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Erklärung über Wissenschaftliche Geräte oder Apperate


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Dizzy24 Geschrieben am 12 Juni 2008



Dabei seit
23 Januar 2008
45 Beiträge
Hallo Forum,

eine Kunde von uns, eine Uni hier in Deutschland, möchte mit Hilfe einer
Erklärung über Instumente oder Apperate....... eine Laser bei uns Kaufen und Zollfrei einführen.

Nun hat die Uni die Leiferanschrieft geändert, wir sollen nun nach Oxford
liefern.

Meine Frage ist nun, ist das möglich eine Ware mit Hilfe einer Erklärung über Inst..... Zollfrei nach Deutschland/EU einzuführen und dann direkt nach GB zu liefern.

Ist es nicht so das die Art der Einfuhr der Zollüberwachnung unterliegt und das Geräte nicht verliehen werden dürfen und auch an denn in der Erklärung benannten Ort gebunden sind.

Meinse wissens ist es doch so das es einige Wochen dauert bis das Eingeführte Gerät frei in der EU bewegt werden kann, da der die Erklärung doch wie eine Art Antrag bei der Ober-Finazdirektion ist und dieser erst bearbeitet werden muss.

Was können wir tuen um das ganze zu realiesiern?

Danke für alle Antworten

Gruß

Dizzy

CARGOFORUM PARTNER

betterorange Geschrieben am 13 Juni 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hi Dizzy, wenn die Uni die Geräte abgabenfrei einführen darf, kann sie danach auch unkommerziell über die Instrumente verfügen. Innerhalb der EU macht das keine Probleme.

Einfuhr- und Lieferanschrift müssen nicht übereinstimmen. Auch dann nicht, wenn die ganze Chose auf Verwendungsschein laufen solte. Haften wird der Aussteller des Verwendungsschein und der Begünstigte.

Cheers, b.o.

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