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unvollständige Ausfuhranmeldung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
necke80 |
Geschrieben am 19 Mai 2008
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Dabei seit 12 April 2007 34 Beiträge
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Hallo,
wir (ansässig in D) haben Ware an einen Kunden (ansässig in EU, aber nicht in D) verkauft. Dieser möchte, dass die Ware direkt an seinen Kunden in die Schweiz geliefert wird.
Können wir eine unvollständige AE ausstellen, wenn der tatsächliche Ausführer (unser Kd) nicht in D ansässig ist?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 19 Mai 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Nein, ist nicht möglich.
Dienstanweisung A 06 12-1 verbietet das, weil die erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten nicht geschlossen sind. Zu tun ist :
- (Vollständige) Ausfuhranmeldung erstellen
- Preise und Werte des dt. Subunternehmers an den Ausführer angeben
- Empfänger -falls nicht bekannt- ist "der letzte dem Anmelder bekannte Empfänger im Bestimmungsland" ??? (was immer das heissen soll)
Es lebe der (40 Jahre alte) Binnenmarkt !!!
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Der_Staufer |
Geschrieben am 19 Mai 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Der letzte dem Anmelder bekannte Empfänger im Bestimungsland dürfte eine Spedition sein.
necke80 ist nicht der Ausführer, d.h. es muss durch necke keine AM erstellt werden. Der einfachste Weg wäre, der EU-ansässige Kunde würde eine Spedition mit dem Erstellen der AM beauftragen, damit seine Geschäftsgehemnisse gewahrt werden. Wenn der Kunde diese necke80 offen legt, dann kann necke eine AM als Vertreter des Ausführers erstellen.
Unproblematischer ist der Präferenznachweis, sofern eine Eur.1 ausgestellt werden soll.
waldorf:
Das System der uAM funktioniert nicht mal richtig innerhalb der BRD. Wenn dies nun in Papierform auf Europa ausgedeht würde, dann wäre das Chaos perfekt. Ich hoffe da mal auf Atlas, obwohl das momentan auch nicht dort EU-weit verwirklicht werden soll. Den Binnenmarkt gibt es zwar schon länger, aber das gemeinsame Zollrecht gibt es erst seit 93, wenn ich es richtig weiss.
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waldorf |
Geschrieben am 20 Mai 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Fehler von mir, den Binnenmarkt gibts erst seit 1993, also nur 15 Jahre, in denen es man nicht geschafft hat, die Verfahren wirklich zu harmonisieren. 40 Jahre alt ist die Zollunion.
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