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Pulle Rum Gefahrgut im Sinne der IATA/DGR?


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


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Jessi Geschrieben am 31 Juli 2005





Da tut sich mir noch eine Frage auf. DGR Klasse 3, also brennbare Flüssigkeiten. Wie schaut es aus wenn ich mir im Duty Free noch 2 Flaschen 60%igen Rum einkaufe. Darf ich die überhaupt mit ins Flugzeug nehmen??
Das wars aber jetzt :lol:

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RD Geschrieben am 01 August 2005



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15 April 2005
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hallo jessi,

da der rum für deinen privatgebrauch ist, gibts garkein problem.
außerdem habe ich noch nie gehört, daß rum dgr ist.....

kauf ihn - trink ihn - genieß ihn :D

Columbo Geschrieben am 07 August 2005



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40 Beiträge
Hallo Jessie,

alkoholische Getränke darfst Du mit an Board nehmen wenn sie einen Alkoholgehalt von 70 - 72% nicht übersteigen. Ansonsten müsstest Du daraus einen Gefahrguttransport machen, zwar "nur" Excepted Quantities oder vielleicht auch noch LTD QTY, aber immerhin :lol:

Viele Grüße aus NRW
André

RD Geschrieben am 08 August 2005



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15 April 2005
402 Beiträge
verwechselt nicht privat und geschäft. privatgebrauch fällt nicht unter gefahrgutrecht. z.b. feuerzeuge: die darfst du an deinem körper im flugzeug mitführen. geschäftlich hättest du ein kleineres problem.

ähnliche beispiele gelten auch im straßentransport beim privatgebrauch von spraydosen, ätzenden reinigungsmitteln, etc.... aber das ist ein anderes thema.

Columbo Geschrieben am 08 August 2005



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21 Mai 2005
40 Beiträge
Hallo RD,

es macht nach der IATA-DGR keinen Unterschied ob Du nun privat oder geschäftlich unterwegs bist. Du darfst max. EIN einziges Feuerzeug mitnehmen....und das musst Du am Körper tragen!!

Viele Grüße aus NRW
André

Kayschmauder Geschrieben am 08 August 2005



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17 Mai 2005
20 Beiträge
Hallo alle miteinander,

ich denke, dass was RD mit "privatgebrauch" meint ist die Tabelle 2.7A im IATA-DGR. Generell ist das mit dem Gefahrgut im Luftverkehr ganz einfach. Wenn man nämlich das Pferd von der Seite aufzäumt, dass ersteinmal alle gefährlichen Güter im Luftverkehr verboten sind, ausser.....

Und da kommt dann die Tabelle 2.7A für den gewöhnlichen Passagier zum tragen, denn nur das was in dieser Tabelle drinsteht darf mit. Soll z.B. heißen nur 1 Feuerzeug am Körper oder ein kleines Päckchen Sicherheitsstreichhölzer ect. (aber kein Zippo).

Alles andere gilt dann als Fracht und wird dann mal grob gesagt in den blauen Seiten erklärt wie, womit und unter welchen Umständen DGR mit auf reisen darf.

Jessi, kauf bitte keinen 80%igen Strohrum in Österreich, der ist nämlich Gefahrgut und sollte dann Frachttechnisch versendet werden.

RD Geschrieben am 08 August 2005



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
sag ich doch :D

mit geschäftlichem und privaten gebrauch meine ich eigentlich folgendes.
hab mich undeutlich ausgedrückt.... :oops:
privat: feuerzeug für raucher
geschäftlich: feuerzeuge für werbezwecke, lieferungen an einzelhändler, etc...
weiß das von meinem job. da gibts öfters die anfrage, ob wir nicht an unsere kunden "firmenfeuerzeuge" verschicken können.

aber hier gings ja um rum. somit jessi: prost und kauf das zeug. ach ja, wenns geht für mich und columbo auch !!! :P

skytruck Geschrieben am 20 Oktober 2005



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14 März 2005
152 Beiträge
für Raucher die mit Zippo Feuerzeugen unterwegs sind tun soich in den USA ganz andere Kalamitäten auf - die Dinger sind dort von der TSA neuerdings verboten und werden abgenommen.

Kayschmauder Geschrieben am 21 Oktober 2005



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17 Mai 2005
20 Beiträge
Hallo Skytruck und @all,

gehe ich nach den Internationalen Vorschriften (ICAO TI, bzw. IATA DGR), sollte überall auf diesem Planeten das mitnehmen von Zippos verboten sein (nicht schreiben, aaaaber bei mir...; Sollte das so sein, hat sich das Personal der Sicherheitskontrolle nicht nach den geltenden Vorschriten gerichtet.) Was Du mit dem Hinweis auf diese Homeland Security...blablabla meinst ist wohl, dass die Amis das mitführen von Gasfeuerzeugen bzw. Feuerzeuge im allgemeinen verboten haben. (Sicherheitsstreichhölzer kann man weiter mitnehmen) <-- Die kann man nähmlich auspusten :lol:

Aber viele Airlines haben schon bei den Amis interveniert, da die Raucher jetzt ihre Feuerzeuge unerlaubt im aufgegebenen Gepäck mit in die Staaten nehmen, was leider schon sehr oft zu Bränden in den Kofferkompartments geführt hat.
:cry: :evil:

Gast Geschrieben am 21 Oktober 2005





sorry - ich hatte bei meiner Antwort nicht den ganzen thread gelesen und erst später gesehen das die Zippos bereits Gegenstand der Diskussion waren. Es ist allerdings so das die TSA die Dinger bei den Kontrollen konfisziert, So wie Audi Schlüssel (mit aufklappbaranm Bart = switch blade!!!!!) und Pfeifenraucher haben Mühe ihr Stopfbesteck zu behalten.

Ansonsten - um wieder zum Thema zu kommen - habe ich früher mal gelernt das ein Flammable Liquid ein solches ist wenn der Flammpunkt unter 36,...° liegt. Bin aber nicht mehr "current".

Kayschmauder Geschrieben am 22 Oktober 2005



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17 Mai 2005
20 Beiträge
Hallole Skytruck,

da muss ich dich jetzt aber leider enttäuschen, in der Zwischenzeit hat die Chemische Industrie Gefahrgüter erfunden, die flüssig sind und einen Flammpunkt bis (noch) 60,5°C haben. So zum Beispiel Diesel (>55°C) im Schnitt.
:D

Ansonsten stimme ich dir, in Sachen TSA uneingeschränkt zu. Man kann es auch etwas übertreiben. Das Problem ist dann, jenes welches ich schon angemerkt hatte. Der normale gewöhnliche nichts Ahnende und aus Prinzip Dumme Passagier denkt sich nichts bei der Sache und steckt das Feuerzeug dann in seinen Koffer und wundert sich dann warum das Flugzeug erst einmal in Frankfut wieder runter muss weil es im Koffercompartment einfach das rauchen angefangen hat. :cry:

Na ja, ....... Vieleicht werden die Amis irgend mal wieder etwas ruhiger.

LazarusLong Geschrieben am 27 September 2006



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Zippos sind auch weiterhin erlaubt.... in speziell dafuer zugelassenenen und versiegelten Transportbehaeltern. Dafuer sind aber Traenengas-Spraydosen und MACE INNERHALB der USA im Chec-In Gepaeck immer noch gestattet.
Die Quelle ist uebrigens IATA DGR Tabelle 2.3.A. :
www.iata.org/whatwedo/...wnload.htm
2.7.A sind die " Excepted Quantities", die kommen eh' auch als Fracht nicht in Frage da die Innenverpackung max. 30ml enthalten darf.

Kayschmauder Geschrieben am 27 September 2006



Dabei seit
17 Mai 2005
20 Beiträge
:oops:

Hallo LazarusLong!

Ich bin schockiert, wie mir dieser Fehler unterlaufen konnte.... ärger, ärger,ärger... natürlich ist es die 2.3A in der die Passagiere und Besatzungsmittglieder mit Ihren DGR begrenzt werden... sorry.

Aber diese Zippos sind wohl eine Geschichte für sich, Du hast zwar recht, dass die Teile unter sehr bedingten Umständen erlaubt sind, aber wer oder wie kann der Besitzer eines Zippos die einzig zugelassene Prozedur beweisen? Und der wichtigste Punkt ist, dass die Genehmigung der LVG da sein muss, und alle Namhaften deutschen Airlines und auch Irische Billigflieger verweigern den Transport einfach so!

LazarusLong Geschrieben am 28 September 2006



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Hallo Kay,
Nicht ärgern, sowas passiert uns allen mal ;-)
Im Zweifelsfall darg man ausserdem immer noch auf den "gesunden Menschenverstand" des CHeck-In und Securitypersonals bauen. Bin letzten September mit VIER Zippos im Handgepäck geflogen (ging nicht anders wg. internationalem Umzug & DGR im Umzugsgut nicht erlaubt.
Die Zippos waren leer, die Baumwoll-bzw. Wattefüllung und Feuersteine entfernt und in O-Verpackung. FRAPORT Sec-Check hat die Dinger zwar zunächst beanstandet aber nach Funktionskontrolle durchgelassen.
Warum auch nicht... erfüllten ja nicht mehr die Klassifizierungsregeln.
Watte, Feuersteine und Benzin gibt's überall.

MagNet-99 Geschrieben am 29 September 2006



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Zusammen,
ersteinmal Respekt das dieses Thema hier so lange Semi-Ernst diskutiert wird ;-)
Wir kommen aber vom Alkohol und da ich vor 20 Jahren mal den alten ADR-Schein gemacht habe kriege ich grade noch so auf den Streifen das Feuerzeuge wenn nicht Zippo dann Klasse 2 - Druckgaspackungen sind.
Oder ist mir da jetzt eine Feinheit entgangen ?

Damals hatten wir das Beispiel mit der 2 Liter Flasche Mariacron im Kofferaum, was dann GG war...........
Gruss, MagNet-99

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