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Verkauf nach Russland
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
müllerB |
Geschrieben am 20 Mai 2008
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Dabei seit 20 Mai 2008 1 Beiträge
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Hallo,
ein Kunde aus Russland möchte gerne bei uns Ware kaufen. Er holt die Ware bei uns ab. Was muss ich beachten bzw. was benötige ich alles.
Die Rechnung wird ohne Mwst ausgestellt, nur brauche ich ja einen Nachweis das die Ware in ein Drittland gegangen ist.
Muss ich die Auffuhrpapiere stellen?
Oder kann ich auch als EXW verkaufen und was ist dann mit der MwSt. bzw mit dem Nachweis fürs Finanzamt.
Bin da neu auf diesem Gebiet, vielleicht kann mir ja einer helfen, danke!
mfg
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CARGOFORUM PARTNER
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leew |
Geschrieben am 20 Mai 2008
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Dabei seit 05 März 2008 70 Beiträge
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Hi,
wenn ihr exw verkauft und keine AM erstellt, würde ich auf jeden Fall mit MWSt. berechnen, denn wer sagt denn, dass die Ware tatsächlich ausgeführt wird?
Wenn Ihr ohne Steuer berechnen wollt, solltet ihr auf jeden Fall die AM erstellen, bei eurem Zollamt vorprüfen lassen (wenn Warenwert über EUR 3000, glaub ich) und den Vermerk RetExp. ins Feld Bemerkungen tippen. Dann sollte die Ausfuhrzollstelle sie euch eigentlich zurückschicken.
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waldorf |
Geschrieben am 21 Mai 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der Vermerk RET-EXP führt leider nicht dazu, dass die Ausgangszollstelle die bestätigte Ausfuhranmeldung zautomatisch zurückschickt (man muss zumindest einen frankierten Umschlag beilegen, aber auch das funktioniert nicht immer). Es liegt in der Verantwortung des grenzüberschreitenden Beförderers, die AM an den Ausführer zurückzusenden.
Wenn der russische Kunde unbekannt ist und der Transport nicht über eine bekannte, seriöse Spedition erfolgt, sollte man die Umsatzsteuer quasi als Sicherheit berechnen und nach erfolgter Vorlage der bestätigten AM erstaten. Ansonsten besteht das Risiko auf 19 % USt sitzenzubleiben, wenn die bestätigte AM nicht vorliegt.
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varo |
Geschrieben am 21 Mai 2008
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Dabei seit 08 November 2006 66 Beiträge
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Ist es eigentlich nicht so, dass beim erstellen des Exportdokuments vorerst ein Exportbegleitdokument erstellt wird (in der das Austrittszollamt gennant ist) ? Wenn dann die Ware die Austritszollstelle passiert, wird automtisch eine elekt. Meldung retourniert die als Austritsnachweis gilt.
ps.: rein technisch sollte es auch funktioniern wenn die Ware an einer anderen EU Außengrenze die EU verläßt als im Exportbegleitdokument deklariert.
LG
VarO
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waldorf |
Geschrieben am 21 Mai 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Varo: das ist der Ablauf im elektronischen Verfahren über ATLAS-Ausfuhr, das noch nicht besonders verbreitet ist.
Ausserdem ist auch hier (noch) nicht sicher, den elektronischen Ausfuhrnachweis tatsächlich zurückzubekommen.
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varo |
Geschrieben am 21 Mai 2008
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Dabei seit 08 November 2006 66 Beiträge
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waldorf: danke für die Info, ich kenne das Sytem in Österreich, bei uns funktioniert das allerdings einwandfrei (mittlerweile) :wink:
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Der_Staufer |
Geschrieben am 21 Mai 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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@waldorf
Natürlich ist es sicher, dass der elektronische Ausfuhrnachweis zurückkommt wenn der Kunde das ABD (Ausfuhrbegleitdokument) der Grenzzollstelle vorlegt. Der Ausgangsvermerk wird auf Antrag des Ausführers dann unter vorlage der MRN-Nummer vom jeweiligen Binnenzollamt gefertigt. Damit hatte ich noch nie Probleme gehabt, auch wenn die Ausfuhrzollstelle eine andere war als die in dem ABD bezeichnete.
@müllerb
Natürlich kann exw verkauft werden, aber das befreit sie nicht von der Abgabe einer AM, da sie Ausführer sind. Das mit der Sicherheit und dem Ausfuhrnachweis wurde ja schon erwähnt.
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