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Gefahrgutbeauftragter Luft / Frankfurt a.M.


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Streetblade Geschrieben am 19 Mai 2008



Dabei seit
21 April 2007
16 Beiträge
Hallo zusammen,

gibt es hier im Forum einen Luftfrachtler der in seiner Spedition die Funktion eines Gefahrgutbeauftragten ausführt ?

Wenn ja hätte ich da ein paar Fragen... :)

Danke für kurze Rückinfo

MfG

Streetblade

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Streetblade Geschrieben am 20 Mai 2008



Dabei seit
21 April 2007
16 Beiträge
Da bin ich jetzt aber schon etwas verwundert... 8O

Gibt es hier echt keinen Gefahrgutbeauftragten in der Luftfracht ??

Gruß Streetblade

LazarusLong Geschrieben am 27 Mai 2008



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Streetblade wrote:
Da bin ich jetzt aber schon etwas verwundert... 8O

Gibt es hier echt keinen Gefahrgutbeauftragten in der Luftfracht ??

Gruß Streetblade
LOL, ich war GB Luft & Strasse, Zertifikate sind auch noch gültig. Arbeite z.Zt. im Ausland, aber stell einfach deine Frage. Falls ich nicht helfen kann weiss ich bestimmt wer's kann. Gruss, LL.

Streetblade Geschrieben am 01 Juni 2008



Dabei seit
21 April 2007
16 Beiträge
Hallo LazarusLong,

habe diese Woche meine Urkunde von der IHK bekommen und bin nun offizieller Gefahrgutbeauftragter Straße/Schiene/Luft...

Soweit so gut.

Nun habe ich aber leider nichts im DGR gefunden wie und ob man in der Luftfracht von seinem Unternehmen bestellt wird. (in der ADR ist dies ja sehr gut beschrieben)..

Meine Frage wäre jetzt ob es in der Luftfracht genauso läuft wie auf der Strße und ich die Vorlage nur dementsprechend umarbeiten muss oder ob ich mir diese Vorlagen selbst erstellen muss ggf beim Luftfahrtbundesamt einholen muss ?

Weiterhin wüsste ic gern ob jedes Unternehmen erst einen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss um Gefahrgut für Luft abfertigen zu können oder ob dafür der PK6 ausreicht?

Muss ich in der Luftfracht ebenso wie im Landverkehr Halbjahresbericht / Jahresbericht über die versandte Menge erstellen (dazu habe ich leider im DGR nur einen Hinweis gefunden das alle relevanten zum Versand des Gutes gehörigen Dokumente für einen Zeitraum von ca. 3-4 Monaten aufgehoben werden müssen)


Bin ich berechtigt als bestellter Gefahrgutbeauftragter des Unternehmens eine Schulung der eigenen Mitarbeiter in z.B. PK3/4/5 durchzuführen damit diese selbstständig AWB`s unterzeichnen dürfen ?

Ich weiss, das sind ne Menge Fragen aber leider kenn ich keinen Gefahrgutbeauftragten der mir mit meinen Fragen weiterhelfen kann.


Danke schon mal im vorraus für Antworten


MfG
Streetblade

LazarusLong Geschrieben am 04 Juni 2008



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Streetblade wrote:
Hallo LazarusLong,

habe diese Woche meine Urkunde von der IHK bekommen und bin nun offizieller Gefahrgutbeauftragter Straße/Schiene/Luft...

Soweit so gut.

Nun habe ich aber leider nichts im DGR gefunden wie und ob man in der Luftfracht von seinem Unternehmen bestellt wird. (in der ADR ist dies ja sehr gut beschrieben)..

Meine Frage wäre jetzt ob es in der Luftfracht genauso läuft wie auf der Strße und ich die Vorlage nur dementsprechend umarbeiten muss oder ob ich mir diese Vorlagen selbst erstellen muss ggf beim Luftfahrtbundesamt einholen muss ?

Weiterhin wüsste ic gern ob jedes Unternehmen erst einen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss um Gefahrgut für Luft abfertigen zu können oder ob dafür der PK6 ausreicht?

Muss ich in der Luftfracht ebenso wie im Landverkehr Halbjahresbericht / Jahresbericht über die versandte Menge erstellen (dazu habe ich leider im DGR nur einen Hinweis gefunden das alle relevanten zum Versand des Gutes gehörigen Dokumente für einen Zeitraum von ca. 3-4 Monaten aufgehoben werden müssen)


Bin ich berechtigt als bestellter Gefahrgutbeauftragter des Unternehmens eine Schulung der eigenen Mitarbeiter in z.B. PK3/4/5 durchzuführen damit diese selbstständig AWB`s unterzeichnen dürfen ?

Ich weiss, das sind ne Menge Fragen aber leider kenn ich keinen Gefahrgutbeauftragten der mir mit meinen Fragen weiterhelfen kann.


Danke schon mal im vorraus für Antworten


MfG
Streetblade

Hallo Streetblade,
1) Die Bestellungsurkunde deines AG muss alle Verkehrsträger ausweisen für die Du verantwortlich sein sollst.
2) Selbstverständlich brauchst du für jeden Verkehrsträger einen Befähigungsnachweis
3) Last but not least... Du brauchst die Anerkennung von der IHK (Prüfung). Nennt sich jetzt "European Safety Advisor":-)
- Sollte nach dem was Du gesagt hast bei Dir kein Problem sein!
Aufbewahrung von Unterlagen:
Vergiss was im IATA-DGR und der ICAO-TI steht. nationales REcht ist dort vorrangig. Schulungsunterlagen musst du mindestens ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit aufheben, DGD's etc. mindestens ein Jahr, doch Achtung: Meist sind dies auch Gescháftsunterlagen im Sinne des HGB für die eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (ja, leider!) gilt.
4) Es wird ein jährlicher Bericht des Gefahrgutbeauftragten verlangt. Ob das kalenderjáhrlich oder im Steuerjahr passiert kommt auf Dich und Deinen AG an.
5) Schulung durch Dich: Befähigt bist du als Gefahrgutbeauftragter schon mal. Doch Achtung: Die Lehrgänge müssen durch das LBA anerkannt sein.
Hierzu musst Du Lehrgangsmaterial, eigene Befähigungsnachweise, ggfs. die Befähigungsnachweise anderer Instruktoren und einen Kurzabriss über Deinen AG beim LBA in Raunheim (Abt. Gefahrgut) einreichen. Dauert nach meiner Erinnerung so ca. 4 bis 8 Wochen bis zur Genehmigung.
IATA hat für sowas sog. "Instructor Toolkits" die beim Aufbau eines eigenen Lehrgangs hilfreich sein können und bietet auch Lehrgänge für Instruktoren an - auf Englisch, natürlich. Ob das was für Dich ist musst Du selbst beurteilen.
Wenn Du nicht gearde PK 6, 1 und 3 schulst sind die Anforderungen nicht so hoch; wenn Du Hilfe brauchst beim Zusammenstoppeln melde Dich einfach.

So - tut mir leid wenn ich mich etwas verspätet gemeldet habe, aber ich war ziemlich beschäftigt und kam nicht dazu mal durchs Forum zu stöbern.

Hoffe das hilft dir weiter, im Zweifelsfall ist es nie verkehrt die Planung auch mal mit dem LBA abzusprechen. I.d.R. sind die recht hilfsbereit und freuen sich wenn sie im vorhinein einbezogen werden...
Gruss, LL

Streetblade Geschrieben am 04 Juni 2008



Dabei seit
21 April 2007
16 Beiträge
Hallo LazarusLong,

Ich danke Dir für diese ausführliche Antwort...

Werde mich schnellstmöglich mit dem LBA mal in Verbindung setzen und das mit denen durchsprechen..

"European Safety Advisor" hör ich zum ersten mal..das hat also nix mit meinem "Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten" zu tun wenn ich das richtig verstehe ?


Danke für die Angebotene Hilfe..werde gerne darauf zurück kommen..

In welchem Land bist Du jetzt eigentlich tätig wenn man fragen darf ?


Gruß Streetblade

LazarusLong Geschrieben am 06 Juni 2008



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Streetblade wrote:
Hallo LazarusLong,

Ich danke Dir für diese ausführliche Antwort...

Werde mich schnellstmöglich mit dem LBA mal in Verbindung setzen und das mit denen durchsprechen..

"European Safety Advisor" hör ich zum ersten mal..das hat also nix mit meinem "Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten" zu tun wenn ich das richtig verstehe ?


Danke für die Angebotene Hilfe..werde gerne darauf zurück kommen..

In welchem Land bist Du jetzt eigentlich tätig wenn man fragen darf ?


Gruß Streetblade

Hallo Streetblade,

Der "European Safety Advisor" ist nichts anderes als die EU-Version des Gefahrgutbeauftragten ;-)

Im Prinzip könnte also eine französische Airline nach EU-Recht einen Gefahrgutbeauftragen europaweit bestellen. Der wäre dann auch für die deutschen NL zuständig, es steht nirgendwo geschrieben dass der Gefahrgutbeauftrage vor Ort sein muss.

en.wikipedia.org/wiki/...ty_Advisor
www.hse.gov.uk/cdg/man...rriage.htm
eur-lex.europa.eu/LexU...043:EN:PDF

Und klar darf man fragen. Ich arbeite z.Zt. in Kanada bei der Organisation mit vier Buchstaben und zwei "A".

Gruss, LL

Ansifan Geschrieben am 08 März 2009



Dabei seit
14 Oktober 2007
14 Beiträge
Streetblade wrote:
Hallo LazarusLong,

habe diese Woche meine Urkunde von der IHK bekommen und bin nun offizieller Gefahrgutbeauftragter Straße/Schiene/Luft...

Soweit so gut.

Nun habe ich aber leider nichts im DGR gefunden wie und ob man in der Luftfracht von seinem Unternehmen bestellt wird. (in der ADR ist dies ja sehr gut beschrieben)..

Meine Frage wäre jetzt ob es in der Luftfracht genauso läuft wie auf der Strße und ich die Vorlage nur dementsprechend umarbeiten muss oder ob ich mir diese Vorlagen selbst erstellen muss ggf beim Luftfahrtbundesamt einholen muss ?

Weiterhin wüsste ic gern ob jedes Unternehmen erst einen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss um Gefahrgut für Luft abfertigen zu können oder ob dafür der PK6 ausreicht?

Muss ich in der Luftfracht ebenso wie im Landverkehr Halbjahresbericht / Jahresbericht über die versandte Menge erstellen (dazu habe ich leider im DGR nur einen Hinweis gefunden das alle relevanten zum Versand des Gutes gehörigen Dokumente für einen Zeitraum von ca. 3-4 Monaten aufgehoben werden müssen)


Bin ich berechtigt als bestellter Gefahrgutbeauftragter des Unternehmens eine Schulung der eigenen Mitarbeiter in z.B. PK3/4/5 durchzuführen damit diese selbstständig AWB`s unterzeichnen dürfen ?


Ich weiss, das sind ne Menge Fragen aber leider kenn ich keinen Gefahrgutbeauftragten der mir mit meinen Fragen weiterhelfen kann.


Danke schon mal im vorraus für Antworten


MfG
Streetblade


Du darfst keine Schulungen nach PK durchführen. dazu musst Du vom LBA zugelassen sein! Du kannst aber eine "aufgabenbezogene Unterweisung" Deiner MA vornehmen. Würde ich Dir auch empfehlen!!!

Gruss, Ansi

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