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ohje Schweiz mit T1 nach Deutschland nach Brasilien+Problem+
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Onasis |
Geschrieben am 30 Mai 2008
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Dabei seit 20 Februar 2008 60 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich hab ein Problem mit einer Sendung. Der deutsche Kunde versendet aus seiner Fabrik (Muttergesellschaft) in der Schweiz Ware nach Brasilien.
Die Rechnung ist : Deutscher an Brasilianer. Die Muttergesellschaft ist auf der Rechnung genannt und eine Packliste wurde von dem Schweizer ausgestellt.
Nun sagt man, dass keine T1 von Schweiz nach Frankfurt Flughafen ausgestellt werden kann, da eine Rechnung Schweizer an Deutschen fehlt.
Ist das richtig??
Wie bekomm ich die Sendung mit den mir vorliegenden Docs per T1 nach Frankfurt?
Vielen Dank
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Lufti |
Geschrieben am 30 Mai 2008
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Dabei seit 13 März 2007 237 Beiträge
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Hallo Onasis,
falls sich die Ware/LKW mit Teydenseals (Zollblomben) sichern lässt kannst du auch ohne die Handelsrechnung das Versandverfahren eröffnen.
Sobald die Sendung in Frankfurt ist dürfte dich das Problem mit der Handelsrechnung wieder einholen (gesetzt dem Fall du möchtest verzollen).
Lass dir im Zweifel eine Handelsrechnung von deinem Kunden erstellen die den Anforderungen dieses Transportes entspricht.
Grüsse
Lufi
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Der_Staufer |
Geschrieben am 30 Mai 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Ohne Nachweis des Warenwerts kein T1, da die Höhe der Sicherheit sich nach dem Warenwert richtet.
Der Schweizer soll doch einfach eine Proformarechnung an den Deutschen erstellen, Wert nur für Zollzwecke.
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Onasis |
Geschrieben am 30 Mai 2008
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Dabei seit 20 Februar 2008 60 Beiträge
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Zeemo |
Geschrieben am 15 Juni 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Ist zwar schon ein bisschen her das Ganze, aber ich wollte doch auch noch meinen "Senf" dazugeben.
Eine Rechnung ist, wie Staufer schon schrieb, für die Ermittlung des Warenwertes (zwecks Bestimmung der Höhe der Sicherheit) nicht zu verachten, aber es muss dabei nicht zwingend die deutsche Partei auftauchen, denn es findet ja keine Überführung in den freien Verkehr o.ä. statt, für die der Käufer relevant wäre. Wenn Du die T-1 am Frankfurter Flughafen erledigst und dann eine Wiederausfuhr per Flug machst, ist das Problem schon gelöst - in Brasilien brauchst Du eh nur die Rg., die schon vorliegt.
Meines Erachtens ist die angeregte zweite (Proforma-)Rechnung überflüssig.
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