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FOB Lieferung - MWSt ?
Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?
Hillbilly |
Geschrieben am 02 Juni 2008
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Dabei seit 11 Dezember 2007 4 Beiträge
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Hallo zsammen,
ich habe hier im Forum gesucht, aber leider nicht wirklich etwas gefunden.
Meine Frage:
Wenn ich als Spediteur FOB Hamburg liefere (Vortransport, Umschlag, Verzollung) ist diese Logistikdienstleistung MWSt frei oder pflichtig? Ich habe meinem Kunden lumpsum angeboten.
Vielen Dank im Voraus.
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CARGOFORUM PARTNER
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betterorange |
Geschrieben am 02 Juni 2008
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Hillbilly, wenn Di selbst den Nachweis der Ausfuhr berlegen kannst =steuerfrei, wenn Dir der Verschiffungsspediteur dies nachweisen kann = steuerfrei, Lieferst Du in den Freihafen=steuerfrei.
Regelmässig sind alle Leistungen die dem Exportgut dienen, umsatzseteuerfrei.
Mfg
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oleda |
Geschrieben am 02 Juni 2008
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Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
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Wenn Du nachweisbar fuer Lieferung in ein Drittland FOB lieferst ist alles umsatzsteuerfrei!
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Hillbilly |
Geschrieben am 02 Juni 2008
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Dabei seit 11 Dezember 2007 4 Beiträge
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Hallo,
danke erstmal für Eure Meinungen.
Was dient denn offiziell als Nachweis für das Verbringen der Sendung ins Ausland ?
Der Kainlieferungsschein? Das B/L ?
Gruss
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oleda |
Geschrieben am 02 Juni 2008
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Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
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Meiner Meinung nach muesste beides gehen. Bei einer FOB-Lieferung in Hamburg erstellt Du ja einen A01 und bekommst eine B-Nummer. Das sollte ausreichen.
Ich musste aber noch nie einen Nachweis erbringen um ohne Mwst zu fakturieren. Man sollte halt nur den Nachweis in der Akte haben falls spaeter mal die Steuerpruefung kommt. Aber wer schmeisst schon den Kaischein oder die B/L-Kopie weg?
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Expediteur |
Geschrieben am 30 Juni 2008
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Dabei seit 25 Juni 2008 130 Beiträge
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zu diesem Thema hätte ich auch noch die ein oder andere Frage:
Muß ich in folgenden Fällen MWST abrechnen, ja oder nein?
1. Seecontainer Import, nur Nachlauftransport ab Antwerpen, Rotterdam, Hamburg oder Bremerhaven. THC an den Reeder zahle ich und rechne dann später an meine Kunden ab.
2. Wie 1., nur ohne die Zahlung der THC, d.h. der Reeder beauftragt mich mit dem Nachlauftransport.
3. Seecontainer Import ab Drittland - MWST-frei
Das ganze dann noch mal für den Export....wenn ihr versteht was ich meine...
Grüße,
Expediteur
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oleda |
Geschrieben am 30 Juni 2008
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Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
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Import:
1+2: Es kommt darauf an wo die Verzollung statt findet.
Wenn die Verzollung eines LCL Container in Bremen im GVZ (also nicht Freihafen) vorgenommen wird, dann wird fuer den Nachlauf MWSt berechnet, ab Abholung im Lagerhaus.
Wenn der Container im Freihafen verzollt wird dann werden die Nachlaufkosten auf den Warenwert aufgeschlagen (sofern nicht bereits in der Handelsrechnung geschehen) und fuer den Nachaluf EUSt abgefuehrt.
Es laesst sich also sehr einfach fest stellen ob MWSt. berechnet werden muss. Wenn im Zollantrag die Nachlaufkosten inkludiert sind, keine MWSt., wenn nicht dann MWSt.
Noch mal ganz deutlich, MWSt bei Importen wird nicht berechnet wenn bereits EUSt auf den Anteil berchnet wurde! Es wird nicht doppelt besteuert! Ohne Besteuerung gehts aber auch nicht, die eine oder anderen Steuer muss bezahlt werden.
Die Problematik bei Verzollung in Hollang/Belgien durch dritte lass ich hier mal unberuecksichtigt, Verzollung also immer in Deutschland.
3. Hast Du ja selber beantwortet, aber nur MWSt frei weil EUSt anfaellt!
Export:
Exporte in Drittlaender sind IMMER MWSt frei.
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