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Urprungszeugnis / Zoll
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite Zurück 1, 2
oleda |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
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Wie hoch ist denn ueberhaupt der Zollsatz mit und ohne UZ/UE? Bei USD 325.00 Warenwert kann man sich doch ernsthaft ueberlegen z.B. 10 % Zoll zu bezahlen und gut.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Welche Warennummer? Ich schau mal, ob da überhaupt ein UZ benötigt wird.
[edit]
Denn unter 1.000 Euro ist auch für gewerbliche Einführer kein UZ vorgesehen.
[/edit] ist natürlich falsch, hab AWV nochmals gelesen. Danke für den Hinweis.
Morgen schreibe ich noch mal genaueres zu dem Thema.
@oleda
Textilsektor: Ohne UZ keine Einfuhr.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Zeemo wrote: |
Natürlich fehlen mir Deine Kenntnisse im nordamerikanischen Markt für Kleinkindbekleidung, Staufer. Aber seltsam finde ich es schon, dass Du einfach voraussetzt, ein Babyschlafsack MÜSSE mehr als 28 EUR kosten, bedenke mal den momentanen USD-Kurs! |
Hätte ja sein können. Hatte schon einiges an Textilien.
Zitieren:: |
Falsch. Die 1.000-EUR-Grenze betrifft nur Sendungen, die nicht "zum Handel oder zu einer anderen gewerblichen Versendung bestimmt sind." (§ 32 Abs. 1 Nr. 3, 2. Halbsatz). Und das sind bis auf wenige, schwierig nachzuweisende Ausnahmen, eben nur Privatsendungen! |
Da müssen wir mal bei den Begriffsbestimmungen nachschauen, wie "Handel oder zu einer anderen gewerblichen Versendung bestimmt sind", denn eine Sammelbestellung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist kein Handel und keine gewerbliche Versendung. Es kann nämlich durchaus sein, dass das hier unterschiedliche Definitionen angewendet werden und der Zöllner das anders sieht.
Da hab ich beim Lesen geschludert. Du hast recht. Mehr dazu aber morgen.
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Zeemo |
Geschrieben am 08 Mai 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Ja nun, ich war mir ja auch nicht sicher, deswegen hatte ich ja benni gebeten, den Betrag zu nennen. Aber hast schon recht, Kinderkleidung soll ja teilweise extrem teuer sein, gerade im Verhältnis Preis zu Menge an Stoff! ;-)
Zitieren:: |
eine Sammelbestellung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist kein Handel und keine gewerbliche Versendung |
Genau das meinte ich ja beim Vorschlag mit der Liste! Aber wie Du schon schreibst, das ist halt nur sehr schwammig definiert und jeder Zöllner sieht das anders.
Bei der Frage, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, stellt z.B. das Umsatzsteuerrecht darauf ab, dass etwas nachhaltig getan wird, um Einnahmen zu erzielen, nicht unbedingt Gewinn (§ 2 Abs. 1 S. 3 UStG, außerdem siehe Nr. 18 UStR)! Das setzt in der Regel voraus, dass es mehr als einmal geschieht (notwendige Bedingung, nicht hinreichend!). Kann man ja hier nicht von ausgehen.
Die Sache ist halt nur die: unsere theoretischen und pseudo-juristischen Ausführungen sind schön und gut, aber wenn du in der Abfertigung abhängig bist von der Willkür eines frustrierten Beamten im mittleren Dienst, kommst Du nicht weiter, weil der dafür einfach zu blöd ist.
Ich meine, ich muss ganz ehrlich sagen, mir kommt es auch komisch vor - 35 Stück halte ich nicht für ohne Weiteres glaubwürdig als bloße Sammelbestellung. Mag daran liegen, dass ich in meinem Bekanntenkreis kaum Mütter habe...
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Der_Staufer |
Geschrieben am 09 Mai 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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@zeemo
Nicht jeder Beamte das mD ist frustriet und lässt dies an den Beteiligten aus. Wenn nicht, gibt es ja noch einen Abfertigungsleiter.
Naja, 35 Stück hat es ja recht schnell. Reicht Mundpropaganda in der Babygruppe, dann nimmt noch jeder 2-3 Stück oder so weil es eh billig ist. Sowas entwickelt schnell ne Eigendynamik.
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xlbenni |
Geschrieben am 23 Mai 2008
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Dabei seit 07 Mai 2008 15 Beiträge
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So Leute, ich falle vom Glauben ab!!!!
Nachdem ich einige Stellen kontaktiert habe und nichts dabei raus kam, habe ich mein Paket schon abgeschrieben.
Doch es geschehen Wunder und Zeichen...
Am 20.5 war eine Benachrichtigung im Briefkasten, dass mir ein DHL Express Paket nicht zugestellt werden konnte.
Ich also heute hin das Dinga abholen. Und siehe da: Alle meine Baby-Schlafsäckchen sind da.
Bei den Dokumenten fand sich, wie von Zauberhand ein Certificate of Origin. Daruf steht sinngemäß:
Der Unterzeichner : DHL Express/Agent bescheinigt mir, das die Ware US Ursprung hat (obwohl Made in China). Stempel und Unterschrift der Ohio Chamber of Commerce.
Ich habe das definitiv nicht veranlaßt, also wo zum Henker kommt das CoO her? Hat das DHL für mich gemacht? Machen die das immer? Ich blicks echt nimmer...
Benni
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Zeemo |
Geschrieben am 23 Mai 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Ja, die meisten KEP haben - i.d.R. an ihrem US-Hub - in den USA Vollmachten einzelner Handelskammern zum Ausstellen von Ursprungszeugnissen in deren Namen. Dafür wird dem Kunden (also dem Versender) eine Gebühr berechnet.
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