorliegt (am Besten noch 35 Fotos von verschiedenen Babies hinzufügen! *lol*), steht einer Abfertigung im erleichterten Verfahren nach § 32 Abs. 3 AWV nichts im Wege - natürlich nur solange der Gesamtwert der Sendung 1000 EUR nicht übersteigt, wovon ich bei Babyschlafsäcken einfach mal ausgehe. Über 1000 EUR hast Du keine Chance.
In welchem Ort sitzt denn Dein Verkäufer, wenn ich mal fragen darf?
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xlbenni |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 07 Mai 2008 15 Beiträge
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Der_Staufer |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Zeemo wrote: |
Hi Benni,
steht einer Abfertigung im erleichterten Verfahren nach § 32 Abs. 3 AWV nichts im Wege |
§ 32 (3) AWV gibt es nicht.
Ich denke, die 1.000 Euro nach § 32 (1) Nr. 3 -a.) AWV i.V.m. § 32 (2) AWV sind überschritten, sonst hätte derr Zoll kein UZ gefordert.
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Lufti |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 13 März 2007 237 Beiträge
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Hallo allerseits,
hatte so einen Fall persönlich noch nicht. Ließe sich das benötigte UZ nicht auch durch die Bantragung einer EG (Einfuhrgenehmigung) beim BAW in Eschborn umgehen?
Grüsse
Lufti
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Zeemo |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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benni,
probier's notfalls mal hier: www.ahk.de/index.php?id=chicago
Ansonsten zu 'ner anderen Kammer hingehen bzw. einfach den Vordruck, der hier schon mal rumgegeistert ist, ausfüllen bis auf die unteren Zeilen, die ja die Kammer ausfüllen muss. Dann Stempel und Unterschrift von denen drauf, bevor sie wissen, was sie tun... ;-)
Vielleicht hat Dein Lieferant auch den Begriff nicht richtig genannt: "certificate of origin" heißt das Ganze. Nicht zu verwechseln mit den NAFTA-Präferenzen, die heißen oben drüber nämlich genauso...
@Staufer: entschuldige bitte meinen Lapsus, natürlich heißt das § 32 Abs. 1 Nr. 3 a), hast recht. Ich glaube aber nicht, dass die Wertgrenze überschritten ist - benni? - sondern eher, dass aufgrund der Stückzahl von einem gewerblichen Hintergrund ausgegangen wird.
@Lufti: nein, für Schlafsäcke mit CN-Ursprung ist keine EG erforderlich, somit kriegst Du auch keine. Außerdem ist für Waren, die EG-pflichtig sind, immer auch ein UZ und eine Exportlizenz des Ursprungslandes erforderlich, damit beißt sich die Katze in den Schwanz.
Gruß,
Zeemo
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Der_Staufer |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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1.000,- / 35 = 28,57 €.
Der Warenwert liegt sicher darüber. Auch ein gewerblicher Händler hat UZ-Freiheit unter 1.000 Euro.
Ich würde nochmal mit dem Zoll reden. Wenn dieser den § 23 (1) AWV den "Einführerbegriff" etwas groszügiger auslegen, dann kann man durchaus die einzelnen Besteller als Einführer definieren und benni "nur" als Spediteur, denn er hat zwar sicher mitbestellt, aber eigentlich nur den Sammeltransport organisiert.
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Zeemo |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Natürlich fehlen mir Deine Kenntnisse im nordamerikanischen Markt für Kleinkindbekleidung, Staufer. Aber seltsam finde ich es schon, dass Du einfach voraussetzt, ein Babyschlafsack MÜSSE mehr als 28 EUR kosten, bedenke mal den momentanen USD-Kurs!
Benni, sprich doch mal zu uns, wieviel kostet der ganze Spaß? Mehr als 1000 EUR?
Zitieren:: |
Auch ein gewerblicher Händler hat UZ-Freiheit unter 1.000 Euro. |
Falsch. Die 1.000-EUR-Grenze betrifft nur Sendungen, die nicht "zum Handel oder zu einer anderen gewerblichen Versendung bestimmt sind." (§ 32 Abs. 1 Nr. 3, 2. Halbsatz). Und das sind bis auf wenige, schwierig nachzuweisende Ausnahmen, eben nur Privatsendungen!
Für Gewerbetreibende gibt es ja die Nr. 4, nach der Muster bis zu einem Gesamtwert von 250 EUR befreit sind.
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xlbenni |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 07 Mai 2008 15 Beiträge
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so, nach dem hier ne menge neue infos für mich stehen, mal wieder was von mir.
1. Wert der Ware 325USD
2. Habe heute nochmals den Zoll angerufen, der sprach plötzlich von einer Ursprungserklärung.
3. Mein Verkäufer hat mir eine UE auf Rechung nacherstellt, lt. Zoll reicht das aber nicht, bin also soweit wie vorher.
Spannende Sache das Importgeschäft.
xlbenni
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Zeemo |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Hi Benni,
also, ich bekomme langsam den unwiderstehlichen Drang, mich ins Auto zu setzen und mich vor Ort mit "Deinen" Zöllnern zu fetzen - sitzt Du in Frankfurt? Dann hätte ich eine Alternative... ;-) Nee, Scherz beiseite.
Wenn die 325 USD stimmen, dann versuch das mal so, wie ich's beim ersten Mal geschrieben habe: Liste der "Besteller", und dann Ausnahmetatbestand (Code 2AAD, Besch.bereich 5) "privat" anmelden.
Warum soll jetzt auf einmal die UE reichen!? Laut Einfuhrliste reicht nur dann die UE, wenn der Schlafsack aus Leinen oder sonst irgendwas Exotischem gewirkt wäre... wenn sie nun schon eine UE akzeptieren wollen, versteh ich nicht, wieso die auf der Rg. nicht reicht. Die ist an keine bestimmte Form gebunden - aber es würde vielleicht helfen, einfach ein formloses Schreiben aufzusetzen, das den Ursprung erklärt und von Deinem Verkäufer ausgestellt/unterschrieben wird.
Kann aber auch sein, dass sie es dann im Original wollen. Darüber besteht innerhalb der Zollverwaltung m.E. Uneinigkeit, denn es ist nirgends genauer festgelegt, so weit ich weiß auch nicht in den VSF. Ich würde dann halt Deinen Verkäufer bitten, es eben im Original rüberzuschicken - hoffentlich reicht die Frist dann noch.... ;-)
Schaut halt mal.
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xlbenni |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 07 Mai 2008 15 Beiträge
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Die Idee mit der Liste hatte ich, geht nicht! Der Zöllner meinte: Sie werden die Schlafsäcke ja nicht an die Bekannten verschenken, womit er recht. Ich bekomme von denen ja das Geld für die Sammelbestellung.
xlbenni
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