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Warenbezeichnung bei Zollanmeldung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Tim_S. Geschrieben am 06 Juni 2008



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22 April 2008
157 Beiträge
Tach zusammen,

kann mir jemand bei einer EUSt-Frage helfen? Ein Spediteur gibt bei einer Zollanmeldung für importiertes Gut bei der Warenbezeichnung "Glasduschtüren" an, tatsächlich handelt es sich aber um "Ganzglastüren", was offenbar einen Unterschied in der Höhe der EUSt ausmachen soll. Weis jemand, wie ich den Unterschied ermitteln kann? Gibt es im www vielleicht Berechnungsprogramme? Macht es tatsächlich einen Unterschied?

Grüße

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Klingone Geschrieben am 06 Juni 2008



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21 Juni 2007
100 Beiträge
Hallo Tim,

bei der EUSt gibt es da keinen Unterschied - bei solchen Dingen immer 19%.

Was es aber geben kann, ist ein Unterschied beim Zollsatz; nachzuschauen hier: ec.europa.eu/taxation_...ome_de.htm

Grüße

Klingi

Tim_S. Geschrieben am 06 Juni 2008



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22 April 2008
157 Beiträge
Hallo Klingone,

danke für die superprompte Rückantwort. Habe ich das richtig verstanden, die EUSt bleibt bei der Einfuhr solcher Waren stets dieselbe, nur bei dem Zollsatz kann sich grds. ein Unterschied ergeben?

Danke für den Link, den kannte ich nicht. Danach wäre der Zollsatz 0 %, vermutlich weil das bei Binnenhandel in der EU immer so ist.

Es würde sich im vorliegenden Fall die ungenaue Warenbezeichnung bei der Zollanmeldung im Ergebnis also gar nicht ausgewirkt haben?

Danke nochmal

Klingone Geschrieben am 06 Juni 2008



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21 Juni 2007
100 Beiträge
Hallo Tim,

dann dröseln wir das jetzt mal ganz langsam auseinander:

Zitieren::
Habe ich das richtig verstanden, die EUSt bleibt bei der Einfuhr solcher Waren stets dieselbe, nur bei dem Zollsatz kann sich grds. ein Unterschied ergeben?

Solange Du Dich nicht irgendwo bei den ermässigten Sätzen (Lebensmittel usw.) rumtreibst, ja.
Der EUSt.-Satz ist gleich hoch wie der Mehrwertsteuersatz.

Zitieren::
Danach wäre der Zollsatz 0 %, vermutlich weil das bei Binnenhandel in der EU immer so ist.

Ähm - Du sprachst von "Import" und "Zollanmeldung", das widerspricht sich aber mit dem Binnenhandel.
Woher kommt die Ware denn jetzt ?

Code::
Es würde sich im vorliegenden Fall die ungenaue Warenbezeichnung bei der Zollanmeldung im Ergebnis also gar nicht ausgewirkt haben?

Anscheinend nicht, vorausgesetzt Du hast die richtigen Codes gefunden.
Da es sich aber auswirken hätte können (egal in welche Richtung), ist eine möglichst genaue Warenbeschreibung immer wichtig.

Grüße

Klingi

oleda Geschrieben am 06 Juni 2008



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10 April 2008
365 Beiträge
Vielleicht noch zur Erklaerung:

EUst = Einfuhr Umsatzsteuer

Daher genauso hoch wie MwSt, faellt aber nur bei Importen aus Drittlaendern an, da ja innerhalb Europas MwSt anfaellt, die wird aber natuerlich nicht von Spediteur berechnet (die MwSt auf den Warenwert) sondern vom Lieferanten.

Tim_S. Geschrieben am 06 Juni 2008



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22 April 2008
157 Beiträge
Ja,

ihr habt natürlich Recht, vergesst das mit dem Binnenhandel. Das Gut wurde von der Türkei nach Deutschland eingeführt. Ich war irrig davon ausgegangen, dass die Türkei zollrechtlich assoziiert ist, aber die Verhandlungen mit der Türkei über eine Zollunion sind ausgesetzt und deswegen bleibt es Drittland.

Der_Staufer Geschrieben am 06 Juni 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Die EU hat mit der Türkei längst eine Zollunion, nur der EU-Beitritt der Türkei ist momentan vom Tisch. Trotzdem ist die TR Drittland.

Mit der Türkei gibt es die sog. "Freiverkehrspräferenz", da Zollunion (=Freihandelszone+abgesprochene Aussenzölle) und da sind "Glasganztüren" und "Glasduschtüren" mit ATR sowieso zollfrei.

Eine falsche Warenbeschreibung wirkt sich damit nicht auf die Abgabensätze aus, es sei denn, die Ware war in der TR nicht im freien Verkehr.

Tim_S. Geschrieben am 07 Juni 2008



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Danke für das Richtig stellen, ich habe gleich ein Bündel von Unklarheiten ausfindig gemacht, das werde ich mir noch mal ansehen.

Und ich sag´s gleich, im Zollrecht habe ich noch so ein paar Fragen...

Grüße

Der_Staufer Geschrieben am 07 Juni 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Dann frage einfach :) Wir helfen gerne.

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