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Fruchtsaft / und Konzentrate aus Türkei - Anmeldeverfahren ?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
croco1893 |
Geschrieben am 24 Juni 2008
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Dabei seit 24 Juni 2008 15 Beiträge
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Guten Tag,
was habe ich hinsichtlich einer EZA im ATLAS zu beachten, wenn ich
Fruchtsäfte und Fruchtsaftkonzentrate aus der Türkei nach Deutschland
einführen möchte. Achtung, es sind BIO-Fruchtsäfte und Konzentrate.
Sendung kommt auf CARNET-TIR nach Deutschland und wird auch in
Deutschland erst verzollt.
Was für ein Anmeldeverfahren muss ich angeben ? 4000 ? Welche Begünstigung ? 400 ? Brauche ich EUR. 1 und/oder A.TR1 ?
Angeblich ist eine EUR.1 und 2 A.TR bei der Sendung ??!!
Sonst noch was zu beachten ? Abschreibemengen ?
Fragen über Fragen, wer kennt sich supergut aus ??
Danke für jeden Tipp !!
Gruss
Martin
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CARGOFORUM PARTNER
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Lufti |
Geschrieben am 25 Juni 2008
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Dabei seit 13 März 2007 237 Beiträge
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Hallo Martin,
Sendungen aus der Türkei werden jetzt im Verfahren 40 verzollt (früher 49).
Als begünstigung gibst du 400 an - als Papier musst du N018 AT.R und 7HHF den Awb anmelden.
Was den BIO und ÖKO angeht, falls du diese Fruchtsäfte als BIO Produkte verzollen und später auch verkaufen willst benötigst du eine Kontrollbescheinigung welche unter dem kürzel 8GHB = Kontrollbesch.f.d.Einfuhr v. Erzeugnissen aus ökol. Landb. VO 1788/01 angemeldet wird.
Ich denke die BLE in Bonn kann dir da weiter helfen. Kannst dich an:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel: 0228/6845-2919
Fax: 0228/6845-2907
wenden. Du musst dir im vorhinein auf jeden fall eine Erlaubnis einholen sollte es ein "ÖKO" Produkt sein.
Nähere Infos bekommst du da.
Grüsse
Lufti
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croco1893 |
Geschrieben am 25 Juni 2008
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Dabei seit 24 Juni 2008 15 Beiträge
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Hallo Lufti,
danke für die Tipps :-)
Gruss
Martin
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croco1893 |
Geschrieben am 25 Juni 2008
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Dabei seit 24 Juni 2008 15 Beiträge
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Hallo Lufti,
aber was ist, wenn der türkische Absender eine EUR.1 ausgestellt hat ?
Gruss
Martin
...oder gar der schlimmste Fall...
1 x EUR.1 und
2 x A.TR
????????
Fragen über Fragen - zuständiges Zollamt habe ich angefragt, die sind der Meinung, daß eine EUR.1 dabei sein soll/müsste...
Gruss
Martin
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Der_Staufer |
Geschrieben am 25 Juni 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Und wo ist das Problem?
Für Agrarwaren ist ein EUR. 1 vorgesehen. Dass da noch weitere ATR dabei sind, ist erst mal zweitrangig.
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croco1893 |
Geschrieben am 05 Juli 2008
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Dabei seit 24 Juni 2008 15 Beiträge
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Danke für Eure Tipps, Transport hat von A-Z hervorragend geklappt.
Gruss
Martin
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