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exw ohne AE`s und dann noch aus vielen Teilen Europa`s, Deut


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


betterorange Geschrieben am 16 Mai 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Ich soll aus vielen Teile der EU incl. D kleinere, mittler etc. Lieferungne zentral zu einem dt. Inlandsplatz, sagen wir Köln, schaffen und von da in ein Drittland versenden.

Mein Auftraggeber sitzt im Drittland, kein Vertrag, nur eine Vereinbarung per email, Fax.

Es ist schon fast die Regel, das exw Lieferanten sich weigern AE`anzufertigen und abzufertigen.

Im Rahmen eines kostengünstigen Transportes ist es niemanden zuzumuten für jeden einzelnen Kunden vor Ort mit einem jeweiligen separaten Zollspediteur diese Dokumentation nachzuholen.

Was tun bei Werten über 1000, 3000 Euro?

De facto benötige ich ja ausserdem noch die Einwilligung, diese Dokumentation dem deutschen Zoll vorzulegen. Nach meinem Wissen machen die deutschen Zollämter nicht mehr die Arbeit der anderen ZÄ mit und verweisen entweder auf das ZA des Verkäufers oder wollen einen Lagerkontrakt.

Hat jemand von Euch ähnliches und kann mir berichten?

Danke

betterorange

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fragile Geschrieben am 16 Mai 2008



Dabei seit
20 September 2006
169 Beiträge
Hallo b.o.,

hin und wieder habe ich diese Problematik auch. Meistens klappts mit 'ner vernüftigen Argumetation gegenüber des ZA. Und wenn nicht, bleibt mir auch nur die Lagerkontraktvariante, wo aber bisher auch ein 2-Zeiler gereicht hat.

waldorf Geschrieben am 16 Mai 2008



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der Auftraggeber im Drittland darf keine Ausfuhranmeldung abgeben, da nicht gemeinschaftsansässig. Die als Ersatz in Frage kommenden Vorlieferanten wollen nicht Anmelder werden (bei EXW müssen sie auch gar nicht) und der Spediteur darf auch nicht, weil das dortige Zollamt keine Ausfuhrzollstelle ist, da dort nur speditionell verpackt und verladen wird. Lösung: Auftraggeber ändert die Lieferbedingung sodass Lieferanten zur AM verpflichtet sind, wenn das nicht geht und er trotzdem weiter so arbeiten will, muss er in der EU ein Unternehmen gründen.

Vielleicht ist es im Papierverfahren noch möglich, mit Zustimmung des Zollamts eine "Sonderlösung" zu vereinbaren. Spätestens mit ATLAS-Ausfuhr wird das erheblich schwieriger.

Der_Staufer Geschrieben am 16 Mai 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Zwar besagen die Incoterms, dass bei EXW der Verkäufer zwar keine Ausfuhrförmlichkeiten zu erledigen hat, nur hat er trotzdem die Ausführereigenschaft, da der Ausführer auch der gemeinschaftsansässige Vertragspartner sein kann, wenn er ein Auslandsgeschäft tätigt. Das heisst, die Lieferanten sind sehr wohl zur Abgabe einer Ausfuhranmeldung bei ihrer Binnenzollstelle verpflichtet. Dem Zoll ist da die Lieferbedingung egal.
Was jedoch ein Weg wäre, ist, wenn die Lieferanten gleich Betterorange mit der Abgabe einer Ausfuhranmeldung beauftragen, was allerdings außerhalb der BRD schwierig werden kann.

Auch kann der Ausführer im Drittland ansässig sein, wenn dieser nicht regelmäßig Ausfuhren tätigt, z.B. ist das bei Autokäufen bei Privatpersonen durch Drittländer üblich.

Was möglich ist: Betterorange vertritt den Ausführer indirekt und hat so auch die Verantwortung, das AWRliche Belange eingehalten werden.

Des weiteren kann man auch die von Fragile schon vorgeschlagene Lagervertragsvariante verwirklichen, sprich, die Lieferanten richten per 2-Zeiler ein Lager ein, sodass der verpackungsmäßige Verladeort dann in dem Bezirk deines ZA liegt. Diese Variante ist bei vielen Speditionen üblich. Trotzdem benötigst du dann einen Auftrag vom Gemeinschaftsansässigen, dass du für ihn als Vertreter eine AM abgeben darfst

@waldorf
Atlas ist das egal. Das nimmt fast alles. Soweit ich weiss, kann es sogar sein, dass die Bezirke der Ausfuhrzollstellen gar nicht richtig über die PLZ erfasst sind. Müßig wird es erst, wenn das ganze per T2 transportiert wird und allen Positionen in NCTS die richtige AM manuell zuzuordnen ist.

Problematisch ist dort nur der umgekehrte Fall, sprich ein Lieferant hat mehrere Kunden, lässt aber einen Sammeltransport fahren. Da reicht im Papierverfahren u.U. eine aufgeschlüsselte Empfängerliste als Anlage zur AM. In Atlas geht das bisher noch nicht.

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